Kinder- und Familienzentren sind zukunftsweisend in der frühkindlichen Bildung, da sie vielfältige, bedarfsorientierte Angebote der Begegnung, Bildung und Beratung für Familien bieten, einen wichtigen Beitrag für die Integration von Familien in den Sozialraum leisten und somit dazu beitragen, die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erhöhen.
Das Land unterstützt seit 2016 den Weiterentwicklungsprozess von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren mit einer Anschubfinanzierung. Es können jährlich bis zu 100 neue Kindertageseinrichtungen in das Landesförderprogramm aufgenommen werden. Ziel ist es, Impulse dafür zu setzen, dass landesweit ein flächendeckendes Angebot an Kinder- und Familienzentren entsteht.
Ziel der Ihr besonderer Auftrag Kinder- und Familienzentren ist die Stärkung der Selbstwirksamkeit von Kindern und Familien, die Öffnung in den Sozialraum bzw. das Quartier hinein durch Kooperationen sowie der Aufbau von Unterstützungsmaßnahmen durch Netzwerke.
Zielgruppe eines Kinder- und Familienzentrums sind die Kinder der Einrichtung und ihre Familien.
Mit den Fördermitteln werden personelle Ressourcen, notwendige Fortbildungsmaßnahmen, sowie Sachmittel und Leitungszeit/Leitungsfreistellung bezuschusst. Die Förderdauer ist auf insgesamt vier Jahre pro Einrichtung ausgelegt und umfasst zwei Stufen:
- Anschubförderung der Einrichtung mit einer Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 10.000 Euro jährlich, darin enthalten ist eine Pauschale für Leitungszeit und Leitungsfreistellung für die Leitung des Kinder- und Familienzentrums in Höhe von 5.000 Euro jährlich.
- Anschlussförderung für die Verstetigung mit einer weiteren Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von 2.000 Euro jährlich.
Die langfristige finanzielle und personelle Verantwortung obliegt dem Träger.
Kinder fördern - Eltern stärken
Durch den raschen Wandel der Lebensbedingungen von Familien, die Notwendigkeit Kindererziehung und Erwerbsleben in Einklang zu bringen und dem veränderten gesellschaftlichen Anspruch an Erziehung und Bildung, sind sowohl Eltern als auch alle pädagogisch und erzieherisch Tätigen vor eine Vielzahl von Herausforderungen gestellt. Wer vor diesem Hintergrund Kinder nachhaltig und wirkungsvoll fördern und stärken will, muss die gesamte Familie des Kindes in den Blick nehmen und sie dort erreichen, wo sie leben.
Kindertageseinrichtungen als Basis der Kinder- und Familienzentren sind dabei wichtige und vertraute Orte, die einen geeigneten Rahmen bilden, um Bildung, Erziehung und Betreuung mit familienorientierten Angeboten zusammenzuführen. Sie bilden so den Mittelpunkt eines Unterstützungsnetzwerks aus Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung. Grundlegendes Ziel eines Kinder- und Familienzentrums ist es, die kindliche Entwicklung wertschätzend zu begleiten und zu fördern und damit eine höhere Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Dabei gilt es den Blick auf das "System Familie" zu richten, Eltern frühzeitig in die Bildungsprozesse ihrer Kinder aktiv einzubeziehen und somit in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und die Lebensqualität der Familie im Ganzen zu verbessern.
Zielgruppe eines Kinder- und Familienzentrums sind die Kinder der Einrichtung und ihre Familien.
Antragsverfahren
Die Erstbeantragung und die Beantragung einer Fortführung der Landesförderung „Weiterentwicklung einer Kindertageseinrichtung zu einem Kinder- und Familienzentrum“ erfolgt in Form eines digitalen Antragsverfahren. Sie finden hier den Link zur Antragstellung. Die Förderung bezieht sich auf das Kalenderjahr, die Antragsfrist ist dabei immer der 1. Februar.
Die Förderung wird rückwirkend für das jeweilige Kalenderjahr antragsberechtigten Träger gewährt. Die Antragsberechtigung wird vom Kultusministerium nach Prüfung festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung und der Fortführung der Förderung besteht nicht.
FAQ Antragsverfahren KiFaZ
Das Antragsverfahren für das Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist über ein Online-Portal möglich. Nachfolgend finden Sie Antworten auf mögliche Fragen zum Antragsverfahren.
Mit dem digitalen Antragsverfahren möchten wir Ihnen die Antragsstellung erleichtern und übersichtlicher gestalten. Hierdurch müssen Sie ihre Stammdaten nur einmal eingeben und diese bei einem Folgeantrag nur dann anpassen, wenn sich etwas geändert hat. Den aktuellen Stand Ihres Antrags können Sie jederzeit einsehen. Sobald sich der Status Ihres Antrags ändert, werden Sie zusätzlich per E-Mail informiert. Zudem haben sie alle Unterlagen gebündelt in Ihrem Account.
Förderfähig sind ausschließlich Kindertageseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII, die sich zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelt haben oder weiterentwickeln werden. Nicht förderfähig sind andere Einrichtungen wie z.B. Familien-, Mütter- und Nachbarschaftszentren sowie Mehrgenerationenhäuser, auch dann nicht, wenn diese mit einer Kindertageseinrichtung kooperieren.
