Fachdienst und Fachkraft Sprache im Detail
Der Fachdienst Sprache berät und begleitet Leitungskräfte und Teams in Kindertageseinrichtungen bedarfsorientiert im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung.
Durch die inhaltliche Beratung und fachliche Prozessbegleitung im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung wird eine Stärkung der Handlungskompetenz von weiteren Kita-Leitungen und pädagogischen Fachkräften erzielt. Gleichzeitig wird durch die fachliche Beratungs- und Prozessbegleitungsstruktur der Wissens- und Handlungstransfer im Team gestärkt und die Qualitätsentwicklung weiter unterstützt.
Ein sukzessiver, flächendeckender Aufbau des Fachdienstes Sprache soll dazu führen, dass mittelfristig alle Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg Unterstützung und Begleitung in ihrem gesetzlichen Auftrag zur Sprachbildung und Sprachförderung erfahren und dadurch die Umsetzung von alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung verbessert wird.
Zielgruppe für eine Tätigkeit im Fachdienst Sprache sind Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Elementar- und Kindheitspädagogik, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften, Bildungswissenschaften sowie pädagogische Fachkräfte nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) mit der Zusatzqualifikation Leiter/Leiterin in einer Kindertageseinrichtung und einer vierjährigen Praxis als Leitungskraft und pädagogische Fachkräfte nach § 7 Absatz 2 KiTaG mit der Zusatzqualifikation MiKiG („Mit Kindern im Gespräch“), Fachkraft für Kommunikation und Sprache (Kita-Profil Sprachen), zusätzliche Fachkräfte Sprach-Kitas, unter der Voraussetzung, dass an der Qualifizierung „Stark in Sprache, Starke Chancen“ teilgenommen wurde oder wird. Zudem haben Fachberatungen mit einem inhaltlich beratenden Auftrag die Möglichkeit als Fachdienst Sprache tätig zu sein.
Das Qualifizierungsprogramm „Stark in Sprache. Starke Chancen“ ist eine gezielte, ganzheitliche Qualifizierungsmaßnahme für eine gute fachliche Beratung und Prozessbegleitung auf Basis aktueller Erkenntnisse zum Thema Sprachbildung und -förderung. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Link: https://stark-in-sprache.de/
Anträge für die Bezuschussung von Stellen Fachdienst Sprache können von öffentlichen, freien und privaten Trägern von Kindertageseinrichtungen, von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- und Landkreise) sowie den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und Fachverbände, bei denen eine Struktur eines Fachdienstes Sprache für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg nach § 1a KiTaG besteht oder die eine solche Struktur ausbauen beziehungsweise aufbauen wollen, gestellt werden.
Antragsstellung Fachdienst Sprache
Die Verwaltungsvorschrift des Förderprogramms „Fachdienst Sprache“ soll zu Beginn des neuen Kita-Jahres (2025/2026) veröffentlicht werden.
Über SprachFit Säule 3 soll ein Ausbau von zusätzlichen Stellen Fachkraft Sprache erfolgen, um Kitas mit hoher Bedarfslage gezielt unterstützen zu können. Dieser Ausbau soll Kriterien geleitet entsprechend den Bedarfslagen der Kitas erfolgen. Zielgruppe für den Ausbau der Stellen zusätzliche Fachkräfte Sprache sind analog des Programms Sprach-Kitas pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen gemäß § 7 KiTaG mit zusätzlicher Qualifizierung im sprachlichen Bereich (Zusatzqualifikation MiKiG („Mit Kindern im Gespräch“), Fachkraft für Kommunikation und Sprache (Kita-Profil Sprache), zusätzliche Fachkräfte Sprach-Kitas) sowie Fachkräfte mit sonstiger Qualifikation und einer einschlägigen beruflichen Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Förderung und/oder sprachlicher Bildungsarbeit.
Die zusätzliche Fachkraft Sprache ist in der Kita tätig und berät, begleitet und unterstützt das Team, fördert alltagsintegriert Kinder mit Sprachförderbedarfen, führt Sprachstanderhebungen durch und setzt eine gezielte Elternarbeit um.
Anträge für zusätzliche Stellen Fachkraft Sprache können von öffentlichen, freien und privaten Trägern von Kindertageseinrichtungen mit einer hohen Bedarfslage gestellt werden.
Antragsstellung Fachkraft Sprache
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen: Auf Grundlage einer Interessensbekundung wird entschieden, ob eine Antragstellung möglich ist. Die Verwaltungsvorschrift des Förderprogramms „Fachkraft Sprache“ soll zu Beginn des neuen Kita-Jahres (2025/2026) veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zum Programm und zur Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren werden in Kürze hier auf der Webseite veröffentlicht. Zusätzlich werden die Träger der Kindertageseinrichtungen durch ein Schreiben über den SCS-Verteiler informiert
Weiterführende Informationen
L-Bank: Antrag Fachdienst Sprache
FAQ Bildungsreform: Fragen und Antworten zum Sprachprogramm SprachFit