Damit die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Elternhaus und Schule gelingend gestaltet ist, gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote.
An den für Schülerinnen und Schüler zentralen Schaltstellen in ihrer Bildungsbiographie ist ein Beratungsangebot an die Erziehungsberechtigten selbstverständlich, das durch die Verwaltungsvorschrift über die Beratung der Erziehungsberechtigten an der Realschule (VwV Beratung) sichergestellt wird.
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Beratung der Erziehungsberechtigten an der Realschule (VwV Beratung Realschule
Vordruck „Gesprächsleitfaden und Dokumentation zum Beratungsgespräch Klasse 5/6“ (WORD)
Vordruck „Gesprächsleitfaden und Dokumentation zum Beratungsgespräch Klasse 7/8“ (WORD)
Vordruck „Gesprächsleitfaden und Dokumentation zum Beratungsgespräch Klasse 9“ (WORD)
Beratungs- und Unterstützungsangebote an der Realschule
Um Erziehungsberechtigte und ihre Kinder während der Schulzeit zu unterstützen, gibt es vielfältige Beratungsangebote. Vertraulich und ohne Kosten können sich Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler je nach Bedarf an unterschiedliche Anlaufstellen wenden.
Beratung durch die Lehrkräfte der Schule
- Die Fach- und Klassenlehrkräfte beraten die Erziehungsberechtigten während der gesamten Schullaufbahn über die Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes. Sie sind immer die ersten Ansprechpersonen.
- Außerdem informieren die Lehrkräfte über die Anforderungen der unterschiedlichen Niveaustufen, den Wechsel der Niveaustufen und die damit verbundenen Schulabschlüsse.
- Anlässe für Beratungsgespräche können sein: Lernstand 5, VERA 8, Kompetenzanalyse Profil ACBOaktiv, schriftliche Arbeiten, Halbjahresinformationen.
- Ein Beratungsgespräch sollte in Anspruch genommen werden, wenn Schülerinnen und Schüler versetzungsgefährdet sind, vor einem Wechsel der Niveaustufe stehen oder in Klassenstufe 8 auf Niveau G lernen.
Beratung durch die Beratungslehrkräfte an Schulen bzw. die Schulpsychologische Beratungsstelle bei:
- Lern- und Leistungsproblemen,
- Schwierigkeiten in der Arbeitsorganisation,
- Verhaltensauffälligkeiten,
- schulbezogenen Ängsten,
- ADHS,
- Schulabsentismus,
- Lese-Rechtschreibschwierigkeiten oder Rechenschwäche,
- Bedarf eines Nachteilsausgleiches,
- sozialen Schwierigkeiten,
- Schullaufbahnberatung (Wie kann es nach dem Hauptschul- oder Realschulabschluss weitergehen?),
- Konflikten sowie bei weiteren pädagogisch-psychologischen Themen.
Kontakt wird in der Regel über die Schule oder die zuständige Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) hergestellt.
Schulsozialarbeit (falls eingerichtet)
Zu den Angeboten der Schulsozialarbeit zählen zum Beispiel:
- Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern,
- Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern in schwierigen Lebenslagen,
- Intervention bei Konflikten und akuten Problemen,
- Weitervermittlung an ergänzende externe Hilfsangebote,
- Streitschlichtung, Förderung sozialer Kompetenzen,
- Schaffung von Angeboten in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention, Berufsorientierung u.Ä.,
- Einzelfallhilfe,
- Sozialkompetenztraining.
Hinweis: Schulsozialarbeit wird in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule durchgeführt. Die offizielle Beauftragung von Schulsozialarbeit erfolgt über ein Votum der politisch legitimierten Gremien auf Kommunal- oder Kreisebene.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Beratung und Unterstützung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie für Erziehungsberechtigte finden Sie hier.