Die Schullandschaft ist in Bewegung, vertraute Strukturen unterliegen einem dynamischen Veränderungsprozess, der wiederum auf gesellschaftliche Wandlungen und wissenschaftliche Erkenntnisse reagiert. Der Austausch zwischen Elternhaus und Schule ist ein wesentlicher Baustein, um Erziehungsberechtigte informieren und Schülerinnen und Schüler bestmöglich fördern zu können.
An der Realschule stehen Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Beratung der Erziehungsberechtigten an der Realschule (VwV Beratung Realschule)
Eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft braucht eine offene, lösungsorientierte Kommunikation, besonders an den für Schülerinnen und Schüler zentralen Schaltstellen ihrer Bildungsbiografie.
An diesen zentralen Schaltstellen ist ein Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten selbstverständlicher Teil des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule. Die VwV Beratung Realschule stellt ein landesweit einheitliches Beratungskonzept sicher. Das Gleiche gilt für die Dokumentation der Beratungsgespräche. Die dafür notwendigen Vordrucke werden zentral zur Verfügung gestellt.
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Beratung der Erziehungsberechtigten an der Realschule (VwV Beratung Realschule
Vordruck „Gesprächsleitfaden und Dokumentation zum Beratungsgespräch Klasse 5/6“ (WORD)
Vordruck „Gesprächsleitfaden und Dokumentation zum Beratungsgespräch Klasse 7/8“ (WORD)
Vordruck „Gesprächsleitfaden und Dokumentation zum Beratungsgespräch Klasse 9“ (WORD)
Beratungs- und Unterstützungsangebote an der Realschule
Um Erziehungsberechtigte und ihre Kinder während der Schulzeit zu unterstützen, gibt es vielfältige Beratungsangebote. Vertraulich und ohne Kosten können sich Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler je nach Bedarf an unterschiedliche Anlaufstellen wenden.
Beratung durch die Lehrkräfte der Schule
- Die Fach- und Klassenlehrkräfte beraten die Erziehungsberechtigten während der gesamten Schullaufbahn über die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes. Sie sind immer die ersten Ansprechpersonen.
- Außerdem informieren die Lehrkräfte über die Anforderungen der unterschiedlichen Niveaustufen, den Wechsel der Niveaustufen und die damit verbundenen Schulabschlüsse.
- Anlässe für Beratungsgespräche können sein: Lernstand 5, VERA 8, Kompetenzanalyse Profil AC, schriftliche Arbeiten, Halbjahresinformationen.
- Ein Beratungsgespräch sollte in Anspruch genommen werden, wenn Schülerinnen und Schüler versetzungsgefährdet sind, vor einem Wechsel der Niveaustufe stehen oder in Klassenstufe 8 auf Niveau G lernen.
Beratung durch die Beratungslehrkräfte an Schulen bzw. die Schulpsychologische Beratungsstelle bei:
- Lern- und Leistungsproblemen,
- Schwierigkeiten in der Arbeitsorganisation,
- Verhaltensauffälligkeiten,
- schulbezogenen Ängsten,
- ADHS,
- Schulabsentismus,
- Lese-Rechtschreibschwierigkeiten oder Rechenschwäche,
- Bedarf eines Nachteilsausgleiches,
- sozialen Schwierigkeiten,
- Schullaufbahnberatung (Wie kann es nach dem Hauptschul- oder Realschulabschluss weitergehen?),
- Konflikten sowie bei weiteren pädagogisch-psychologischen Themen.
Kontakt wird in der Regel über die Schule oder die zuständige Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) hergestellt.
Schulsozialarbeit (falls eingerichtet)
Zu den Angeboten der Schulsozialarbeit zählen zum Beispiel:
- Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern,
- Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern in schwierigen Lebenslagen,
- Intervention bei Konflikten und akuten Problemen,
- Weitervermittlung an ergänzende externe Hilfsangebote,
- Streitschlichtung, Förderung sozialer Kompetenzen,
- Schaffung von Angeboten in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention, Berufsorientierung u.Ä.,
- Einzelfallhilfe,
- Sozialkompetenztraining.
Hinweis: Schulsozialarbeit wird in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule durchgeführt. Die offizielle Beauftragung von Schulsozialarbeit erfolgt über ein Votum der politisch legitimierten Gremien auf Kommunal- oder Kreisebene.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Beratung und Unterstützung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie für Erziehungsberechtigte finden Sie hier.