Pädagogisches Konzept
Jede Schülerin / jeder Schüler wird von einer ihr / ihm zugeordneten Lehrkraft als Lerncoach betreut. Der Lerncoach berät die Schülerinnen und Schüler regelmäßig in Fragen der individuellen Lernentwicklung sowie in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Lernen stehen. Dazu gehört beispielsweise der Erwerb personaler Kompetenzen (Selbstdisziplin, Selbstreflexion, Übernahme von Verantwortung für das eigene Lernen, etc.) oder sozialer Kompetenzen (Einhaltung von Regeln, andere beim Lernen unterstützen, etc.).
Alle Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg werden in Sekundarstufe I an vier oder drei Tagen in der Woche als eine für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern verbindliche Ganztagsschule in einem Umfang von acht Zeitstunden pro Tag geführt. Der verbindliche Ganztag ist Grundlage für die Genehmigung der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule. Beim verbindlichen Ganztag an der Gemeinschaftsschule handelt es sich nicht um Betreuungsangebote, sondern um einen wichtigen Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Gemeinschaftsschule.
Im Schulalltag einer verbindlichen Ganztagsschule wechseln sich lehrerzentrierte Unterrichtsphasen, selbstgesteuerte Lernphasen und Phasen der Bewegung und Entspannung sinnvoll im Sinne eines rhythmisierten Tagesablaufs ab. Auch andere Formen des Ausgleichs wie etwa sportliche oder kulturelle Aktivitäten finden ihren Platz im Tagesablauf. Hausaufgaben werden als Schulaufgaben durch individuelles und kooperatives Lernen im Ganztagsschulkonzept der Gemeinschaftsschule ersetzt. Insbesondere auch das gemeinsame Mittagessen ist für das Entwickeln eines Wir-Gefühls für die Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung.
Ja, jede Schülerin / jeder Schüler kann bis zum Abschlussjahr in jedem einzelnen Fach jeweils auf dem für sie / ihn passenden Niveau lernen. Somit kann eine Schülerin / ein Schüler beispielsweise in Deutsch und Biologie auf dem mittleren Niveau lernen, in Mathematik und in Geographie aber auf dem erweiterten Niveau. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit - je nach individueller Lernentwicklung - flexibel und auch während des Schuljahres zwischen den Niveaustufen zu wechseln. Beispielsweise können sich die Leistungen der Schülerin / des Schülers nach einer Weile so deutlich gesteigert haben, dass sie / er auch in Deutsch oder Biologie auf das erweiterte Niveau wechseln kann. Über das Niveau des Lernangebots im jeweiligen Fach entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer in enger Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern.
Es entspricht dem Lernkonzept der Gemeinschaftsschule, nicht bereits in Klasse 5 auf ein Abschlussziel festgelegt zu sein. Um kenntlich zu machen, auf welchem Niveau die Schülerin / der Schüler ihre / seine Leistungen im Schuljahr erbracht hat, wird im Lernentwicklungsbericht für jedes Fach die Niveaustufe angegeben: G für grundlegendes Niveau, M für mittleres oder E für erweitertes Niveau.
Beim kooperativen Lernen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler in Gruppenarbeit gemeinsam ein Thema. Sie profitieren dadurch von den Stärken der anderen. Jede Schülerin / jeder Schüler hat hierbei eine eigene Aufgabe und trägt somit ihren / seinen Teil zum gemeinsamen Ergebnis bei. Die Kinder und Jugendlichen stärken damit nicht nur ihre fachlichen, sondern auch ihre sozialen Kompetenzen. Durch das Erklären können die Schülerinnen und Schüler selbst das Gelernte nachhaltig festigen.
An den Gemeinschaftsschulen unterrichten Lehrerinnen und Lehrer mit unterschiedlicher Lehrbefähigung: für die Werkreal-/Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium. Hinzu kommen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die wertvolle Unterstützung bei der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot leisten.
