Die Landesregierung arbeitet an einer umfassenden Bildungsreform mit vielen Neuerungen für die Schullandschaft. Sie berücksichtigt insbesondere Kinder mit schwierigen Startbedingungen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums. Der Gesetzentwurf ist derzeit in der Anhörungsphase. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
„SprachFit“
Fragen und Antworten zum Programm „SprachFit“.
Auf den Anfang kommt es an. In und vor der Grundschule wird die Sprachförderung in Zukunft eine deutlich stärkere Rolle spielen und vor allem verbindlich sein. Denn Sprachkompetenz und Sprachbildung sind die Basis für erfolgreiches Lernen in der Schule. Sprachkompetenzen und die dafür notwendigen Vorläuferfertigkeiten konsequent zu fördern, sind somit zentrale Stellschrauben für mehr Bildungsgerechtigkeit.
„SprachFit“ ist ein zielgerichtetes Unterstützungsangebot für alle Kinder, die bei der Einschulungsuntersuchung (ESU) einen sprachlichen Förderbedarf zeigen. Kernbestandteile sind die Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung in Kitas, Sprachfördergruppen für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung und Juniorklassen für Kinder vor der ersten Klasse, wenn sie beim Schulstart weiterhin Förderbedarf aufweisen.
Wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Klasse 1 zu erwarten ist, aber dennoch Sprachförderbedarf besteht, erfolgt keine Zuweisung zur Juniorklasse, sondern eine zusätzliche Sprachförderung im Umfang von jeweils zwei Wochenstunden in den Klassen 1 und 2.
Der Einstieg in die ergänzende verbindliche Sprachförderung vor Schuleintritt erfolgt ab dem Schuljahr 2024/2025 Schritt für Schritt. Er beginnt im Schuljahr 2024/2025 mit 350 Gruppen an Grundschulen und Kindertagesstätten mit einer ergänzenden Sprachförderung im Umfang von 4 Stunden in der Woche. Der flächendeckende Endausbau ist für das Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Dann wird es im Land voraussichtlich insgesamt rund 4.200 Sprachfördergruppen geben.
Die Sprachförderung kann erst dann verpflichtend sein, wenn es auch ein flächendeckendes Angebot gibt, also zum Schuljahr 2027/2028. Bis dahin ist die Teilnahme freiwillig.
Grundlage für die Identifizierung von Kindern mit Sprachförderbedarf ist in der Regel eine schulärztliche Bewertung des Entwicklungsfeldes Sprache im Rahmen der Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt. Im Schuljahr 2024/2025 kann die Schulleitung für diese Kinder eine Empfehlung aussprechen, eine Sprachfördergruppe zu besuchen.
Entweder Personal des Landes (vorrangig Grundschullehrkräfte) oder Personal der Kitas. Dazu stimmen wir uns mit den Kita-Trägern ab. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) qualifiziert das Personal im Vorfeld. Umgesetzt wird die Sprachförderung auf der Grundlage einer verbindlichen Rahmenkonzeption.
Die Sprachförderung im Umfang von vier Wochenstunden wird in sogenannten Sprachfördergruppen an den Grundschulen oder an den Kindertageseinrichtungen stattfinden. Wo genau Sprachfördergruppen eingerichtet werden, steuert das Staatliche Schulamt. Voraussetzung dafür, dass die Förderung in der Kita stattfindet, ist, dass der Träger eine Sprachfördergruppe einrichtet oder die Nutzung der Räumlichkeiten gestattet.
Zur Einrichtung einer Sprachfördergruppe an einer Kindertageseinrichtung ist die Zustimmung des Trägers erforderlich.
Alle Kinder, auch die, die keine Kita besuchen, nehmen an der Einschulungsuntersuchung teil. Ergibt sich hier ein Sprachförderbedarf, sind auch für diese Kinder die vier ergänzenden Sprachförderstunden verbindlich, wenn sie ab dem 1. August 2028 schulpflichtig werden.
Alle Sprachförderkräfte sind Fachkräfte, die auf Grundlage einer verbindlichen Rahmenkonzeption zusätzlich eine Qualifizierungsmaßnahme des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) absolviert haben.
Für „SprachFit“ werden wir viele engagierte Fachkräfte brauchen – wir freuen uns über Interesse. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bietet eine verbindliche Qualifizierungsmaßnahme für pädagogische Fachkräfte sowie Lehrkräfte an. Vgl.: https://zsl-bw.de/aktuelles-sprachfit-fortbildung-sprachfoerderkraefte
Sprache ist eine wichtige Voraussetzung, dem Unterricht in der Grundschule folgen zu können. Schulpflichtige Kinder, die hier noch nicht fit sind und deren sprachlicher Entwicklungsstand oder der Entwicklungsstand anderer Vorläuferfertigkeiten nicht erwarten lässt, dass sie mit Erfolg an der Grundschule teilnehmen, besuchen künftig nach der Kita zunächst ein Jahr lang eine Juniorklasse.
Auch Kinder, die in anderen Bereichen Förderbedarfe aufweisen, werden aufgenommen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung ggf. auf Grundlage einer Stellungnahme des Gesundheitsamts.
Dies gilt nicht für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.
Anschließend kommen die Kinder dann in die 1. Klasse der Grundschule. In der Juniorklasse werden sie ein Schuljahr lang mit 25 Wochenstunden gefördert. Soweit an der Grundschule ein Ganztagesangebot eingerichtet ist, können daran auch die Schülerinnen und Schüler der Juniorklasse teilnehmen.
