Frühkindliche Bildung

Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren

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Eine Frau spielt mit einem Kind und einer Holzeisenbahn auf dem Boden.

Kinder- und Familienzentren sind zukunftsweisend in der frühkindlichen Bildung, da sie vielfältige, bedarfsorientierte Angebote der Begegnung, Bildung und Beratung für Familien bieten, einen wichtigen Beitrag für die Integration von Familien in den Sozialraum leisten und somit dazu beitragen, die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erhöhen.

Das Land unterstützt seit 2016 den Weiterentwicklungsprozess von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren mit einer Anschubfinanzierung. Es können jährlich bis zu 100 neue Kindertageseinrichtungen in das Landesförderprogramm aufgenommen werden. Ziel ist es, Impulse dafür zu setzen, dass landesweit ein flächendeckendes Angebot an Kinder- und Familienzentren entsteht. 

Ziel der Ihr besonderer Auftrag Kinder- und Familienzentren ist die Stärkung der Selbstwirksamkeit von Kindern und Familien, die Öffnung in den Sozialraum bzw. das Quartier hinein durch Kooperationen sowie der Aufbau von Unterstützungsmaßnahmen durch Netzwerke. 

Zielgruppe eines Kinder- und Familienzentrums sind die Kinder der Einrichtung und ihre Familien.

Mit den Fördermitteln werden personelle Ressourcen, notwendige Fortbildungsmaßnahmen, sowie Sachmittel und Leitungszeit/Leitungsfreistellung bezuschusst. Die Förderdauer ist auf insgesamt vier Jahre pro Einrichtung ausgelegt und umfasst zwei Stufen:

  • Anschubförderung der Einrichtung mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 10.000 Euro jährlich, darin enthalten ist eine Pauschale für Leitungszeit und Leitungsfreistellung für die Leitung des Kinder- und Familienzentrums in Höhe von 5.000 Euro jährlich.
  • Anschlussförderung für die Verstetigung mit einer weiteren Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 2.000 Euro jährlich.

Die langfristige finanzielle und personelle Verantwortung obliegt dem Träger.

Kinder fördern - Eltern stärken

Durch den raschen Wandel der Lebensbedingungen von Familien, die Notwendigkeit Kindererziehung und Erwerbsleben in Einklang zu bringen und dem veränderten gesellschaftlichen Anspruch an Erziehung und Bildung, sind sowohl Eltern als auch alle pädagogisch und erzieherisch Tätigen vor eine Vielzahl von Herausforderungen gestellt. Wer vor diesem Hintergrund Kinder nachhaltig und wirkungsvoll fördern und stärken will, muss die gesamte Familie des Kindes in den Blick nehmen und sie dort erreichen, wo sie leben.

Kindertageseinrichtungen als Basis der Kinder- und Familienzentren sind dabei wichtige und vertraute Orte, die einen geeigneten Rahmen bilden, um Bildung, Erziehung und Betreuung mit familienorientierten Angeboten zusammenzuführen. Sie bilden so den Mittelpunkt eines Unterstützungsnetzwerks aus Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung. Grundlegendes Ziel eines Kinder- und Familienzentrums ist es, die kindliche Entwicklung wertschätzend zu begleiten und zu fördern und damit eine höhere Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Dabei gilt es den Blick auf das "System Familie" zu richten, Eltern frühzeitig in die Bildungsprozesse ihrer Kinder aktiv einzubeziehen und somit in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und die Lebensqualität der Familie im Ganzen zu verbessern.

Zielgruppe eines Kinder- und Familienzentrums sind die Kinder der Einrichtung und ihre Familien.

Antragsverfahren

Die Erstbeantragung und die Beantragung einer Fortführung der Landesförderung „Weiterentwicklung einer Kindertageseinrichtung zu einem Kinder- und Familienzentrum“ erfolgt in Form eines digitalen Antragsverfahren. Sie finden hier den Link zur Antragstellung. Die Förderung bezieht sich auf das Kalenderjahr, die Antragsfrist ist dabei immer der 1. Februar.

Die Förderung wird rückwirkend für das jeweilige Kalenderjahr antragsberechtigten Träger gewährt. Die Antragsberechtigung wird vom Kultusministerium nach Prüfung festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung und der Fortführung der Förderung besteht nicht.

FAQ Antragsverfahren KiFaZ

Das Antragsverfahren für das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist über ein Online-Portal möglich. Nachfolgend finden Sie Antworten auf mögliche Fragen zum Antragsverfahren.

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