Frühkindliche Bildung

Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung

Baden-Württemberg bekommt einen neuen Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung (LEBK), speziell für Eltern von Kindern in Kitas und der Kindertagespflege.

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Ein Jung spielt mit Plastikklötzchen, eine Frau sitzt daneben und schaut zu.

Um den Interessen der Eltern von Kindern in Kitas und der Kindertagespflege eine starke Stimme in der Landespolitik zu geben, hat die Landesregierung beschlossen, einen neuen „Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung“ (LEBK) einzurichten. „Alle engagierten Eltern ermuntere ich, sich auch auf Landesebene einzubringen“, sagt der im Kultusministerium für frühkindliche Bildung zuständige Staatssekretär Volker Schebesta MdL.

Im Frühjahr 2020 hat sich während der Corona-Pandemie eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement hat das Land gewürdigt und aufgegriffen, indem die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankert und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützt wird. Am 23. November 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in Kraft getreten, in dem der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg erstmalig gesetzlich verankert wird. Näheres zur Wahl des LEBK wird in der Verordnung des Kultusministeriums über den Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung geregelt.

Wahl des Landeselternbeirats

Auf Landesebene wird vom 6. - 12. März 2025 der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung gewählt.

Er ist die Vertretung der Eltern auf Landesebene, deren Kinder in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden. Er vertritt die Interessen der Eltern, der in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kinder, sowie die Interessen der Kinder und berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung.

Zur Wahl aufstellen lassen durften sich in den Elternbeirat von Kindertageseinrichtungen gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Vorstandsmitglieder der Gesamtelternbeiräte im Bereich der Kindertagesbetreuung und Elternvertreterinnen und Elternvertreter, deren Kinder in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden. Interessierte Personen konnten Ihre Kandidatur bis zum 14. Februar 2025 beim Kultusministerium anmelden.

Über das große Interesse an der Mitwirkung im neu institutionalisierten Gremium freuen wir uns sehr.

Im unterlegten Dokument können Sie sich über die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten informieren.

Für die Inhalte der Vorstellungstexte sind die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten verantwortlich.

Kandidatinnen und Kandidaten LEBK 2025 Kindertageseinrichtungen (PDF)

Kandidatinnen und Kandidaten LEBK 2025 Kindertagespflege (PDF)

Weitere Informationen

Pressemitteilung: Neuer Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung

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Ein Junge pustet auf einen blauben Farbklecks auf einem Blatt Papier.
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Bildungsorte Kindertageseinrichtungen

Eine pädagogisch qualifizierte Betreuung in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen kann die Bildungschancen von Kindern erheblich verbessern.

Die Buchtstaben "Faq" stehen auf einer Tafel.
Frühkindliche Bildung

FAQ zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz vom 4. Juni 2013.

Ein Paragraphen-Symbol in rot an eine Wand gelehnt.
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Paragraf 7 des Kindertagesbetreuungsgesetz

Der Wortlaut des 2013 geänderten Paragraf 7 Absatz 2 Nr. 10 des Kindertagesbetreuungsgesetzes KiTaG von Baden-Württemberg

Eine Frau spielt mit einem Kind und einer Holzeisenbahn auf dem Boden.
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Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren

Kinder- und Familienzentren bieten vielfältige, bedarfsorientierte Angebote der Begegnung, Bildung und Beratung für Familien.

Ein Jung spielt mit Plastikklötzchen, eine Frau sitzt daneben und schaut zu.
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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen eine wichtige Säule der Frühkindliche Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg und kommt besonders bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zum Zuge.

Eine Erzieherin sitzt neben einer Mutter und ihrem Kind mit Down-Syndrom, das Kind malt mit einem Stift.
Schulkindergarten

Schulkindergarten

Schulkindergärten sind ein Angebot für Kinder mit Behinderung ab drei Jahren (für Kinder mit einer Körperbehinderung bereits ab zwei Jahren), bei denen Bedarf an einem sonderpädagogischen Bildungsangebot festgestellt wurde.

Mehrere Kinder spielen an einem Klettergerüst.
Frühkindliche Bildung

Sport und frühkindliche Bildung

Das Kultusministerium Baden-Württemberg fördert Bewegungsangebote für Kinder bereits im frühkindlichen Bereich.

Eine blonde Frau liest einem Mädchen aus einem Bilderbuch vor, beide sitzen auf einem Sofa.
Frühkindliche Bildung

Informationen für Erzieherinnen und Erzieher

Auf dieser Seite sind Informationen speziell für Erzieherinnen und Erzieher an Kindertageseinrichtungen und Kindergärten in Baden-Württemberg zusammengestellt.

Zwei Jungen spielen auf dem Boden.
Infodienst Kindergarten

Infodienst Kita & Co.

Der Infodienst Kindergarten erscheint mehrmals jährlich und informiert über die neuesten bildungspolitischen Entwicklungen im frühkindlichen Bereich.

Kleines Mädchen mit Behinderung spielt, während die pädagogische Fachkraft sie anleitet und unterstützt
Sonderpädagogische Bildung

Sonderpädagogische Frühförderung und Frühkindliche Bildung

Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterstützen Kinder mit Behinderung und Entwicklungsstörungen im Rahmen der sonderpädagogischen Frühförderung.