Nein, es ist geplant, die Standorte der Juniorklassen so einzurichten, dass sie für die Kinder in zumutbarer Erreichbarkeit liegen.
Wir steigen zunächst damit ein, dass wir die bestehenden Grundschulförderklassen zu Juniorklassen weiterentwickeln. Im Anschluss ist eine Ausdehnung in die Fläche vorgesehen. Die Juniorklassen sind Regelklassen der Grundschule. Sie werden von den Staatlichen Schulämtern im Benehmen mit dem Schulträger eingerichtet.
Die Entscheidung, ob und wie ggfs. ein Transport eingerichtet wird, liegt in der kommunalen Zuständigkeit vor Ort.
Die bisherigen Grundschulförderklassen werden ab dem 1. August 2026 in Juniorklassen überführt. Wir gehen aktuell davon aus, dass im Endausbau ca. an jeder dritten Grundschule eine Juniorklasse eingerichtet sein wird.
Bis zur flächendeckenden Einrichtung der Juniorklassen (ab dem Schuljahr 2028/2029) kann ab dem Schuljahr 2026/2027 für Kinder die entsprechende Empfehlung zum Besuch einer Juniorklasse ausgesprochen werden. Die Verbindlichkeit des Besuchs einer Juniorklasse tritt mit dem Erreichen der Flächendeckung in Kraft.
Das Programm „Lernen mit Rückenwind“ soll fortgeführt werden. Der Fokus soll zukünftig noch gezielter auf der Förderung der Basiskompetenzen liegen. Darüber hinaus soll weiterhin eine am Bedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtete fachliche bzw. soziale und emotionale Förderung mit einem engen Bezug zum Lernen sichergestellt werden. Ziel ist, dass auch Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf, die bereits im Schulsystem an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sind und nicht vom aufwachsenden neuen Sprachförderkonzept profitieren werden, gefördert werden können.
Grundschulempfehlung
Fragen und Antworten zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule.
Die Grundschulempfehlung entwickeln wir weiter zu einem neuen Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten, das sich auf wissenschaftliche Kriterien stützt und eine bessere Orientierung bietet. Denn wir wollen Eltern und Kindern künftig mehr Orientierung für ihren Weg durch das Schulleben bieten. Indem wir noch gezielter auf die Fähigkeiten jedes Kindes schauen, wollen wir sicherstellen, dass Schülerinnen sowie Schüler ihren eingeschlagenen Bildungsweg nicht verlassen müssen. Eine valide Empfehlung stärkt die Bildungsgerechtigkeit.
Der Elternwille bleibt ein gewichtiges Element bei der Grundschulempfehlung. Denn Eltern kennen ihre Kinder am besten. Die weiteren Elemente (Kompetenzmessung und Potenzialtest) helfen den Eltern, eine gute Entscheidung für ihr Kind zu treffen.
Die neuen Regelungen finden zum ersten Mal Anwendung bei dem Jahrgang, der im Schuljahr 2024/2025 in der 4. Klasse ist.
Eine Anmeldung am Gymnasium wird künftig dann möglich sein, wenn neben dem Elternwillen entweder
- die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz, insbesondere auf Grundlage der Noten, sowie der überfachlichen Kompetenzen dies empfiehlt oder
- die entsprechenden Leistungen in einer Kompetenzmessung erreicht werden.
Falls beides keine Prognose für den Schulerfolg am Gymnasium zulässt, kann als zusätzliche Möglichkeit ein Potenzialtest, der an den Gymnasien durchgeführt wird, die Aufnahme ermöglichen.
Der Klassenkonferenz gehören alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiters an. Die Klassenkonferenz erstellt eine pädagogische Gesamtwürdigung, die mit einer Empfehlung über eine weiterführende Schulart abschließt.
Mit der Kompetenzmessung werden der Leistungsstand in Deutsch (Lesen/Rechtschreibung) und Mathematik in der Klassenstufe 4 auf der Grundlage des Bildungsplans für die Grundschule sowie überfachliche Kompetenzen (wie Lernverhalten) erhoben. Sie bietet Erziehungsberechtigten eine valide Grundlage für die Auswahl der weiterführenden Schulart. Hierzu entwickeln wir „Kompass 4“ des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) weiter.
Für die Kompetenzmessung werden zentrale Termine festgelegt. Diese wird in der Kalenderwoche 47 (Woche ab dem 18. November) durchgeführt. Ein evtl. notwendiger Nachtermin wird ebenfalls zentral angeboten. Als Zeitfenster ist hier die Kalenderwoche 48 (Woche ab dem 25. November) vorgesehen.
Am Potenzialtest können Schülerinnen und Schüler teilnehmen, wenn weder die Einschätzung der Klassenkonferenz noch das Ergebnis in der zentral bereitgestellten Kompetenzmessung dem Wunsch der Eltern nach einer Anmeldung am Gymnasium entsprechen. Er wird künftig vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) bereitgestellt und an Gymnasien durchgeführt.
Das bisher angebotene „besondere Beratungsverfahren“ entfällt. Ein Beratungsbedarf seitens der Erziehungsberechtigten wird über das reguläre Angebot der Beratungslehrkräfte abgedeckt werden können. Die Möglichkeit der Beratung bleibt somit ohne Einschränkungen erhalten.
Der Elternwille hat weiterhin eine zentrale Bedeutung. Mit Blick auf die Schularten jenseits des Gymnasiums entscheiden die Eltern über die Wahl der gewünschten Schulart. Mit Blick auf die Schulart Gymnasium ist der Elternwille einer von drei entscheidenden Faktoren.
