Im Rahmen seiner Aufgaben als oberste Landesbehörde ist das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde. Die Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen nehmen die Aufgaben der oberen Schulaufsichtsbehörden für die Gymnasien und beruflichen Schulen wahr. Untere Schulaufsichtsbehörden für alle in ihrem Schulaufsichtsbezirk liegenden Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Ausnahme der Staatlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat sind die 21 Staatlichen Schulämter als untere Schulaufsichtbehörden.
Geschäftsbereich des Kultusministeriums
Zum Geschäftsbereich des Kultusministeriums gehören das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW), das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL).
Das ZSL bildet den institutionellen Rahmen für ein kohärentes, wissenschaftsbasiertes, zentral gesteuertes und auf Unterrichtsqualität fokussiertes Ausbildungs-, Fortbildungs- und Unterstützungssystem für die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Das ZSL verfügt über eine Zentrale und Außenstellen (Bad-Wildbad, Comburg, Esslingen, Ludwigsburg, Schloss Rotenfels), darunter sechs Regionalstellen (Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen). Die Regionalstellen sind für die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in ihrer Region zuständig. An jeder Regionalstelle ist eine Leitstelle pädagogische Unterstützung (LPU) als Kontaktstelle für Anliegen von Schulen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des ZSL eingerichtet.
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist für ein strategisches Bildungsmonitoring zuständig, das eine datengestützte Qualitätsentwicklung vom Kultusministerium bis hin zu den Schulen unterstützen soll.
Weiterhin gehören zum Geschäftsbereich der Schulbauernhof Pfitzingen. sowie die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte und das Forum für Frühkindliche Bildung (FFB).
Eine rechtlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Kultusministeriums ist das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg.
Stiftungen
Stiftungen, die überwiegend in den Geschäftsbereich des Kultusministeriums fallen, unterstehen der Rechtsaufsicht des jeweiligen Regierungspräsidiums, oberste Rechtsaufsichtsbehörde ist das Kultusministerium.