Fachdienst und Fachkraft Sprache im Detail
Der Fachdienst Sprache berät und begleitet Leitungskräfte und Teams in Kindertageseinrichtungen bedarfsorientiert im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung.
Durch die inhaltliche Beratung und fachliche Prozessbegleitung im Bereich der alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung wird eine Stärkung der Handlungskompetenz von weiteren Kita-Leitungen und pädagogischen Fachkräften erzielt. Gleichzeitig wird durch die fachliche Beratungs- und Prozessbegleitungsstruktur der Wissens- und Handlungstransfer im Team gestärkt und die Qualitätsentwicklung weiter unterstützt.
Ein sukzessiver, flächendeckender Aufbau des Fachdienstes Sprache soll dazu führen, dass mittelfristig alle Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg Unterstützung und Begleitung in ihrem gesetzlichen Auftrag zur Sprachbildung und Sprachförderung erfahren und dadurch die Umsetzung von alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung verbessert wird.
Zielgruppe für eine Tätigkeit im Fachdienst Sprache sind Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Elementar- und Kindheitspädagogik, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften, Bildungswissenschaften sowie pädagogische Fachkräfte nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) mit der Zusatzqualifikation Leiter/Leiterin in einer Kindertageseinrichtung und einer vierjährigen Praxis als Leitungskraft und pädagogische Fachkräfte nach § 7 Absatz 2 KiTaG mit der Zusatzqualifikation MiKiG („Mit Kindern im Gespräch“), Fachkraft für Kommunikation und Sprache (Kita-Profil Sprachen), zusätzliche Fachkräfte Sprach-Kitas, unter der Voraussetzung, dass an der Qualifizierung „Stark in Sprache, Starke Chancen“ teilgenommen wurde oder wird. Zudem haben Fachberatungen mit einem inhaltlich beratenden Auftrag die Möglichkeit als Fachdienst Sprache tätig zu sein.
Das Qualifizierungsprogramm „Stark in Sprache. Starke Chancen“ ist eine gezielte, ganzheitliche Qualifizierungsmaßnahme für eine gute fachliche Beratung und Prozessbegleitung auf Basis aktueller Erkenntnisse zum Thema Sprachbildung und -förderung. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Link: https://stark-in-sprache.de/
Anträge für die Bezuschussung von Stellen Fachdienst Sprache können von öffentlichen, freien und privaten Trägern von Kindertageseinrichtungen, von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- und Landkreise) sowie den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und Fachverbände, bei denen eine Struktur eines Fachdienstes Sprache für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg nach § 1a KiTaG besteht oder die eine solche Struktur ausbauen beziehungsweise aufbauen wollen, gestellt werden.
Antragsstellung Fachdienst Sprache
Die Verwaltungsvorschrift des Förderprogramms „Fachdienst Sprache“ soll zu Beginn des neuen Kita-Jahres (2025/2026) veröffentlicht werden.
Über SprachFit Säule 3 soll ein Ausbau von zusätzlichen Stellen Fachkraft Sprache erfolgen, um Kitas mit hoher Bedarfslage gezielt unterstützen zu können. Dieser Ausbau soll Kriterien geleitet entsprechend den Bedarfslagen der Kitas erfolgen. Zielgruppe für den Ausbau der Stellen zusätzliche Fachkräfte Sprache sind analog des Programms Sprach-Kitas pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen gemäß § 7 KiTaG mit zusätzlicher Qualifizierung im sprachlichen Bereich (Zusatzqualifikation MiKiG („Mit Kindern im Gespräch“), Fachkraft für Kommunikation und Sprache (Kita-Profil Sprache), zusätzliche Fachkräfte Sprach-Kitas) sowie Fachkräfte mit sonstiger Qualifikation und einer einschlägigen beruflichen Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Förderung und/oder sprachlicher Bildungsarbeit.
Die zusätzliche Fachkraft Sprache ist in der Kita tätig und berät, begleitet und unterstützt das Team, fördert alltagsintegriert Kinder mit Sprachförderbedarfen, führt Sprachstanderhebungen durch und setzt eine gezielte Elternarbeit um.