Für den Übergang auf ein Gymnasium ist die weiterentwickelte Grundschulempfehlung verbindlich. Ein erfolgreicher Besuch des Gymnasiums setzt entsprechenden Begabungen voraus. Anders als an anderen weiterführenden Schularten erfolgt der Unterricht am Gymnasium ausschließlich auf gymnasialem, also auf E-Niveau. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Gymnasium durch die Verbindlichkeit der Empfehlung auch besonders geregelt.
Die Realschulen bieten wie bisher auch sowohl das Niveau M als auch das Niveau G an. Eine Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist daher nicht zielführend. Stattdessen haben die Schülerinnen und Schüler in der Phase der Orientierung in Klassenstufe 5 ein Jahr Zeit, um den Anforderungen des Niveau M gut folgen zu können. Leistungsschwächere Schülerinnen und Schülern erhalten in Klassenstufe 5 angemessene Unterstützung. Am Ende von Klassenstufe 5 wird anhand der Noten entschieden, ob die Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 6 durchgängig in allen Fächern auf dem Niveau M oder Niveau G lernen.
Ein Zugang zum Gymnasium ist nur dann möglich, wenn entweder die Grundschulempfehlung eine entsprechende Empfehlung oder der Potenzialtest ein entsprechendes Testergebnis erbracht hat.
Die Zeitschiene befindet sich in der Finalisierung. Sie wird zeitnah veröffentlicht und den Schulen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
G9
Fragen und Antworten zu G9.
Baden-Württemberg kehrt ab dem Schuljahr 2025/26 zum neunjährigen Gymnasium als Regelform zurück. Wir starten aufwachsend mit den Klassen 5 und 6.
Nein, es gibt weiterhin die Möglichkeit, in acht Jahren zum Abitur zu gelangen. Die Gymnasien können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie beantragen, G8-Züge einzurichten.
Nein. In den vergangenen Monaten haben wir in zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis die Anforderungen an ein neues G9 definiert. Wir waren uns einig: Nur, wenn wir unseren Kindern die richtigen Kompetenzen und Fähigkeiten für die Herausforderungen von morgen mitgeben, bleibt Baden-Württemberg auch zukünftig ein starkes Land mit hoch qualifizierten Menschen und einer innovativen Wirtschaft.
Das neue G9 umfasst fünf zentrale Innovationen: Wir stärken die Grundlagenfächer in der Unterstufe, den naturwissenschaftlichen Bereich, die Demokratiebildung, die Berufliche Orientierung sowie die Lern- und Leistungsentwicklung durch ein individuelles Schülermentoring.
Wir stärken die Grundlagenfächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache in der Unterstufe. Die Stärkung der Grundlagenfächer durch zusätzlichen Unterricht in Verbindung mit einer verbindlichen Verankerung einer leistungsbezogenen Differenzierung ermöglicht zugleich die Entwicklung individueller Stärken und die Kompensation von Schwächen der Schülerinnen und Schüler.
Informatik ist im 21. Jahrhundert Teil der Allgemeinbildung. Der Medienbildung kommt darüber hinaus auch gesellschaftlich eine hohe Relevanz zu. Wir führen deshalb das Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ durchgängig von Klasse 5 bis 11 ein.
Zukünftig wird es nur das Profilfach „Naturwissenschaft und Technik“ (NwT) geben. Das Profilfach „Informatik, Mathematik, Physik“ (IMP) wird eingestellt.
Die Naturwissenschaften erfahren eine Stärkung des Fachs Chemie und des Fachs Physik.
Das Fach „Biologie, Naturphänomene und Technik“ (BNT) in Klasse 5 und 6 wird aufgelöst. Die dort bisher im Umfang von vier Wochenstunden verankerten Fachanteile Biologie werden dem Fach Biologie zugeführt; das Fach Biologie wird dadurch aufgewertet.
Demokratiebildung in der Schule trägt entscheidend dazu bei, junge Menschen zu selbstverantwortlichem und demokratischem Handeln in unserer Gesellschaft zu befähigen. Wir stärken die Demokratiebildung deshalb mit einem neuen Konzept, das insbesondere das projekt- und praxisorientierte Lernen im Kontext der Leitperspektiven Demokratiebildung und „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) noch mehr in den Mittelpunkt stellt. Es umfasst die Klassen 5 bis 11.
Auf das in der Unterstufe fächerübergreifende Fundament Demokratiebildung (verbindliche Klassenlehrerstunden in den Klassen 5 und 6 mit entsprechender verbindlicher altersgerechter Berücksichtigung des Themas) folgt der Schwerpunkt BNE (Projektunterricht angebunden an das Ankerfach Geographie, i. d. R. fächerverbindend mit einem weiteren Fach).
Die Oberstufe vertieft den Schwerpunkt Demokratiebildung – unter Einbezug außerschulischen Engagements – mit dem zusätzlichen Projektkurs Demokratiebildung in Klasse 11 im Ankerfach Gemeinschaftskunde.
Zur didaktisch-methodischen Umsetzung erhalten die Gymnasien verbindliche Vorgaben und konkrete Unterstützung zum Beispiel in Form von Praxisbeispielen. Die Leitperspektiven sowie der sich aus dem Leitfaden Demokratiebildung ergebende Auftrag an alle Fächer bleiben unberührt.