An der Gemeinschaftsschule werden detaillierte Rückmeldungen zum individuellen Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler gegeben. Das heißt, es werden Aussagen über die erreichten Kompetenzen oder Lernbereiche gemacht. Deshalb wird diese Rückmeldung zum Halbjahr und Schuljahresende Lernentwicklungsbericht genannt. Man kann im Lernentwicklungsbericht erkennen, wo die Schülerin / der Schüler ihre / seine Stärken hat, aber auch, wie der Lernfortschritt war. Wer zum Beispiel in Geometrie gut ist, muss nicht automatisch auch im Bruchrechnen gut sein. Mit dem Lernentwicklungsbericht ist eine sehr differenzierte Rückmeldung über die Stärken und Schwächen der Schülerin / des Schülers möglich. Auf Wunsch der Eltern wird der Lernentwicklungsbericht durch Noten ergänzt. Obligatorisch sind Noten in der Gemeinschaftsschule in den Abschlussklassen sowie beim Wechsel in eine andere Schulart.
Ja, auch vor dem Abschlussjahr kann man sich mit einem Lernentwicklungsbericht bewerben. Dieser kann auf Wunsch der Eltern zusätzlich mit Noten ausgestellt werden. So erhalten die Betriebe und Unternehmen - genauso wie in einem Zeugnis - Noten der jeweiligen Niveaustufe. Jedoch hat der Betrieb die Möglichkeit, dem Lernentwicklungsbericht zusätzliche Informationen zu entnehmen und kann so erkennen, wo die Schülerin / der Schüler besondere Fähigkeiten oder Interessen hat.
Ja, in Klassenstufe 8.
Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein. In regelmäßigem Kontakt verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über den Leistungsstand der Kinder und treffen gemeinsam Absprachen über praktikable und sinnvolle Leistungs- und Zielvereinbarungen. Bei den Schullaufbahnberatungsgesprächen in den Klassen 8 und 9 werden die Eltern ebenfalls intensiv einbezogen.
Abschlüsse
- Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder Klasse 10
- Realschulabschluss in Klasse 10
- Abitur
- entweder an der Gemeinschaftsschule selbst, sofern dort eine eigene Oberstufe eingerichtet ist
- oder an der Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule
- oder an einem allgemein bildenden Gymnasium
- oder an einem Beruflichen Gymnasium
Die Abschlüsse an der Gemeinschaftsschule sind identisch mit denen an den anderen Schularten.
In Klassenstufe 8 und in Klassenstufe 9 werden die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten im Schullaufbahnberatungsverfahren über mögliche Bildungsab- und -anschlüsse vom Lerngruppenbegleiter sowie Lerncoach der Schülerin / des Schülers informiert. Im Februar findet ein Beratungsgespräch statt, bei dem u.a. der Lernentwicklungsbericht des 1. Halbjahres, die individuellen Lernfortschritte des Jugendlichen und die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. die gymnasiale Versetzungsordnung, aber auch Interessen und Berufswünsche zugrunde gelegt werden, um den passenden Bildungsabschluss für jeden Jugendlichen zu finden. Im Anschluss an das Beratungsgespräch spricht die Schule eine Schullaufbahnempfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschließend über den geplanten Bildungsabschluss.
Ja, Grundlage des Schulunterrichts sind bundesweit gültige abschlussbezogene Bildungsstandards (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen Englisch und Französisch und den Naturwissenschaften). So können Eltern sicher sein, dass ihre Kinder bei einem Umzug innerhalb Baden-Württembergs oder Deutschlands in anderen Schulen Anschluss finden.
Eine Schülerin / ein Schüler kann nach Klasse 9 ohne Versetzungsentscheidung und ohne Notenhürde den Bildungsgang an der Gemeinschaftsschule in der Klasse 10 fortsetzen und den Realschulabschluss ablegen oder die Versetzung auf E-Niveau anstreben.
Ja, es ist möglich, dass die Schülerin / der Schüler zunächst in Klasse 9 den Hauptschulabschluss erwirbt und dann den Realschulabschluss in Klasse 10 oder die Versetzung auf E-Niveau anstrebt. Dabei gibt es keine Notenhürde.
Es besteht für die Schülerin / den Schüler aber auch die Möglichkeit, nach erfolgreicher Hauptschulabschlussprüfung die Klasse 9 erneut zu besuchen, um in Klasse 10 den Realschulabschluss oder die Versetzung auf E-Niveau anzustreben.
Nein, nur wenn die Leistungsnachweise in Klasse 9 durchgängig auf mittlerem oder erweitertem Niveau bzw. nach den Bildungsstandards der Realschule oder des Gymnasiums erbracht wurden, und die Schülerin / der Schüler nach der Versetzungsordnung der Realschule bzw. des Gymnasiums versetzt werden würde. Dies ist dann relevant, wenn die Schülerin / der Schüler in Klasse 10 den Realschulabschluss zweimal nicht besteht. Auf Wunsch der Eltern und nach Prüfung durch die Lehrkräfte kann dann eine Bescheinigung über den dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ausgestellt werden.
