Kindertageseinrichtungen

Bildungsorte Kindertageseinrichtungen

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Ein Junge pustet auf einen blauben Farbklecks auf einem Blatt Papier.

Die besondere Bedeutung frühkindlicher Bildung und Betreuung ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft gerückt. Eine pädagogisch qualifizierte Betreuung kann die Bildungschancen von Kindern erheblich verbessern. 

Kindertageseinrichtungen sind Bildungsorte. Sie haben neben der Erziehung und Betreuung einen ganzheitlichen Bildungsauftrag zu erfüllen. Ziel der Kindertageseinrichtungen ist, die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder bestmöglich zu fördern, und ihnen altersgerechtes Wissen zu vermitteln und sie in ihren sozial-emotionalen Kompetenzen zu stärken. Dabei gilt es auch den Blick auf das System Familie zu richten, um gerade auch sozialen Benachteiligungen bedarfsgerecht begegnen zu können, um Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erhöhen. 

Partizipation, Inklusion, die wertschätzende Anerkennung von Unterschiedlichkeit und die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen eines jeden Kindes sind Grundprinzipien einer kindgerechten Elementarpädagogik und des Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten.

Einen wichtigen Stellenwert in der frühkindlichen Bildung nimmt die Sprachförderung ein. Die frühkindliche Sprachförderung ist deshalb ein Kernanliegen der Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Ganzheitliche Sprachbildung und Sprachförderung ist durchgängiges Prinzip in der pädagogischen Arbeit der Kindertageseinrichtungen und so auch im Orientierungsplan verankert. Darüber hinaus erhalten Kinder mit zusätzlichen Sprachförderbedarf eine intensive Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt.

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist ein wichtiges Ereignis für jedes Kind. Alle Beteiligten sind bestrebt, ihn so zu gestalten, dass die Kinder ihn nicht als Bruch, sondern als Fortsetzung ihres Bildungsganges erleben. Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Schule ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Seit dem Schuljahr 2012/2013 erhält jede Grundschule im Land eine Deputatsstunde für die verlässliche Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen.

Durch den Pakt für gute Bildung und Betreuung stellt das Land seit 2019 zusätzliche Landesmittel für die Intensivierung der Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule über Paragraf 29 b Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung, mit denen der Zeiteinsatz der pädagogischen Fachkräfte für die koordinierte Zusammenarbeit abgegolten wird.

Förderung der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung

Die Landesregierung hat zum Ziel, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, hilft die Landesregierung bei der Finanzierung der Kleinkindbetreuung, denn ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kinderbetreuung trägt zur Bildungsgerechtigkeit bei.

Das Land trägt seit dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung.

Das Land leitet die Bundes- und Landesmittel für die Förderung der Betriebsausgaben in der Kleinkindbetreuung zweckgebunden für die Kleinkindbetreuung nach der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen an die Gemeinden sowie in der Kindertagespflege an die Stadt- und Landkreise weiter. Für die Förderung der Betriebsausgaben von Einrichtungen freier und privat-gewerblicher Träger im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes sind die Gemeinden zuständig.

Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021

Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird durch das Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 unterstützt. Fördergrundsätze sind mit der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 (VwV Investitionen Kinderbetreuung 2020/2021) (PDF) festgelegt worden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wieder. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.

Weiterführende Links

Auf der Seite Kindergärten BW können Sie sich weiterführend umfassend über die Frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg informieren:Kindergärten BW

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Die Buchtstaben "Faq" stehen auf einer Tafel.
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FAQ zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz vom 4. Juni 2013.

Ein Paragraphen-Symbol in rot an eine Wand gelehnt.
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Paragraf 7 des Kindertagesbetreuungsgesetz

Der Wortlaut des 2013 geänderten Paragraf 7 Absatz 2 Nr. 10 des Kindertagesbetreuungsgesetzes KiTaG von Baden-Württemberg.

Eine Frau spielt mit einem Kind und einer Holzeisenbahn auf dem Boden.
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Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren

Kinder- und Familienzentren bieten vielfältige, bedarfsorientierte Angebote der Begegnung, Bildung und Beratung für Familien.

Ein Jung spielt mit Plastikklötzchen, eine Frau sitzt daneben und schaut zu.
Kindertagespflege

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Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen eine wichtige Säule der Frühkindliche Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg und kommt besonders bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zum Zuge.

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Schulkindergarten

Schulkindergarten

Schulkindergärten sind ein Angebot für Kinder mit Behinderung ab drei Jahren (für Kinder mit einer Körperbehinderung bereits ab zwei Jahren), bei denen Bedarf an einem sonderpädagogischen Bildungsangebot festgestellt wurde.

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Sport und frühkindliche Bildung

Das Kultusministerium Baden-Württemberg will dem Bewegungsmangel von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken und fördert Bewegungsangebote für Kinder bereits im frühkindlichen Bereich.

Eine blonde Frau liest einem Mädchen aus einem Bilderbuch vor, beide sitzen auf einem Sofa.
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Informationen für Erzieherinnen und Erzieher

Auf dieser Seite sind Informationen speziell für Erzieherinnen und Erzieher an Kindertageseinrichtungen und Kindergärten in Baden-Württemberg zusammengestellt.

Zwei Jungen spielen auf dem Boden.
Infodienst Kindergarten

Infodienst Kindergarten

Der Infodienst Kindergarten erscheint mehrmals jährlich und informiert über die neuesten bildungspolitischen Entwicklungen im frühkindlichen Bereich.

Kleines Mädchen mit Behinderung spielt, während die pädagogische Fachkraft sie anleitet und unterstützt
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Sonderpädagogische Frühförderung und Frühkindliche Bildung

Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterstützen Kinder mit Behinderung und Entwicklungsstörungen im Rahmen der sonderpädagogischen Frühförderung.