An der Gemeinschaftsschule wird jede Schülerin und jeder Schüler von einer Lehrkraft der Schule als Lerncoach betreut, die ihre Coachees regelmäßig in Fragen ihrer individuellen Lernentwicklung berät (§ 4 Absatz 2 Gemeinschaftsschulverordnung). Das Lerncoaching stellt den individuellen Lernprozess der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt und bildet die Basis für persönliche Beratungsgespräche. Insbesondere während regelmäßiger und personalisierter Lernzeiten benötigen Lernende vielfältige Formen von Unterstützung, Feedback und Bestätigung. Durch kontinuierliches Lerncoaching erhalten sie die Möglichkeit, ihr eigenes Lernen zu reflektieren, zu planen, ihre Strategien zu überprüfen, zu erweitern und bei Bedarf anzupassen. Im Gespräch mit den Lerncoaches können alle Fragen rund um das individuelle Lernen thematisiert werden.
Für die Umsetzung des Lerncoachings erhalten die Schulen ab dem Schuljahr 2025/2026 erstmalig zwei Deputatsstunden pro Zug. Das individuelle Mentoring kann dabei Teil des Lerncoachings sein und integrativ in das Coachingkonzept eingefügt oder alternativ getrennt vom Lerncoaching durchgeführt werden.
Zur Unterstützung der Weiterentwicklung werden Schulleitungen sowie Lehrkräfte durch eine neue Handreichung Lerncoaching (PDF) begleitet.