Anträge für zusätzliche Stellen Fachkraft Sprache können von öffentlichen, freien und privaten Trägern von Kindertageseinrichtungen mit einer hohen Bedarfslage gestellt werden.
Antragsstellung Fachkraft Sprache
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen: Auf Grundlage einer Interessensbekundung wird entschieden, ob eine Antragstellung möglich ist. Die Verwaltungsvorschrift des Förderprogramms „Fachkraft Sprache“ soll zu Beginn des neuen Kita-Jahres (2025/2026) veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zum Programm und zur Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren werden in Kürze hier auf der Webseite veröffentlicht. Zusätzlich werden die Träger der Kindertageseinrichtungen durch ein Schreiben über den SCS-Verteiler informiert
Fachdienst Sprache
Fragen und Antworten zum Fachdienst Sprache.
Das Förderprogramm verfolgt als Teil von SprachFit (Säule 3) das Ziel, die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen im Sinne des § 1a und § 9 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) zu stärken und so die Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf zu verringern. Um dies zu erreichen, sollen Leitungen und Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen durch eine externe fachliche Beratung und Prozessbegleitung in einer effizienten und zielgerichteten Begleitung und Förderung von Kindern im Bereich Sprache gestärkt werden.
Öffentliche, freie und private Träger von Kindertageseinrichtungen sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- und Landkreise) sowie Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und Fachverbände, bei denen eine Struktur eines Fachdienstes Sprache für Kitas in Baden-Württemberg nach § 1a KiTaG besteht oder die eine solche Struktur ausbauen beziehungsweise aufbauen wollen.
Im Kita-Jahr 2025/2026 erfolgt zunächst ein Aufbau von 150 Stellen.
Bis zum Ende des Kita-Jahres 2028/2029 sollen insgesamt 300 Stellen bezuschusst werden.
Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt für die Beschäftigung einer als Fachdienst Sprache tätigen Person in Vollzeit insgesamt 82.000 Euro pro Kita-Jahr. Für die projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten wird eine Pauschale von 15 % der zuwendungsfähigen Personaleinzelkosten gewährt.
Maßgeblich für die Höhe des Förderbetrags ist der Stellenanteil und die Anzahl der mindestens zu betreuenden Kindertageseinrichtungen. Daraus ergeben sich folgende maximale Förderbeträge pro Kita-Jahr:
| Einrichtungen | Stellenanteil | Zuschuss (Euro) pro Kita-Jahr |
| 20 | 100 Prozent | 82.000 |
| 18 | 90 Prozent | 73.800 |
| 16 | 80 Prozent | 65.600 |
| 15 | 75 Prozent | 61.500 |
| 14 | 70 Prozent | 57.400 |
| 12 | 60 Prozent | 49.200 |
| 10 | 50 Prozent | 41.000 |
| 8 | 40 Prozent | 32.800 |
| 6 | 30 Prozent | 24.600 |
| 5 | 25 Prozent | 20.500 |
| 4 | 20 Prozent | 16.400 |
| 2 | 10 Prozent | 8.200 |
Im Falle einer Abweichung des Stellenanteils bezogen auf die Anzahl der betreuten Einrichtungen ist die Zahl der Einrichtungen maßgeblich für die Ermittlung der förderfähigen Kosten. Bei nicht in der Tabelle aufgeführten Stellenanteilen ist stets nach unten auf den nächsten Wert gemäß der Übersicht abzurunden.