Ja, besteht eine Schülerin / ein Schüler die Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 9 nicht, kann sie / er diese nach erneutem Besuch der Klasse 9 oder nach Besuch der Klasse 10 einmal wiederholen.
Besteht eine Schülerin / ein Schüler die Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 10 nicht, kann sie / er diese nach erneutem Besuch der Klasse 10 einmal wiederholen.
Ja, besteht eine Schülerin / ein Schüler die Realschulabschlussprüfung nicht, kann sie / er diese nach erneutem Besuch der Klasse 10 einmal wiederholen.
Eine Schülerin / ein Schüler, die / der in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule durchgängig auf erweitertem Niveau seine Leistungen erbracht hat, hat mit der Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Dabei ist es unerheblich, welches Wahlpflichtfach sie / er belegt hat. Auf Wunsch der Eltern kann dann eine Bescheinigung über den dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ausgestellt werden.
Anschlüsse und Übergänge
Schülerinnen und Schüler, die an der Gemeinschaftsschule den Hauptschulabschluss abgelegt haben, haben folgende Möglichkeiten:
- Übergang in die berufliche Ausbildung
- Übergang in eine zweijährige Berufsfachschule
- Übergang in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule mit dem Ziel, den Realschulabschluss abzulegen oder die Versetzung auf E-Niveau anzustreben
- erneuter Besuch der Klasse 9 mit dem Ziel, den Realschulabschluss oder die Versetzung auf E-Niveau in Klasse 10 anzustreben
Schülerinnen und Schüler, die an der Gemeinschaftsschule den Realschulabschluss abgelegt haben, haben folgende Möglichkeiten:
- Übergang in eine gymnasiale Oberstufe bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (Näheres s. Frage 22)
- Übergang in eine Berufliche Schule, wie z.B. das Berufskolleg
- Übergang in die berufliche Ausbildung
Schülerinnen und Schüler, die an der Gemeinschaftsschule in Klasse 10 ihre Leistungsnachweise auf E-Niveau erbringen, können am Ende von Klasse 10 nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung versetzt werden. Mit der Versetzungsentscheidung stehen folgende Möglichkeiten offen:
- Übergang in eine gymnasiale Oberstufe bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (Näheres s. Frage 22)
- Übergang in eine Berufliche Schule, wie z.B. das Berufskolleg
- Übergang in die berufliche Ausbildung
Für den Wechsel nach der 10. Klasse der Gemeinschaftsschule in die Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums ist Voraussetzung: Entweder die Schülerin / der Schüler hat in Klasse 10 in allen Fächern auf E-Niveau seine Leistungsnachweise erbracht und kann nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums versetzt werden, oder die Schülerin / der Schüler legt in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule den Realschulabschluss ab und erfüllt die entsprechenden Notenvoraussetzungen (in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache mindestens die Note gut und im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend und in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens Durchschnitt 3,0).
Wichtig: Ein Wechsel auf das allgemein bildende Gymnasium ist nur möglich, wenn die Schülerin / der Schüler die zweite Fremdsprache (Französisch) aus der Gemeinschaftsschule mitbringt. Für den Wechsel in die Oberstufe einer Gemeinschaftsschule ist dies nicht notwendig, es genügt eine Fremdsprache. Allerdings besteht dann die Verpflichtung, die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderliche zweite Fremdsprache dort während der gesamten Dauer der Oberstufe zu besuchen.
Für den Wechsel in die Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums ist Voraussetzung: Entweder die Schülerin / der Schüler hat in Klasse 10 in allen Fächern auf E-Niveau seine Leistungsnachweise erbracht und kann nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eines Beruflichen Gymnasiums versetzt werden, oder die Schülerin / der Schüler legt in Klasse 10 der Gemeinschaftsschule den Realschulabschluss ab und erfüllt die entsprechenden Notenvoraussetzungen (Durchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend").
Wichtig: Ein Wechsel auf das Berufliche Gymnasium ist auch möglich, wenn die Schülerin / der Schüler nur eine Fremdsprache aus der Gemeinschaftsschule mitbringt. Allerdings besteht dann die Verpflichtung, die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderliche zweite Fremdsprache dort während der gesamten Dauer der Oberstufe zu besuchen.
