Die besondere Bedeutung frühkindlicher Bildung und Betreuung ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft gerückt. Eine pädagogisch qualifizierte Betreuung kann die Bildungschancen von Kindern erheblich verbessern.
Kindertageseinrichtungen sind Bildungsorte. Sie haben neben der Erziehung und Betreuung einen ganzheitlichen Bildungsauftrag zu erfüllen. Ziel der Kindertageseinrichtungen ist, die persönliche und soziale Entwicklung der Kinder bestmöglich zu fördern, und ihnen altersgerechtes Wissen zu vermitteln und sie in ihren sozial-emotionalen Kompetenzen zu stärken. Dabei gilt es auch den Blick auf das System Familie zu richten, um gerade auch sozialen Benachteiligungen bedarfsgerecht begegnen zu können, um Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erhöhen.
Partizipation, Inklusion, die wertschätzende Anerkennung von Unterschiedlichkeit und die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen eines jeden Kindes sind Grundprinzipien einer kindgerechten Elementarpädagogik und des Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten.
Einen wichtigen Stellenwert in der frühkindlichen Bildung nimmt die Sprachförderung ein. Die frühkindliche Sprachförderung ist deshalb ein Kernanliegen der Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Ganzheitliche Sprachbildung und Sprachförderung ist durchgängiges Prinzip in der pädagogischen Arbeit der Kindertageseinrichtungen und so auch im Orientierungsplan verankert. Darüber hinaus erhalten Kinder mit zusätzlichen Sprachförderbedarf eine intensive Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt.
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist ein wichtiges Ereignis für jedes Kind. Alle Beteiligten sind bestrebt, ihn so zu gestalten, dass die Kinder ihn nicht als Bruch, sondern als Fortsetzung ihres Bildungsganges erleben. Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Schule ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Seit dem Schuljahr 2012/2013 erhält jede Grundschule im Land eine Deputatsstunde für die verlässliche Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen.
Durch den Pakt für gute Bildung und Betreuung stellt das Land seit 2019 zusätzliche Landesmittel für die Intensivierung der Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule über Paragraf 29 b Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung, mit denen der Zeiteinsatz der pädagogischen Fachkräfte für die koordinierte Zusammenarbeit abgegolten wird.
Förderung der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung
Die Landesregierung hat zum Ziel, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bedarfsgerecht auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, hilft die Landesregierung bei der Finanzierung der Kleinkindbetreuung, denn ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kinderbetreuung trägt zur Bildungsgerechtigkeit bei.
Das Land trägt seit dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung.
Das Land leitet die Bundes- und Landesmittel für die Förderung der Betriebsausgaben in der Kleinkindbetreuung zweckgebunden für die Kleinkindbetreuung nach der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen an die Gemeinden sowie in der Kindertagespflege an die Stadt- und Landkreise weiter. Für die Förderung der Betriebsausgaben von Einrichtungen freier und privat-gewerblicher Träger im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes sind die Gemeinden zuständig.
Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021
Der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird durch das Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 unterstützt. Fördergrundsätze sind mit der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 (VwV Investitionen Kinderbetreuung 2020/2021) (PDF) festgelegt worden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ wird zum Teil finanziert durch die Europäische Union – NextGenerationEU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wieder. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.
Weiterführende Links
Auf der Seite Kindergärten BW können Sie sich weiterführend umfassend über die Frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg informieren:Kindergärten BW