In Baden-Württemberg stehen Kindern mit Behinderung im Bereich der frühkindlichen Bildung neben allgemeinen Kindertagesstätten auch Schulkindergärten offen. Schulkindergärten sind ein Angebot für Kinder mit Behinderung ab drei Jahren (für Kinder mit einer Körperbehinderung bereits ab zwei Jahren), bei denen ausgehend von einem Antrag der Eltern durch die Schulbehörde Bedarf an einem sonderpädagogischen Bildungsangebot festgestellt wurde.
Das Ziel der Schulkindergärten ist es, Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder in ihrer gesamten Persönlichkeitsentwicklung so zu unterstützen, dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen können. Den Eltern steht es frei, dieses Angebot anzunehmen.
Die Kinder werden in den Schulkindergärten auf den Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder auf die Schule vorbereitet. Sonderpädagogische Unterstützungs- und Bildungsangebote durch sonderpädagogische Lehrkräfte sind Teil des pädagogischen Gesamtkonzepts. Die Lernbereiche im Schulkindergarten orientieren sich an den Bildungs- und Entwicklungsfeldern des Orientierungsplans für Kindergärten. Auf der Basis einer sonderpädagogischen Diagnostik klären die Fachkräfte in Abstimmung mit den Eltern die Zielsetzungen von Bildung und Förderung des Kindes. In der Praxis werden die verschiedenen Lernbereiche für das Kind in individuellen und kindgemäßen Alltags-, Spiel- und Lernsituationen angeboten und gestaltet. So werden Kompetenzen in für das Kind bedeutsamen und sinnvollen Beziehungs- und Handlungskontexten erworben.
In Baden-Württemberg gibt es rund 250 öffentliche und private Schulkindergärten. Für weiterführende Informationen stehen die Staatlichen Schulämter zur Verfügung.
Flyer: Sonderpädagogische Förderung an Schulkindergärten (PDF)
Weiterführende Links
Sonderpädagogische Frühförderung und Frühkindliche Bildung