Anträge können nur von Einrichtungen gestellt werden, die für die Maßnahme der Weiterentwicklung zu einem Kinder- und Familienzentrum keine Zuwendungen aus anderen Programmen des Landes Baden-Württemberg beantragen werden, beantragt haben oder bewilligt bekamen.
Der Antrag ist vom Träger der Kindertageseinrichtung zu stellen, im Idealfall gemeinsam mit der Leitung der Kindertageseinrichtung.
Die Förderung bezieht sich auf das Kalenderjahr, die Antragsfrist ist dabei immer der 1. Februar. Den Zugang zum Portal finden Sie unter Kifaz BW.
Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie zunächst einen Account anlegen. Dafür geben Sie Ihre Stammdaten (Name, Adresse, Ansprechperson), die Stammdaten des Trägers (Name, Adresse, Ansprechperson) sowie Nummer und Datum der Betriebserlaubnis an.
Pro Einrichtung, für die eine Landesförderung beantragt wird, gibt es einen Account. Der Account kann vom Träger oder der Einrichtung erstellt werden. Der angelegte Account wird von Träger und Kindertageseinrichtung gemeinsam für die Antragstellung genutzt. Teilen Sie daher bitte die Zugangsdaten für diesen Account mit der Kita oder dem Träger.
Pro Account benötigen Sie eine E-Mail-Adresse. Sollten Sie also als Träger für mehrere Kitas einen Antrag stellen wollen, empfehlen wir Ihnen, dass die E-Mail-Adresse der Kita genutzt wird, um den Account zu erstellen.
Im Laufe der Accounterstellung und des Antragverfahrens müssen Sie drei E-Mail-Adressen angeben: eine E-Mail-Adresse für den Account, eine für die Kontaktdaten der Kita und eine für die Kontaktdaten des Trägers. Theoretisch können Sie dafür auch die gleiche E-Mail-Adresse nutzen. Bitte beachten Sie, dass pro Account nur eine E-Mail-Adresse genutzt werden kann.
Nachdem Sie einen Account mit Ihren Daten angelegt haben, wird an die Account-Adresse, die Kita-Adresse und die Trägeradresse eine E-Mail verschickt, die von den Empfängern bestätigt werden muss. Erst dann kann der Antrag abgeschickt werden.
Sowohl Erstanträge als auch Folgeanträge werden über das Portal gestellt.
Ja, der Antrag muss vom Träger unterschrieben und gestempelt werden. Dafür ist es notwendig, dass dieser ausgedruckt und dann als Scan wieder hochgeladen wird. Die Unterschrift des Trägers ist eine rechtliche Vorgabe.
Die Förderbedingungen finden sind hier: Qualitätsrahmen Förderrichtlinien Landesförderprogramm Baden-Württemberg Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren (PDF)
Für die Antragstellung gibt es keine Einzelformulare. Nach Anlage des Accounts bzw. Login kann diese im Online-Portal erfolgen. Lediglich die am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse ist bei einer Erstbeantragung als PDF hochzuladen.
Wenn Sie zum ersten Mal den Förderantrag ausfüllen, beschreiben Sie ihre Ziele und Maßnahmen der Weiterentwicklung in folgenden Entwicklungsbereichen
- Bedarfsorientierte Angebote für Kinder und ihre Familien der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung
- Öffnung in den Sozialraum durch den Ausbau von Kooperationen und Aufbau von Netzwerken
- Elternbeteiligung
- Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes
- Einbindung des Teams
- Qualifikation des Teams
- Qualitätssicherung
- Sonstiges
Außerdem machen Sie Angaben zur Kostenplanung und Finanzierung und reichen eine am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse ein.
In der Bedarfsanalyse sollen die wahrgenommenen oder abgefragten Bedarfe der Familien, deren Kinder Ihre Einrichtung besuchen, dargestellt werden. Beschreiben Sie, wie die Situation der Familien in Ihrer Einrichtung ist und nutzen Sie dazu gerne auch statistische Daten. Welche Angebote und Kooperationen bestehen bereits oder sind geplant? Wie ist die Situation im Stadtteil oder in der Gemeinde und welche Rolle/ Funktion soll das Kinder- und Familienzentrum dabei für Ihre Familien einnehmen?
Die Bedarfsanalyse soll zum einen den „Status quo“ darstellen und zum anderen begründen, warum eine Weiterentwicklung zum Kinder- und Familienzentrum für die Kindertageseinrichtung sinnvoll bzw. notwendig ist. Die Bedarfsanalyse sollte die genannten Punkte kurz und prägnant darstellen und ca. 1-2 Seiten umfassen.
Zusätzlich zur Meilenstein- und Kostenplanung füllen Sie bei der Antragstellung im Online-Portal auch einen Sachstandsbericht aus. Einrichtungen, die bereits vier Jahre lang eine Förderung erhalten haben, reichen ausschließlich den abschließenden Sachstandsbericht ein.