Das Fach „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ (WBS) beginnt weiterhin in Klasse 8 und wird um ein neues verbindliches Praktikumselement bzw. Praxiselemente zur Beruflichen Orientierung erweitert. Ziel ist insbesondere auch die Stärkung der Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler. In Kohärenz mit der Stärkung der Demokratiebildung ist dieses Konzept auch von einem projekt-, praxis- und produktorientierten konkreten Lernen im Kontext der Leitperspektive BO gekennzeichnet.
Im neuen G9 fördern wir die fachübergreifende individuelle Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler durch ein systematisches Mentoring. Das Mentoring ist an allen Gymnasien verbindlich und für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Es fokussiert auf zwei besonders relevante Klassenstufen, auf die Klassen 7 und 10. Ein individuelles Mentoring findet somit jeweils an den Schnittstellen der Bildungsbiographie statt (Übergang Unter-/Mittelstufe, Übergang Mittel-/Oberstufe).
Die Stundentafel für das neue G9 entwickeln wir derzeit. Klar ist aber, dass die Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu G8 weniger Wochenstunden pro Schuljahr haben werden.
Der Gesetzentwurf befindet sich in der Anhörungsphase. Im Anschluss wird er nochmal dem Kabinett vorgelegt, bevor der Landtag über den Gesetzentwurf entscheidet. Dies ist für Ende Januar 2025 vorgesehen.
Gemeinschaftsschule
Fragen und Antworten zur Schulart Gemeinschaftsschule.
Unsere Gemeinschaftsschulen haben sich hervorragend in unserem Bildungssystem etabliert und leisten sehr gute Arbeit. Sie sind Garanten für ein zeitgemäßes und innovatives fachliches Lernen. Viele Schülerinnen und Schüler erreichen heute schon einen höheren Schulabschluss an den Gemeinschaftsschulen, als es nach der Grundschulempfehlung zu erwarten gewesen wäre. Die Gemeinschaftsschule ist und bleibt eine Schule des Bildungsaufstiegs.
Mit der Bildungsreform wollen wir diese Arbeit der Gemeinschaftsschulen weiter stärken. So wurde unter anderem vereinbart, dass die Gemeinschaftsschulen erstmals Ressourcen für ihre wichtige Arbeit im Rahmen des Coachings im Umfang von zwei Wochenstunden je Zug erhalten.
Gemeinschaftsschulen vermitteln in einem gemeinsamen Bildungsgang eine dem Gymnasium, der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung. Entsprechend können künftig alle allgemein bildenden Schulabschlüsse erreicht werden. Sollte das Abitur wegen einer fehlenden Oberstufe nicht am eigenen Standort angeboten werden, ist dies an einem benachbarten Standort mit Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder wegen der Durchlässigkeit des Bildungssystems auch an einem beruflichen Gymnasium möglich.
Bereits heute bieten neun öffentliche und vier private Gemeinschaftsschulen das Abitur direkt an der eigenen Oberstufe an. Aber auch an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe können Schülerinnen und Schüler auf erhöhtem Niveau lernen und werden so auf die gymnasiale Oberstufe vorbereitet. Durch eine gute und enge Kooperation mit einer anderen Schule mit gymnasialer Oberstufe zeigen auch Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe einen durchgängigen Weg in Richtung Abitur auf. Um diese Kooperationen noch sichtbarer zu machen, besteht für diese Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe in Zukunft die Möglichkeit, als Schulname neben der Schulartbezeichnung den Zusatz „mit gymnasialer Oberstufe im Verbund“ zu führen.
Ja, Gemeinschaftsschulen kooperieren mit Gymnasien ihrer unmittelbaren Umgebung. Besonders ausgeprägt sind diese an den Standorten, in denen in der gymnasialen Oberstufe gemeinsame Kurse gebildet werden. Zukünftig wollen wir laut Gesetzentwurf diese Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Schulen mit bestehender gymnasialer Oberstufe erweitern. Durch diese Oberstufenverbünde stehen dann für Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule ein mit der kooperierenden Oberstufenschule abgestimmtes Angebot zur Verfügung. Es ist geplant, dass die Gemeinschaftsschule, die bisher keine Oberstufe führte, sich in der Folge „Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe im Verbund“ nennen kann.
Ja. Sollten mehrere Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe planen, gemeinsam eine neue Oberstufe pädagogisch auszugestalten, so ist dies auch in Zukunft möglich. Die bisherigen Prognosekriterien bleiben erhalten. Auch hier bleibt der Standort der Oberstufe formal an einer Schule.
Bei den Oberstufenverbünden handelt es sich um keinen Schulverbund im Sinne von § 16 Schulgesetz, sodass die an dem Oberstufenverbund beteiligten Schulen ihre rechtliche Selbständigkeit mit eigenen Schulleitungen wahren. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Vereinbarung, sodass jede der beteiligten Schulen ihre Entscheidungsautonomie behält, der Umfang der Zusammenarbeit nicht vordefiniert ist, aber zugleich sehr weitgehende Spielräume für die Kooperation eingeräumt werden sollen.
Mit dem Abitur und der Fachhochschulreife erlangen Schülerinnen und Schüler die Grundlage für ein Studium an der Hochschule oder für eine qualifizierte Berufsausbildung.
Mit dem Realschulabschluss und dem Hauptschulabschluss bieten sich gleichfalls zahlreiche Anschlussperspektiven. Entscheidend ist, dass jeder Abschluss eine weitere Anschlussmöglichkeit bietet. Neben den allgemein bildenden Schulen stellen die beruflichen Schulen mit ihrem breit gefächerten Angebot einen wichtigen Baustein für die Weiterqualifizierung dar.
