Gemeinschaftsschule

Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (Sekundarstufen I und II)

Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erfolgt durch Antrag des Schulträgers, ebenso wie die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe bei bereits bestehenden Gemeinschaftsschulen.

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Eine eng zusammensitzende Schulklasse ohne Tische schaut auf die Tafel, auf der eine Lehrerin etwas klebt.

Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erfolgt durch Antrag des Schulträgers, ebenso wie die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe bei bereits bestehenden Gemeinschaftsschulen.

1. Gemeinschaftsschule Sekundarstufe I

Für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ist ein Antrag des Schulträgers erforderlich.

Sie kann entweder durch eine Neueinrichtung einer Schule entstehen oder durch Schulartänderung einer bestehenden auf der Grundschule aufbauenden Schule. Dazu ist die Zustimmung der Schulkonferenz notwendig.

Sie finden hier die Handreichung zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule, die den Ablauf und die notwendigen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule beschreibt. Des Weiteren finden Sie hier die Antragsunterlagen.

Handreichung zur Beantragung einer Gemeinschaftsschule (PDF, barrierefrei)

Antragsunterlagen für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (WORD)

2. Gymnasiale Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule

Für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule ist ein Antrag des Schulträgers erforderlich.

Eine Gemeinschaftsschule kann im Anschluss an Klasse 10 eine gymnasiale Oberstufe führen.

Sie finden hier die Handreichung zur Beantragung einer gymnasialen Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule, die den Ablauf und die notwendigen Voraussetzungen beschreibt. Des Weiteren finden Sie hier die Antragsunterlagen.

Handreichung zur Beantragung einer gymnasialen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen (PDF, barrierefrei)

Antragsformular (WORD)

Anlage 1a zum Antragsformular (WORD)

Anlage 1b zum Antragsformular (WORD)

Anlage 2 zum Antragsformular (EXCEL)

Anlage 3 zum Antragsformular (EXCEL)

Prognosekriterien für die Genehmigung einer gymnasialen Oberstufe an der Gemeinschaftsschule (PDF)

Weiterführende Informationen

Schulbauförderung

Antragstellung

Video
Gemeinschaftsschule

Allgemeine Informationen zur Gemeinschaftsschule

An Gemeinschaftsschulen lernen Kinder mit unterschiedlichen Begabungen mit- und voneinander und können verschiedene Schulabschlüsse ablegen.

Gemeinschaftsschule

Sekundarstufe I

In der Gemeinschaftsschule findet der Unterricht überwiegend gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern auf unterschiedlichen Niveaustufen statt.

Zwei jugendliche Schülerinnen und zwei Schüler sitzen nebeneinander auf einer hohen und breiten Treppenstufe aus Sandstein und reden miteinander. Eine der Jugendlichen scheint eine Idee zu haben.
Gemeinschaftsschule

Schullaufbahnentscheidung

Schülerinnen und Schüler an der Gemeinschaftsschule haben ein breites Angebot, ihrem Leistungsstand entsprechend einen Schulabschluss abzulegen.

Auf einer grünen PIN-Tafel sind Freizeitangebote bzw. Clubangebote für den Donnerstagnachmittag einer Gemeinschaftschule angeheftet.
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Ganztag

Jede Gemeinschaftsschule ist in den Klassenstufen 5 bis 10 eine verbindliche Ganztagsschule.

Laptop, der statt einem Monitor ein kleines Bücherregal mit verschiedenen Materialien, Büchern etc. hat, steht auf einem Tisch
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Materialien und Präsentationen

Informationsmaterialien zur Gemeinschaftsschule

Eine eng zusammensitzende Schulklasse ohne Tische schaut auf die Tafel, auf der eine Lehrerin etwas klebt.
Gemeinschaftsschule

Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (Sekundarstufen I und II)

Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erfolgt durch Antrag des Schulträgers, ebenso wie die Einrichtung der gymnasialen Oberstufe bei bereits bestehenden Gemeinschaftsschulen.

Drei weiße Fragezeichen stehen auf einem hellen Holzboden vor einer grauen Wand
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Häufige Fragen und Antworten

Häufige Fragen und Antworten zur Gemeinschaftsschule