Grundschule

Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

Durch die Umsetzung der Sprachförderkonzeption „SprachFit“ ab dem Schuljahr 2024/2025 werden neue Kooperationswege entwickelt sowie der Dialog zwischen pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften der Grundschule ausgebaut.

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Kinder im Vorschulalter schauen lachend oder gebannt an einen Tisch gelehnt auf eine Lehrerin, die man aber nur im Ansatz von hinten sieht. Ein kleiner Globus steht auf dem Tisch.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in Baden-Württemberg ist ein entscheidender Baustein für den erfolgreichen Übergang von der vorschulischen in die schulische Bildung und Betreuung.

Durch die Kooperation wird sichergestellt, dass die Kinder optimal auf den Schuleintritt vorbereitet werden, den Übergang als positiven und nahtlosen Schritt erleben und bei Bedarf die notwendigen Fördermaßnahmen eingeleitet werden.

Dabei stehen vor allem folgende Ziele im Mittelpunkt:

  • Förderung der individuellen Entwicklung: die kindliche Entwicklung wird kontinuierlich begleitet, sodass jedes Kind bestmöglich unterstützt wird.
  • Gegenseitige Abstimmung: pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte tauschen sich regelmäßig aus, um eine abgestimmte Förderung zu gewährleisten.
  • Vorbereitung auf den Schuleintritt: Durch gemeinsame Aktivitäten und Projekte werden die Kinder spielerisch auf die Anforderungen der Schule vorbereitet, z.B. durch Hospitationen oder gemeinsame Feste.

Folgende Verwaltungsvorschrift ist derzeit noch gültig (Stand April 2025), wird aber zum Schuljahr 2025/2026 überarbeitet:

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen) (PDF)

 

Kooperationslehrkräfte

Die Aufgaben der Kooperationslehrkraft sind vielfältig und dienen der optimalen Unterstützung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule.

Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Förderung der Zusammenarbeit der eingebundenen Institutionen
  • Begleitung des Übergangs
  • Förderung individueller Lernprozesse
  • Informationsaustausch und Beratung
  • Durchführung von Projekten und Hospitationen
  • Fortbildung und Qualifizierung

Durch diese Aufgaben trägt die Kooperationslehrkraft entscheidend dazu bei, den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule reibungslos zu gestalten und den Kindern einen gelingenden Start in ihre Schullaufbahn zu ermöglichen.

Der vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift „Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule“ herausgegebene Kooperationsordner enthält dazu eine Fülle von Anregungen und Hilfestellungen.

Zur Förderung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen benennt jede Grundschule eine oder mehrere Kooperationslehrkräfte. Landesweit sind bei den Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) regionale Ansprechpersonen (Kooperationsbeauftragte) für Grundschullehrkräfte als Beratungen eingesetzt. 

Die Zusammenarbeit von öffentlichem Gesundheitsdienst, pädagogischen Fachkräften und den für die Kooperation zuständigen Lehrkräften der Grundschulen (Kooperationslehrkräften) soll eine ganzheitliche Sicht auf die Entwicklung des einzelnen Kindes ermöglichen. Eine Unterstützung von elterlicher, pädagogischer und medizinischer Seite ist unverzichtbar, damit das Kind die erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen für einen guten Start in die Schule erwirbt. Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule wird so gestaltet und koordiniert, dass damit die individuellen und familiären Voraussetzungen des Kindes berücksichtigt.

Die Gesundheitsämter untersuchen zur Schule angemeldete Kinder sowie Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (Einschulungsuntersuchung). Die Zuständigkeit für die Durchführung der Untersuchungen liegt beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (SM BW). Weitere Informationen erhalten Sie unter Schulgesundheitspflege: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Dort finden Sie auch einen vom Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium veröffentlichten Elternratgeber in mehreren Sprachen.

FAQs

Zur Verwaltungsvorschrift

Zum Reflexionsbogen

Zu den finanziellen Mitteln des Landes für die Kindertageseinrichtungen

Sonstiges

Materialien

Die unten stehenden Dokumente sind Muster, die für die datenschutzrechtliche Einwilligung der Eltern beziehungsweise für die Reflexion der Einschätzung des Entwicklungsstands eines Kindes in der Kooperation verwendet werden können.

Kooperationsordner

Die einzelnen Kapitel bieten Hilfestellung für die Umsetzung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. In den folgenden Kapiteln werden wesentliche Grundlagen für die im Rahmen der Verwaltungsvorschrift vom 15. Juli 2019 geregelte Zusammenarbeit beschrieben und mit Beispielen aus der Praxis konkretisiert.

Die Printversion des Kooperationsordners ist vergriffen. 

 

 

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Kinder im Vorschulalter schauen lachend oder gebannt an einen Tisch gelehnt auf eine Lehrerin, die man aber nur im Ansatz von hinten sieht. Ein kleiner Globus steht auf dem Tisch.
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