Wenn ein junger Mensch zum Beispiel einen Hauptschulabschluss oder einen Realschulabschluss in einer allgemein bildenden Schule erworben hat, kann er im Rahmen des dualen Systems eine Berufsausbildung absolvieren oder sich in den beruflichen Bildungsgängen weiterbilden und die allgemeine Hochschulreife erlangen.
Das baden-württembergische Schulsystem ist also keine Einbahnstraße und richtet sich konsequent an der individuellen Entwicklung des Kindes aus.
Ja. Es sind keine Änderungen hinsichtlich der Betreuung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers durch einen Lerncoach geplant. Neu ist, dass wir zur Unterstützung des Coachings den Gemeinschaftsschulen Ressourcen in Höhe von zwei Wochenstunden je Zug zur Verfügung stellen werden.
Ja. Eine Änderung der pädagogischen Konzeption ist nicht geplant. Weiterhin vermitteln die Gemeinschaftsschulen in einem gemeinsamen Bildungsgang eine dem Gymnasium, der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung.
Die Gemeinschaftsschulen werden weiterhin Stunden für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung erhalten.
Die pädagogische Konzeption bleibt bestehen. Noten werden außer in der Oberstufe und im Abschlussjahr der Sekundarstufe I nur auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zusätzlich zu den schriftlichen Informationen des Lernentwicklungsberichts über ihre Leistungen in den einzelnen Fächern zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres ausgewiesen.
Eine Nichtversetzung mit der Verpflichtung, eine Klasse zu wiederholen, ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Eine Ausnahme stellt - wie bereits bisher - die Versetzung in Klasse 10 auf dem E-Niveau in die gymnasiale Oberstufe dar.
Obwohl die Gemeinschaftsschule zur allgemeinen Hochschulreife führt, ist eine Empfehlung für die Schulart Gymnasium keine zwingende Voraussetzung für den Besuch der Schulart Gemeinschaftsschule. Vielmehr vermitteln die Gemeinschaftsschulen in einem gemeinsamen Bildungsgang zusätzlich auch eine der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung. Die Entscheidung über den anzustrebenden Bildungsabschluss fällt erst zu einem späten Zeitpunkt.
Gemeinschaftsschulen vermitteln in einem gemeinsamen Bildungsgang eine dem Gymnasium, der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung. Entsprechend können alle allgemein bildenden Schulabschlüsse erreicht werden. Ein Schulwechsel ist nicht erforderlich. Sollte das Abitur wegen einer fehlenden Oberstufe nicht am eigenen Standort angeboten werden, ist dies wegen der Gleichheit der Bildungspläne an einem benachbarten Standort mit Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder wegen der Durchlässigkeit des Bildungssystems auch an einem beruflichen Gymnasium möglich.
Gemeinschaftsschulen vermitteln in einem gemeinsamen Bildungsgang eine dem Gymnasium, der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung. Sollte das Abitur wegen einer fehlenden Oberstufe nicht am eigenen Standort angeboten werden, ist dies wegen der Gleichheit der Bildungspläne beispielsweise an einem benachbarten Standort mit Oberstufe oder an einem allgemein bildenden Gymnasium möglich.
Die Gemeinschaftsschule bietet einen direkten Weg zum Abitur in 13 Jahren. Ab Klassenstufe 5 kann durchgängig auf dem erweiterten, gymnasialen Niveau gelernt werden. Ein Wechsel der Niveaustufen bleibt jedoch bis zuletzt möglich.
Durch die Anlage des Bildungsgangs besteht die Gewähr dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten konsequent und durchgängig auf die Oberstufe und das Abitur vorbereitet werden.
Es sind einige Innovationen geplant, wie zum Beispiel der Stärkung des Stellenwerts des Fachs Informatik. Ziel ist, den Bildungs- und Erziehungsauftrag zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln und ihn noch stärker auf der Grundlage der Nachhaltigkeit zu erfüllen. Entscheidend sind jedoch die strukturellen Verbesserungen für die Schulart. So ist geplant, dass die Gemeinschaftsschulen, die bisher keine Oberstufe führen, sich künftig „Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe im Verbund“ nennen können, sofern sie eine erweiterte Kooperation mit anderen Schulen mit bestehender gymnasialer Oberstufe eingehen.
Der Gesetzentwurf befindet sich in der Anhörungsphase. Im Anschluss wird er nochmal dem Kabinett vorgelegt, bevor der Landtag über den Gesetzentwurf entscheidet. Dies ist für Ende Januar 2025 vorgesehen.
Werkrealschule
Fragen und Antworten zur Schulart Werkrealschule.
Nein, die Schulart Werkrealschule bleibt bestehen. Allerdings wird es den Werkrealschulabschluss nicht weiter geben. Die Standorte der Werkrealschulen können also erhalten bleiben und sie bieten weiterhin den Hauptschulabschluss an. Hier lernen junge Menschen mit einem sehr hohen Praxisbezug und werden von ihren Lehrkräften beim Lernen eng unterstützt.
Damit die Schülerinnen und Schüler, die 2024/2025 in die Klasse 5 der Werkrealschule kommen, in Klassenstufe 10 die Prüfung noch ablegen können, wird die Werkrealschulabschlussprüfung noch mindestens bis zum Schuljahr 2029/2030 fortgeführt.
Für Schülerinnen und Schüler, die derzeit eine Werkrealschule besuchen, haben die Veränderungen im Schulsystem keine Auswirkungen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Werkrealschulabschlussprüfung am Ende von Klassenstufe 10 ablegen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 an einer Werkrealschule in die Klasse 5 eintreten.