Anzahl der mindestens zu begleitenden Kindertageseinrichtungen:
| Stellenanteil | Einrichtungen |
| 100 Prozent | 20 |
| 90 Prozent | 18 |
| 80 Prozent | 16 |
| 75 Prozent | 15 |
| 70 Prozent | 14 |
| 60 Prozent | 12 |
| 50 Prozent | 10 |
| 40 Prozent | 8 |
| 30 Prozent | 6 |
| 25 Prozent | 5 |
| 20 Prozent | 4 |
| 10 Prozent | 2 |
adawda
- Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Elementar- und Kindheitspädagogik, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften, Bildungswissenschaften,
- Pädagogische Fachkräfte nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes mit der Zusatzqualifikation Leiter/Leiterin in einer Kita und einer vierjährigen Praxis als Leitungskraft und
- Pädagogische Fachkräfte nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes mit der Zusatzqualifikation MiKiG („Mit Kindern im Gespräch“), Fachkraft für Kommunikation und Sprache (Kita-Profil Sprachen), zusätzliche Fachkräfte Sprach-Kitas.
- Personen, die als Fachberatungen für Sprach-Kitas mit einem fachlich beratenden Auftrag tätig sind oder waren oder Personen, die als Fachberatungen mit einem fachlich-beratenden Auftrag seit mindestens zwei Jahren tätig sind.
Zusätzlich gilt als Voraussetzung für die Tätigkeit im Fachdienst Sprache, dass an der kostenlosen Qualifizierung „Stark in Sprache. Starke Chancen.“ teilgenommen wurde oder wird. Es müssen mindestens 9 von 10 Kurseinheiten absolviert werden.
Weiterführende Informationen zu den Qualifizierungskursen finden Sie hier: Stark in Sprache. Starke Chancen
Hinweis: Ausgenommen von der Qualifizierung sind Personen, die als Fachberatungen für Sprach-Kitas mit einem fachlich beratenden Auftrag tätig sind oder waren oder Personen, die als Fachberatungen mit einem fachlich-beratenden Auftrag seit mindestens zwei Jahren tätig sind.
Ja, das Programm Stark in Sprache. Starke Chancen
Ja, die geförderte Person muss sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst oder vergleichbar bezahlt werden.
Der Fachdienst Sprache hat die Aufgabe, Leitungskräfte und Teams in Kitas im Bereich Sprache bedarfsorientiert zu beraten und zu begleiten. Hierdurch wird eine Stärkung der Handlungskompetenz von Kita-Leitungen und pädagogischen Fachkräften erzielt.
Die Ausgestaltung der fachlichen Beratung und Prozessbegleitung der einzelnen Kindertageseinrichtung erfolgt in Absprache mit dem Träger und der Leitung der Kindertageseinrichtungen und richtet sich an den individuellen Bedarfen der Kindertageseinrichtung im Bereich Sprache aus. Eine Abstimmung mit ggf. weiteren Fachberatungen des Trägers wird dabei vorausgesetzt. Die Gewährung einer Zuwendung setzt voraus, dass die Person folgende Aufgaben wahrnimmt:
- Bedarfsorientierte Beratung von Leitungskräften und Teams in Kitas
- Unterstützung von Qualitätsentwicklungsprozessen im Rahmen der sprachlichen Bildung und Förderung in Kitas
- Einrichtung und Pflege von Netzwerken zur durchgängigen sprachlichen Bildung und Förderung,
- Evaluation und Qualitätssicherung, insbesondere Mitwirkung bei der Datenerhebung zur Qualitätssicherung der sprachlichen Bildung und Förderung auf Landesebene.
Nein, der Fachdienst Sprache dient der Beratung und Begleitung von Kindertageseinrichtungen. Er zählt nicht zum Betrieb bzw. zum Personal der Kindertageseinrichtungen.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für die Stelle oder den Stellenanteil, für die oder den ein Antrag auf Zuwendung gestellt wird, bereits eine Förderung aus einem anderen Programm der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes gewährt wird.
Ja, es kann auch für bereits beschäftigte Personen, die die Aufgaben als Fachdienst Sprache (zukünftig) wahrnehmen ein Antrag gestellt werden (frühestes förderfähiges Beschäftigungsverhältnis als Fachdienst Sprache: ab 1. September 2025). Der Beginn erfolgt auf eigenes Risiko des Zuwendungsempfängers (Antragsstellers) und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung.