Sofern die Schülerin / der Schüler die Voraussetzungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums erfüllt, hat sie / er einen entsprechenden Anspruch auf Aufnahme in die Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule. Dies umfasst allerdings keinen Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule.
Der Wechsel von Schülerinnen und Schülern ist zum Halbjahr und zum Schuljahresende der Klasse 10 vom allgemein bildenden Gymnasium (G8) in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule möglich. Voraussetzung ist, dass das Gymnasium weiter besucht werden kann und die Fremdsprachenregelungen in der Klassenstufe 11 der Gemeinschaftsschule erfüllt werden. Konkret kann nach dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 in die Klassenstufe 11 der Gemeinschaftsschule gewechselt werden. Dies entspricht einem 9-jährigen Bildungsgang zum Abitur. Ebenso kann nach dem erfolgreichen Besuch der Klasse 10 an einem allgemeinbildenden Gymnasium (G8) auch direkt in die Jahrgangsstufe 1 der Gemeinschaftsschule gewechselt werden, dies entspricht einem 8-jährigen Bildungsgang bis zum Abitur. Ein Wechsel ist auch zum Halbjahr aus der Klassenstufe 10 an einem allgemeinbildenden Gymnasium (G8) in die Klassenstufe 11 der Gemeinschaftsschule möglich.
Fächer
Ja, jede Schülerin / jeder Schüler wählt ein Wahlpflichtfach: Entweder "Technik" oder "Alltagskultur, Ernährung, Soziales", die in Klasse 7 beginnen, oder die zweite Fremdsprache Französisch, die bereits ab Klasse 6 beginnt. Das Wahlpflichtfach wird bis Klasse 10 besucht.
Die Profilfächer werden ab Klasse 8 unterrichtet. Grundsätzlich bietet jede Gemeinschaftsschule das Profilfach „Naturwissenschaft und Technik“ (NwT) an, sowie eines der Fächer „Musik“, „Bildende Kunst“ oder „Sport“. Bei ausreichender Nachfrage durch die Schülerinnen und Schüler kann die Schule zusätzlich „Spanisch“ als dritte Fremdsprache anbieten. Ab dem Schuljahr 2019/2020 kann an den Gemeinschaftsschulen - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - auf Antrag des Schulträgers und nach Genehmigung durch das zuständige Regierungspräsidium das Profilfach „Informatik, Mathematik, Physik“ (IMP) eingeführt werden. Dies wird von der Schule entweder zusätzlich oder alternativ zu NwT angeboten.
Ja. alle Schülerinnen und Schüler wählen ein Profilfach aus dem Angebot der Schule aus. Es wird auf allen drei Niveaustufen angeboten und wird von Klasse 8 bis Klasse 10 besucht. Falls im Anschluss an Klasse 10 die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums besucht wird, muss das Profilfach in der Einführungsphase noch belegt werden.
Der Fächerverbund „Biologie, Naturphänomene und Technik“ (BNT) wird in Klasse 5 und 6 unterrichtet und von allen Schülerinnen und Schülern aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg besucht. Im Fächerverbund BNT werden themen- und praxisorientiert naturwissenschaftliche Phänomene und integrative sowie biologische und technische Themen behandelt.
„Technik“ ist Wahlpflichtfach. Es wird ab Klasse 7 unterrichtet und kann optional belegt werden. Dieses Fach hat seinen Schwerpunkt besonders im technischen, anwendungsorientierten Bereich.
NwT ist das Profilfach „Naturwissenschaft und Technik“. Es wird ab Klasse 8 unterrichtet und kann optional belegt werden. Der Schwerpunkt des Faches liegt auf naturwissenschaftlichen Inhalten.
Fremdsprachen
- Englisch als erste Fremdsprache (Pflichtfremdsprache) ab Klasse 5
- Französisch als zweite Fremdsprache (kann wahlweise belegt werden) ab Klasse 6
- Gegebenenfalls kann Spanisch als dritte Fremdsprache ab Klasse 8 belegt werden
Bei Spanisch gilt: Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 8 im Profilfach Spanisch erlernen möchten, müssen bereits Französisch als zweite Fremdsprache ab Klasse 6 gewählt haben. Spanisch kann an der Gemeinschaftsschule in der Sekundarstufe I als 3. Fremdsprache erlernt werden.