Ja. Schülerinnen und Schüler können den Hauptschulabschluss, wie schon bisher, erwerben an den
- Werkrealschulen,
- Realschulen und
- Gemeinschaftsschulen.
Der mittlere Bildungsabschluss nach dem Hauptschulabschluss kann erlangt werden, wenn in Klasse 10 die Realschule oder die Gemeinschaftsschule besucht wird. Voraussetzung hierfür ist mindestens die Note 2 in Deutsch, Mathematik, Englisch sowie ein Durchschnitt von 3,0 in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern,
Ebenso ist der Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses über den Besuch der Zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (2BFS) möglich. Auszubildende mit Hauptschulabschluss können sich nach Abschluss einer Berufsausbildung - abhängig von den erzielten Noten - einen dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertigen Bildungsstand anerkennen lassen.
Künftig ist zudem angedacht, Kooperationsnetzwerke mit Beruflichen Schulen einzurichten, um den Übergang in eine Ausbildung zu erleichtern und eine praxisnahe Möglichkeit zu bieten, den Mittleren Schulabschluss in zehn Schuljahren zu erreichen.
Ein Schüler bzw. eine Schülerin mit einer Werkrealschulabschlussempfehlung kann auch eine Realschule besuchen. Schulleitungen und Lehrkräfte beraten gerne hinsichtlich der Profile der verschiedenen Schularten.
Die Aufnahme an einer Werkrealschule stellt auch zukünftig keine formalen Anforderungen an die Grundschulempfehlung. Die Entscheidung, ob das Kind die Werkrealschule besuchen soll, liegt bei den Eltern.
Um das Profil der Schulart weiter zu schärfen, stärken wir die berufsbezogenen und lebenspraktischen Elemente. Ganz konkret werden wir die für die heutige Berufswelt relevanten Bereiche Informatik, Künstliche Intelligenz und Medienbildung in einem regulären Fach bündeln und durchgehend in den Klasse 5 bis 9 anbieten.
Zusätzlich arbeiten wir an weiteren Maßnahmen, um die Haupt- und Werkrealschulen weiter zu profilieren. Durch einen geeigneten Übertrag der Innovationselemente aus dem neu gestalteten neunjährigen Gymnasium sollen die Haupt- und Werkrealschulen noch besser für die Herausforderungen der Zukunft aufgestellt werden.
In einem Schulverbund schließen sich mehrere Schularten organisatorisch zusammen, also beispielsweise eine Werkrealschule mit einer Realschule. Die unterschiedlichen Schularten haben dann eine gemeinsame Schulleitung, eine Gesamtlehrerkonferenz, eine Schulkonferenz und einen Elternbeirat.
Die Einrichtung eines Schulverbunds erfolgt auf Antrag des Schulträgers und bedarf der Zustimmung der Schulverwaltung.
Innerhalb eines Schulverbunds behält die Werkrealschule ihre ureigene Aufgabe, nämlich Schülerinnen und Schülern einen ersten Abschluss zu ermöglichen. Das Profil bleibt also auch in Zukunft erhalten – der Verbund hilft aber bei der Standortsicherung. Schülerinnen und Schüler können zielgerichtet auf den Hauptschulabschluss vorbereitet werden.
Innerhalb des Verbunds mit einer Realschule wechseln die Schülerinnen und Schüler, die das zum Realschulabschluss führende Niveau an der Realschule verlassen, an die Werkrealschule. An diesen Realschulen im Schulverbund wird das zum Hauptschulabschluss führende Niveau G nicht mehr angeboten.
In einem Schulverbund bereitet Werkrealschule die Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Hauptschulabschluss vor und ermöglicht ihnen einen reibungslosen Anschluss. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung von Basiskompetenzen, der Orientierung an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen sowie praxisorientiertem Unterricht mit Bezug zur Berufswelt.
Um das Profil der Schulart weiter zu schärfen, stärken wir die berufsbezogenen und lebenspraktischen Elemente. Wir werden die für die heutige Berufswelt relevanten Bereiche Informatik und Medienbildung in einem regulären Fach bündeln und durchgehend in den Klasse 5 bis 9 anbieten. Zusätzlich arbeiten wir an weiteren Maßnahmen, um die Werkrealschulen weiter zu profilieren. Durch Innovationselemente sollen die Werkrealschulen noch besser für die Herausforderungen der Zukunft aufgestellt werden.
Die Werkrealschulen werden weiterhin Stunden für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung erhalten. Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler an den Werkrealschulen erfolgt gezielt und passgenau im Unterricht. Die Bedürfnisse und Potenziale der Schülerinnen und Schüler werden berücksichtigt.
An der Werkrealschule wählen alle Schülerinnen und Schüler bis zum Hauptschulabschluss am Ende von Klassenstufe 6 ein Wahlpflichtfach, entweder Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) oder Technik. Diese Wahl ermöglicht es ihnen, ihren Interessen nachzugehen und bietet Raum, ihre Begabungen weiterzuentwickeln.
Von Klasse 5 bis Klasse 9 erhalten die Schülerinnen und Schüler Noten, die eine klare und transparente Leistungsbewertung ermöglichen und somit eine nachvollziehbare Rückmeldung über ihre individuellen Fortschritte und Lernentwicklungen geben.
Der Gesetzentwurf befindet sich in der Anhörungsphase. Im Anschluss wird er nochmal dem Kabinett vorgelegt, bevor der Landtag über den Gesetzentwurf entscheidet. Dies ist für Ende Januar 2025 vorgesehen. Die Änderungen gelten dann aufwachsend für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 die Klasse 5 der Werkrealschule besuchen.