Der Antrag auf Förderung muss bis spätestens 15. November 2025 digital bei der L-Bank eingereicht werden.
Zur Antragsstellung: L-Bank Förderanträge für den Fachdienst Sprache
Hinweis: Im Falle einer Mittelüberbuchung ist der digitale Eingang des Förderantrags bei der L-Bank maßgeblich.
Der Antrag kann für einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren – längstens jedoch bis zum Kita-Jahr 2028/2029 - gestellt werden
Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend ab dem Kita-Jahr 2025/2026 (01. September 2025). Der Antrag auf Förderung kann höchstens für einen Förderzeitraum von bis zu drei Kita-Jahren ab Förderbeginn – längstens jedoch bis zum Kita-Jahr 2028/2029 - gestellt werden.
Bei einer Antragstellung von mehr als einem Jahr ist jeweils jährlich bis spätestens 15. August eine Erklärung des Antragsstellers vorzulegen, aus der sich ergibt, ob die Bewilligungsvoraussetzungen unverändert fortbestehen oder ob und ggf. welche Veränderungen sich gegenüber den Angaben in der Antragsstellung ab welchem Zeitpunkt ergeben haben.
Aktuell können nur Anträge ab dem Kita-Jahr 2025/2026 gestellt werden. Der Ausbau erfolgt gestuft. Der Zeitpunkt für die Antragstellung für das Jahr 2026/2027 wird noch bekanntgegeben.
Ja, eine Antragstellung ist auch möglich, wenn die als Fachdienst Sprache tätige Person noch nicht namentlich benannt werden kann. In diesem Fall ist bei der Antragstellung anstelle des Namens im Antrag „N.N.“ einzugeben. Die Qualifikation kann in diesem Fall beliebig ausgewählt werden. Sofern die tatsächliche Qualifikation der Person von der im Antrag angegebenen Qualifikation abweicht, teilen Sie dies der L-Bank bitte umgehend nach Bekanntwerden mit. Die Abweichung ist förderunschädlich, sofern die eingestellte Person eine der in der VwV angegebenen Qualifikationen aufweist.
Zur Antragsstellung: L-Bank Förderanträge für den Fachdienst Sprache
Die jeweilige Zuwendung wird nur für den Zeitraum der tatsächlichen Besetzung der geförderten Personalstelle bewilligt. Bei einem unterjährigen Förderbeginn beziehungsweise Förderende wird die Zuwendung tagesscharf ab dem Beginn der Tätigkeit oder dem Ende gewährt. Nicht gefördert werden Zeiten, in denen der Zuwendungsempfänger nicht zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.
Erhält der Träger bereits Zuschüsse aus dem Programm Sprach-Kitas für die Stelle der zusätzlichen Fachberatung, so kann er für Begleitung derselben Kindertageseinrichtungen keine Stelle bzw. Stellenteil Fachdienst Sprache beantragen.
Nein, die fachliche Beratung und Prozessbegleitung erfolgt bedarfsorientiert. Sie richtet sich zeitlich und inhaltlich an den Bedarfen der Kita aus und erfolgt in Absprache mit der Kita-Leitung und dem Träger.
Sind zusätzliche Fachkräfte Sprache in der Kindertageseinrichtung tätig, wird der Fachdienst Sprache die Fachkraft Sprache als Teil des Kita-Teams beraten und begleitet.
Das Forum Frühkindliche Bildung wird Vernetzungs- sowie Input- und Austauschformate für als Fachdienst Sprache tätige Personen anbieten. Eine Teilnahme ist freiwillig.
Ergänzend dazu, soll Personen, die als Fachdienst Sprache tätig sind, kostenlos Beratungs- und Coachingangebote zur Verfügung gestellt werden. Ein Start der Umsetzung ist im Laufe des Jahres 2026 geplant.
Weiterführende Informationen
L-Bank: Antrag Fachdienst Sprache
FAQ Bildungsreform: Fragen und Antworten zum Sprachprogramm SprachFit














