Frühe Bildung

Einschulungsuntersuchung

Mit der Einschulungsuntersuchung soll festgestellt werden, ob das Kind schon schulreif ist.

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Frühe Bildung Einschulungsuntersuchung

Zeit gewinnen für die Förderung unserer Kinder – das wichtigste Ziel der Einschulungsuntersuchung!

Im vorletzten Kindergartenjahr - Schritt 1:

Mit Schritt 1 im vorletzten Kindergartenjahr bleibt im letzten Kindergartenjahr Zeit für vielleicht notwendige Fördermaßnahmen.

Wer macht was?

Die Eltern

erklären das Einverständnis

  • für die Befragung der Erzieher/-innen
  • für den Informationsaustausch mit Erzieher/-innen, Lehrer/-innen und Arzt/Ärztin

und legen bereit:

  • das Impfbuch
  • das gelbe Früherkennungsheft
  • den Elternfragebogen (freiwillig)
  • wichtige Befunde aus früheren Untersuchungen

Die Erzieher/-innen

füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind.

Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:

  • den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
  • Fragen zur „Hyperaktivität“

Die Medizinische Assistentin / der Medizinische  Assistent des Gesundheitsamtes

führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung („Screening“) durch zu

  • Körpergröße und Körpergewicht
  • Sprache
  • Motorik
  • Malentwicklung
  • Mengenerfassung
  • Verhalten

bespricht alle Ergebnisse mit dem Arzt/der Ärztin des Gesundheitsamtes

Der Arzt/die Ärztin des Gesundheitsamtes

  • bewertet bei allen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente
  • informiert die Eltern schriftlich bzw. mündlich über die Untersuchungsergebnisse
  • entscheidet über weitere Untersuchungen und führt sie teilweise selbst durch
  • veranlasst die Durchführung des SETK3-5 bei Kindern mit auffälligen Ergebnissen im Sprach-Screening
  • berät Eltern über Fördermaßnahmen in der Familie
  • bespricht die Untersuchungsergebnisse mit Erzieher/-in, Lehrer/-in und dem Kinderarzt/ der Kinderärztin, wenn die Eltern einverstanden sind.

Im letzten Kindergartenjahr - Schritt 2:

Bei Schritt 2 steht bei allen Kindern die Schulfähigkeit aus schulärztlicher Sicht im Mittelpunkt.

Wer macht was?

Die Erzieher/-innen

aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden sind.

Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:

  • den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
  • Fragen zur „Hyperaktivität“

Die Kooperationslehrer/-innen

empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei den Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint und die in Schritt 1 nicht auffällig waren.

Der Arzt/die Ärztin

  • wertet den Erzieherinnenfragebogen und die Rückmeldung der Kooperationslehrer/-innen aus
  • begutachtet bei allen Kindern aus schulärztlicher Sicht die Schulfähigkeit
  • entscheidet über weitere Untersuchungen
  • führt weitere Untersuchungen befundorientiert durch bei
    - ausgewählten Kindern aus Schritt 1
    - Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr
    - Kindern ohne Kindergartenbesuch
  • berät Eltern bei Bedarf ausführlich
  • erstellt einen Bericht für
    - die Eltern
    - die Schule
    - den Kindergarten
    - den Kinderarzt bzw. die Kinderärztin

Ziel erreicht!

Weitere Informationen des Sozialministeriums:

Neue Einschulungsuntersuchung

Häufige Fragen zur Einschulungsuntersuchung (PDF)

Ein Junge pustet auf einen blauben Farbklecks auf einem Blatt Papier.
Frühe Bildung

Bildungsorte Kindertageseinrichtungen

Eine pädagogisch qualifizierte Betreuung in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen kann die Bildungschancen von Kindern erheblich verbessern.

Die Buchtstaben "Faq" stehen auf einer Tafel.
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FAQ zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetz vom 4. Juni 2013.

Ein Jung spielt mit Plastikklötzchen, eine Frau sitzt daneben und schaut zu.
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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen eine wichtige Säule der Frühkindliche Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg und kommt besonders bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zum Zuge.

Eine Erzieherin sitzt neben einer Mutter und ihrem Kind mit Down-Syndrom, das Kind malt mit einem Stift.
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Schulkindergarten

Schulkindergärten sind ein Angebot für Kinder mit Behinderung ab drei Jahren (für Kinder mit einer Körperbehinderung bereits ab zwei Jahren), bei denen Bedarf an einem sonderpädagogischen Bildungsangebot festgestellt wurde.

Ein Mädchen lacht fröhlich in die Kamera
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Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung

Baden-Württemberg bekommt einen neuen Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung (LEBK), speziell für Eltern von Kindern in Kitas und der Kindertagespflege.

Vier Kinder spielen im Kindergarten
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Weiterentwickelter Orientierungsplan für Kitas und Kindertagespflege

Das Kultusministerium hat den weiterentwickelten „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ vorgestell

Eine Frau spielt mit einem Kind und einer Holzeisenbahn auf dem Boden.
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Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren

Kinder- und Familienzentren bieten vielfältige, bedarfsorientierte Angebote der Begegnung, Bildung und Beratung für Familien.

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Kinderschutzkonzept

Für die Kindertagespflege wird ein Kinderschutzkonzept empfohlen.

Ein Ausschnitt des Titels der Broschüre „Datenschutz in Kindertageseinrichtungen"
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Datenschutz in Kitas

Welche Daten dürfen in Kindertageseinrichtungen erhoben werden? Wann brauche ich die Einwilligung der Eltern?

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