Realschule
Fragen und Antworten zur Schulart Realschule.
Auch weiterhin werden die Realschulen ein sehr guter Ausgangspunkt für den Weg in die duale Ausbildung oder ein weiterführendes Gymnasium sein und vorrangig zum Realschulabschluss führen.
Laut Gesetzentwurf ist geplant, künftig die Phase der Orientierung an den Realschulen um ein Jahr zu verkürzen und auf das 5. Schuljahr zu begrenzen.
Zusätzlich bekommen die Realschulen die Möglichkeit, kooperative Verbünde mit anderen Realschulen oder Werkrealschulen in räumlicher Nähe einzugehen.
Die Realschule bietet zudem wie bisher einen klaren Weg zum Abitur. Um dies zu verstärken, können Realschulen künftig feste Kooperationen mit beruflichen Gymnasien, allgemein bildenden Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe eingehen.
Die Phase der Orientierung ist künftig die Klassenstufe 5. Hier findet die Leistungsfeststellung bei allen Schülerinnen und Schüler auf dem mittleren Niveau, das zum Realschulabschluss führt, statt. Leistungsstärkere und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht entsprechend gefördert. Am Ende dieser Phase entscheidet sich dann, ob die Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 6 auf dem G-Niveau (= grundlegendes Niveau, entspricht dem Niveau der Hauptschule) oder dem M-Niveau (= mittleres Niveau, entspricht dem Niveau das zum Realschulabschluss führt) weiterlernen. Bislang wurde dies am Ende der 6. Klasse entschieden, künftig am Ende der 5. Klasse.
Damit werden Schülerinnen und Schüler, für die das M-Niveau eine Überforderung darstellt, bereits ab Klassenstufe 6 zielgerichtet auf den Hauptschulabschluss vorbereitet.
In der Phase der Orientierung erfolgen der Unterricht und die Leistungsbewertung auf dem Niveau M. Leistungsschwächere und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler werden zielgerichtet durch vielfältige differenzierende Maßnahmen, gefördert (z.B. kooperatives Lernen, adaptiver Unterricht, Lernbänder etc.).
Am Ende von Klasse 5 wird an der Realschule eine Versetzungsentscheidung getroffen. Schülerinnen und Schüler, die am Ende von Klasse 5 nicht auf dem mittleren Niveau versetzt werden, können das Schuljahr wiederholen oder durchgängig in allen Fächern auf dem G-Niveau weiterlernen.
Die schulischen Leistungen entscheiden darüber, auf welchem Niveau eine Schülerin bzw. ein Schüler durchgängig lernt. Bei Niveauwechseln findet eine Beratung der Eltern und des Schülers bzw. der Schülerin statt.
Niveauwechsel sind abhängig von den erzielten schulischen Leistungen zu jedem Halbjahr möglich.
Die Realschulen entscheiden nach den Bedingungen vor Ort, ob sie innerhalb eines Klassenverbunds beide Niveaustufen unterrichten oder für unterschiedliche Niveaus getrennte Klassen anbieten.
In Schulverbünden einer Realschule mit einer Werkrealschule wird das G-Niveau in Zukunft nur noch an der Werkrealschule angeboten.
Die Realschule führt vorrangig zum Realschulabschluss. Die Aufnahme an einer Realschule ist aber nicht formal von einer bestimmten Empfehlung der Grundschule abhängig. Ausgehend vom Besuch einer Realschule sind alle Abschlüsse, auch das Abitur, möglich.
In einem Schulverbund schließen sich mehrere Schularten organisatorisch zusammen, also beispielsweise eine Werkrealschule mit einer Realschule. Die unterschiedlichen Schularten haben dann eine gemeinsame Schulleitung, eine Gesamtlehrerkonferenz, eine Schulkonferenz und einen Elternbeirat.
Die Einrichtung eines Schulverbunds erfolgt auf Antrag des Schulträgers und bedarf der Zustimmung der Schulverwaltung.
Häufig sind im Bereich der allgemein bildenden Schulen Verbünde aus Grundschulen und aus Werkrealschulen. Realschulen können auch weiterhin Verbünde mit einer Werkrealschule eingehen. Innerhalb eines solchen Verbundes behält die Werkrealschule ihre ureigene Aufgabe, Schülerinnen und Schülern einen ersten Abschluss zu ermöglichen. Für die Realschulen im Verbund mit einer Werkrealschule bedeutet dies künftig, dass Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 6 auf G-Niveau weiterlernen oder später auf das grundlegende Niveau wechseln, an der Werkrealschule unterrichtet werden. Schülerinnen und Schüler können innerhalb eines Schulverbunds zielgerichtet auf den angestrebten Abschluss vorbereitet werden, ohne überfordert zu werden.
Alle Realschulen verfügen über pädagogische Konzeptionen, um ihren Lern- und Lebensraum zu gestalten. Auch ein Schulverbund verfügt über eine pädagogische Konzeption.
Damit Schülerinnen und Schüler zielgerichtet auf ihren angestrebten Abschluss vorbereitet werden können, erhalten Realschulen künftig die Möglichkeit, mit einer anderen Realschule eine Kooperation einzugehen. Mit der neuen Möglichkeit der Kooperationen sollen sich Realschulen in zumutbarer Erreichbarkeit zueinander darüber verständigen können, an welchen Standorten in Zukunft das G- und M-Niveau und an welchem Standorten ausschließlich das M-Niveau angeboten wird. Die Entscheidung über die Beteiligung an einer Kooperation treffen die Schulträger mit Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenzen und der Schulkonferenzen aller beteiligter Schulen.
