Detailliertere Informationen
Im Rahmen von Kolibri werden Zuwendungen für die Durchführung von Entwicklungsgesprächen mit den Erziehungsberechtigten im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung von Kindern mit festgestelltem intensivem Sprachförderbedarf, die Kindergärten oder Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KiTaG oder die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (TigeR) besuchen, gewährt.
Im Fokus des Entwicklungsgesprächs stehen insbesondere die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung, die möglichen Förderbereiche, die in Betracht kommenden oder bereits eingeleiteten Fördermaßnahmen sowie die weitere Förderplanung.
Der Bereich der Sprachförderung umfasst neben dem Förderweg "Intensive Sprachförderung plus“ (ISF+) für Kinder ab 2,7 Jahren auch das ganzheitliche musikalische Förderprogramm "Singen-Bewegen-Sprechen“ (SBS) für Kinder ab 3 Jahren. Die Förderung stellt eine zusätzliche Förderung in Kleingruppen dar und kann in der Maßnahme ISF+ auch nach Prüfung durch die Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung alltagsintegriert umgesetzt werden.
Die inhaltliche Begleitung und Beratung zur Umsetzung des Förderwegs ISF+ erfolgt durch die Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung: KOLIBRI - Regierungspräsidien Baden-Württemberg, beim Förderweg SBS durch die Arge SBS: Singen - Bewegen - Sprechen
Die administrative Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch die L-Bank. Weitere Informationen zur Antragsstellung sowie die Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm finden Sie hier: Sprachförderung für Kinder – Kolibri | L-Bank
„Mit Kindern im Gespräch" (MiKiG) ist eine vom Land Baden-Württemberg finanzierte kostenlose Qualifizierungsmaßnahme für Sprachförderkräfte. Mit der Koordination und Organisation der MiKiG-Kurse ist die Überregionale Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung beauftragt.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme "Mit Kindern im Gespräch“ wird auch für die Durchführung der Sprachfördermaßnahme ISF+ im Rahmen von Kolibri und für die Sprachförderung vor Schuleintritt im Zuge von SprachFit - Säule 1 anerkannt.
weiterführende Informationen zu den Qualifizierungskursen MiKiG finden Sie hier:Koordinierungsstelle "Mit Kindern im Gespräch (MiKiG)" - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Für die Entwicklung und die psychische und physische Gesundheit von Kindern insgesamt sind sozial-emotionale Kompetenzen sowie die ihnen zugrundeliegenden exekutiven Funktionen von großer Bedeutung.
Das Konzept „EMIL - Emotionen regulieren lernen“ ist ein wissenschaftlich fundiertes Qualifizierungskonzept, das pädagogische Fachkräfte bei der alltagsintegrierten Förderung der sozial-emotionalen Kompetenzen, mit Schwerpunkt exekutive Funktionen und Selbstregulation, unterstützt. Es wurde im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung vom ZNL TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen der Universität Ulm konzipiert und wissenschaftlich evaluiert.
Die Qualifizierungsmaßnahmen nach dem Konzept „EMIL - Emotionen regulieren lernen“ werden seit 2021 sowohl als Inhouse-Fortbildungen, als auch als offene Seminarveranstaltungen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen angeboten.
Die Teilnahme an der Qualifizierung ist freiwillig. Sie wird vom Träger bzw. von einer Kindertageseinrichtung unter Einwilligung des Trägers beantragt.
Inhalte der EMIL-Qualifizierung sind:
- Grundlagen zur kindlichen Entwicklung
- Zusammenhang von sozial-emotionalen Kompetenzen und exekutiven Funktionen
- Förderung der exekutiven Funktionen
- Reflexion der pädagogischen Praxis
- Erarbeitung von konkreten Umsetzungsmöglichkeiten in der Kindertageseinrichtung
Weitere Informationen zur Qualifizierung finden Sie hier:ZNL EMIL
Zur Förderung der motorischen Entwicklung von Kita-Kindern werden seit 2020 Inhouse-Fortbildungen für baden-württembergische Kitas von der Kinderturnstiftung Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Schwäbischen und dem Badischen Turnerbund durchgeführt.
Eine Inhouse-Fortbildung setzt sich dabei aus den Teilen Pflichtmodul, Wahlmodul(e) und Beratung vor Ort zusammen. Die Fortbildungen können an einem Tag oder aufgeteilt auf zwei Tage umgesetzt werden.
Im Anschluss an die Fortbildung erhält jede Kindertageseinrichtung ein Praxishandbuch pro teilnehmender pädagogischer Fachkraft mit weiteren Informationen und Umsetzungsmöglichkeiten sowie ein rollbares Behältnis mit Spiel- und Bewegungsmaterialien.
Im Pflichtmodul werden den pädagogischen Fachkräften Grundlagenwissen über die Bedeutung der Bewegung und der exekutiven Funktionen für die (früh-)kindliche Entwicklung auch in Bezug zur Einschulungsuntersuchung (ESU) und zum baden-württembergischen Orientierungsplan für Bildung und Erziehung sowie praktische Übungen hierzu vermittelt.
Die Wahlmodule bieten den Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, auch mittels praktischer Übungen, ihr Wissen über Umsetzungsmöglichkeiten alltagsintegrierter Bewegungsförderung bedarfsorientiert zu erweitern. Es werden Wahlmodule zu folgenden Themenbereichen zur alltagsintegrierten Bewegungsförderung angeboten:
- Bewegungsangebote trotz wenig Platz,
- Spiele ohne Material,
- Bewegungslandschaften,
- Sprache und Bewegung,
- Inklusion/herausforderndes Verhalten,
- Bewegungsförderung für Kinder unter drei Jahren und
- Elternarbeit.
Seit 2023 besteht eine Kooperation zwischen dem Kultusministerium und der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW), die es Kindertageseinrichtungen, die an einer Inhouse-Fortbildung teilgenommen haben, ermöglicht, an einer vertiefenden Inhouse-Fortbildung mit weiteren Wahlmodulen teilzunehmen.
Die Teilnahme an den Inhouse-Fortbildungen ist freiwillig. Sie wird vom Träger bzw. von einer Kindertageseinrichtung unter Einwilligung des Trägers beantragt.
Weitere Informationen zur Bewegungsförderung finden Sie hier: Inhouse-Fortbildungen zur Bewegungsförderung