Zeit gewinnen für die Förderung unserer Kinder – das wichtigste Ziel der Einschulungsuntersuchung.
Im vorletzten Kindergartenjahr - Schritt 1:
Mit Schritt 1 im vorletzten Kindergartenjahr bleibt im letzten Kindergartenjahr Zeit für vielleicht notwendige Fördermaßnahmen.
Wer macht was?
Die Eltern erklären das Einverständnis
- für die Befragung der Erzieher/-innen
- für den Informationsaustausch mit Erzieher/-innen, Lehrer/-innen und Arzt/Ärztin
und legen bereit:
- das Impfbuch
- das gelbe Früherkennungsheft
- den Elternfragebogen (freiwillig)
- wichtige Befunde aus früheren Untersuchungen
Die Erzieher/-innen füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind.
Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:
- den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
- Fragen zur „Hyperaktivität“
Die Medizinische Assistentin / der Medizinische Assistent des Gesundheitsamtes führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung („Screening“) durch zu
- Körpergröße und Körpergewicht
- Sprache
- Motorik
- Malentwicklung
- Mengenerfassung
- Verhalten
bespricht alle Ergebnisse mit dem Arzt/der Ärztin des Gesundheitsamtes
Der Arzt und die Ärztin des Gesundheitsamtes
- bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente
- informiert die Eltern schriftlich bzw. mündlich über die Untersuchungsergebnisse
- entscheidet über weitere Untersuchungen und führt sie teilweise selbst durch
- veranlasst die Durchführung des SETK3-5 bei Kindern mit auffälligen Ergebnissen im Sprach-Screening
- berät Eltern über Fördermaßnahmen in der Familie
- bespricht die Untersuchungsergebnisse mit Erzieher/-in, Lehrer/-in und dem Kinderarzt/ der Kinderärztin, wenn die Eltern einverstanden sind.
Im letzten Kindergartenjahr - Schritt 2:
Bei Schritt 2 steht bei allen Kindern die Schulfähigkeit aus schulärztlicher Sicht im Mittelpunkt.
Wer macht was?
Die Erzieherinnen und Erzieher aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden sind.
Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:
- den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
- Fragen zur „Hyperaktivität“
Die Kooperationslehrkräfte empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig waren.
Der Arzt und die Ärztin
- wertet den Erzieherinnenfragebogen und die Rückmeldung der Kooperationslehrer/-innen aus
- begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit
- entscheidet über weitere Untersuchungen
- führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch bei
- ausgewählten Kindern aus Schritt 1
- Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr
- Kindern ohne Kindergartenbesuch - berät Eltern bei Bedarf ausführlich
- erstellt einen Bericht für
- die Eltern
- die Schule
- den Kindergarten
- den Kinderarzt bzw. die Kinderärztin
Ziel erreicht!
Weitere Informationen des Sozialministeriums:
Neue Einschulungsuntersuchung
Häufige Fragen zur Einschulungsuntersuchung (PDF)