Realschulen können zudem Kooperationen mit beruflichen Gymnasien, allgemein bildenden Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe eingehen, um den Schülerinnen und Schülern einen klaren Pfad zum Abitur zu ermöglichen und Übergänge gelingend zu gestalten.
Die Realschule zeichnet sich durch eine gute Balance zwischen theoretischem und praktischem Bezug aus. Sie wird auch weiterhin ein guter Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben oder zum Abitur sein. Um leistungsstarken Schülerinnen und Schülern einen klaren Weg zum Abitur aufzuzeigen, können Realschulen zukünftig enger mit beruflichen Gymnasien, allgemein bildenden Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe kooperieren.
Die Stundentafel der Realschule soll sich für Schülerinnen und Schüler nur leicht verändern. Zum Beispiel sollen die für die heutige Berufswelt relevanten Bereiche Informatik und Medienbildung in einem regulären Fach gebündelt und durchgehend ab Klassenstufe 5 angeboten werden.
Die Realschulen werden weiterhin Stunden für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung erhalten.
An der Realschule erhalten Schülerinnen und Schüler klare und regelmäßige Rückmeldungen zu ihren Leistungen in Form von Noten.
An Realschulen im Verbund mit Werkrealschulen werden Schülerinnen und Schüler, die nach Klasse 5 auf dem grundlegenden Niveau weiterlernen, an der Werkrealschule unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler an der Realschule wählen nach ihren Neigungen und Interessen ein weiteres Wahlpflichtfach: Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES), Technik oder Französisch.
Der Gesetzentwurf befindet sich in der Anhörungsphase. Im Anschluss wird er nochmal dem Kabinett vorgelegt, bevor der Landtag über den Gesetzentwurf entscheidet. Dies ist für Ende Januar 2025 vorgesehen.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Fragen und Antworten zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Unsere Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) leisten hoch kompetente Arbeit, die für unsere gesamte Gesellschaft wichtig ist. Sie sind für viele Kinder und Jugendliche Lern- und Lebensraum zugleich, an dem sie Teilhabe erfahren und gesellschaftliche Integration ganz konkret stattfindet. Überall dort, wo die SBBZ die Bildungsgänge führen, die von der Schulgesetzänderung betroffen sind, haben diese auch in den SBBZ Auswirkungen. Dies schließt die weiterentwickelte Grundschulempfehlung für SBBZ mit dem Bildungsgang Grundschule ebenso wie die Aufnahme der Innovationselemente an SBBZ mit den Bildungsgängen Haupt-/Werkrealschule, Realschule und Gymnasien ein. Die SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung sind hiervon nicht betroffen.
Mit der geplanten Ausweitung des Ganztags auf alle SBBZ - mit Ausnahme der SBBZ mit Förderschwerpunkt Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung - schaffen wir eine vergleichbare Ausgangslage für alle Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe unabhängig vom Lernort.
Der zukünftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter schließt auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen mit ein. Deshalb sollen die ganztägigen Schul- und Betreuungsstrukturen zukünftig für diese Schülerinnen und Schüler analog zu dem Angebot für Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung zur Verfügung stehen. Dafür ändern wir das Schulgesetz. Bisher sind in den Ganztag nur die SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen einbezogen. Durch die Schulgesetzänderung werden alle Förderschwerpunkte (mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung) in den Ganztag einbezogen.
Ja. Schülerinnen und Schüler an SBBZ mit dem Bildungsgang Grundschule nehmen, sofern es ihnen aufgrund ihrer Behinderung möglich ist, ebenso wie die Schülerinnen und Schüler an Grundschulen auch an den Kompetenzmessungen teil. Die neue Kompetenzmessung, die künftig den Eltern von Grundschulkindern Orientierung für die Auswahl der weiterführenden Schule bietet, steht auch Schülerinnen und Schüler der SBBZ zur Verfügung. Ebenso wie bei allen Grundschulkindern ist die Kompetenzmessung auch in den SBBZ künftig ein wichtiges zusätzliches Bewertungskriterium neben allen fachlichen und überfachlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Einschätzung der Klassenkonferenz.
Die Stärkung des beruflichen und lebenspraktischen Profils der Realschulen entspricht dem Verständnis einer anschlussorientierten pädagogischen Ausrichtung der SBBZ. Von daher bieten die Änderungen den SBBZ mit Bildungsgang Realschule in besonderer Weise die Möglichkeit, ihre vorhandenen Konzepte noch passgenauer und nachhaltiger für den einzelnen auszugestalten.
Inklusion
Fragen und Antworten zur Inklusion.
Inklusion ist keine Frage der Schulstruktur. Die Veränderungen bei der Bildungsreform in Verbindung mit den Innovationselementen unterstützen diesen Prozess. Auch gilt weiterhin, dass sich alle Schularten in der Sekundarstufe I in vergleichbarer Weise für das Thema Inklusion öffnen. Hierfür haben wir auch das Konzept „Entwicklungsräume Inklusion“ entwickelt. Damit ist klar vorgegeben, dass sich in jeder Raumschaft jede weiterführende Schule für dieses Thema bereithalten muss. Hierfür hat das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) ein Qualifizierungskonzept erarbeitet, über das die Schulen frühzeitig auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Die Steuerungsaufgabe der Schulverwaltung sichert, dass Inklusion an jeder Schule im Schulkonzept und im Schulalltag zukünftig verankert sein wird.