Damit die Fördermittel an den Träger ausgezahlt werden können, benötigt die L-Bank einen Identifikationsnachweis des Trägers. Dieser umfasst:
- Für Natürliche Personen: eine gültige Ausweiskopie
- Für Kommunen: eine gültige Ausweiskopie der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, falls abweichend, zusätzlich eine gültige Ausweiskopie der handelnden Person,
- Bei sonstigen Rechtsformen: Gründungs- oder Registerdokumente sowie eine gültige Ausweiskopie eines Vertretungsberechtigten, falls abweichend, zusätzlich eine gültige Ausweiskopie der handelnden Person.
Nachdem Sie den unterschriebenen und gestempelten Antrag im Portal hochgeladen haben, wird die L-Bank den entsprechenden Nachweis bei Ihnen anfordern.
- Accounterstellung
- Pro Einrichtung, für die die Landesförderung beantragt wird, gibt es einen Account. Beachten Sie bitte, dass der angelegte Account von Träger und Kindertageseinrichtung gemeinsam für die Antragstellung zu nutzen ist. Bitte teilen Sie die Zugangsdaten für diesen Account mit Kita/Träger. Folgende Informationen benötigen Sie:
- Angaben zum Träger (Name der juristischen Person, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kundennummer der L-Bank (sofern vorhanden)
- Bankverbindung des Trägers
- Angaben zur Kita (Name der Kita, Adresse, Regierungsbezirk, Landkreis, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Name der Leitung, die die Leitungszeit des Förderprogramms für Leitung und Koordination KiFaZ erhalten soll.
- Angaben zur Betriebserlaubnis (Datum und Nummer)
- Pro Einrichtung, für die die Landesförderung beantragt wird, gibt es einen Account. Beachten Sie bitte, dass der angelegte Account von Träger und Kindertageseinrichtung gemeinsam für die Antragstellung zu nutzen ist. Bitte teilen Sie die Zugangsdaten für diesen Account mit Kita/Träger. Folgende Informationen benötigen Sie:
- Träger/Kita erstellt den Antrag
-
Hier werden folgende Angaben gemacht:
- Eine am Sozialraum orientierte Bedarfsanalyse (wird als Anlage im Portal hochgeladen)
- Ziele der Weiterentwicklung in folgenden Entwicklungsbereichen:
- Bedarfsorientierte Angebote für Kinder und ihre Familien der Begegnung, Beratung, Bildung und Begleitung
- Öffnung in den Sozialraum durch den Ausbau von Kooperationen und Aufbau von Netzwerken
- Elternbeteiligung
- Weiterentwicklung des Gesamtkonzeptes
- Einbindung des Teams
- Qualifikation des Teams
- Qualitätssicherung
- Sonstiges
- Angaben zu Kostenplanung und Finanzierung
-
- Träger sendet den Antrag an das Ministerium (digital), dabei gibt er Erklärungen zu folgenden Punkten ab:
- In der Einrichtung werden die aktuellen Vorgaben des SGB VIII umgesetzt.
- Die pädagogische Arbeit basiert auf dem Orientierungsplan für Bildung und Erziehung BW.
- Eine langfristige finanzielle und personelle Verantwortung ist durch den Träger gesichert. Es wird bestätigt, dass die vorstehenden und in den Anlagen zu diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Es ist bekannt, dass falsche Angaben die Rückforderung des bewilligten Zuschusses zur Folge haben können. Änderungen und Abweichungen vom Antrag sind der L-Bank unverzüglich mitzuteilen.
- Es wird bestätigt, dass der Qualitätsrahmen und die Förderrichtlinien zum Landesförderprogramm „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ (Stand September 2021) und die ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung) beachtet werden.
- Es wird bestätigt, dass für die Förderung der Weiterentwicklung von der Kindertageseinrichtung zum Kinder- und Familienzentrum keine Zuwendungen aus anderen Programmen des Landes Baden-Württemberg und – außer den vorstehend und in den Anlagen angegebenen Finanzierungsmitteln – keine weiteren Zuwendungen beantragt wurden, werden oder bewilligt sind.
- Die Gesamtausgaben des Antragstellers (institutionell und auf Projekte bezogen) werden nicht überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten.
- Die Zuwendung wird wirtschaftlich und sparsam verwendet (Ziffer 1.1 ANBest-P).
- Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen.
- Ministerium erhält den Antrag (digital)
- Antrag wird als förderberechtigt geprüft, abgelehnt oder zur Korrektur an die Antragstellerin oder den Antragsteller zurückgeschickt
- Die Antragstellerin oder der Antragssteller wird per Mail aufgefordert, den kompletten Antrag auszudrucken
- Der Träger muss den ausgedruckten Antrag unterschreiben, stempeln und als Scan im Portal hochladen
- Die Antragstellerin oder der Antragssteller wird von der L-Bank aufgefordert, einen Identifikationsnachweis einzureichen
- Alle hinterlegten E-Mail-Adressen erhalten eine Nachricht über den aktuellen Antragsstatus
- Der Träger erhält die offizielle Verbescheidung per Post von der L-Bank