Schulartübergreifend

Schulfremdenprüfung Sekundarstufe I

Informationen zur Abschlussprüfung für Schulfremde an Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen.

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Schüler mit Abtrennungen zwischen den Schultischen bei einem Test

Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf die Erlangung des Haupt-, Werkreal- oder Realschulabschlusses.

In Baden-Württemberg kann man die Schulfremdenprüfung für die Abschlüsse der Sekundarstufe I nach den jeweils geltenden Ausführungsbestimmungen ablegen.

Die Staatlichen Schulämter nehmen Meldungen für eine Abschlussprüfung für Schulfremde bis zum 1. März jeden Jahres entgegen und beauftragen eine oder bei Bedarf mehrere öffentliche Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen mit der Durchführung der Abschlussprüfung für Schulfremde.

In der folgenden Bereitstellung sind die Anmeldeunterlagen für die Hauptschul-, Werkrealschul- und Realschulabschlussprüfung für Schulfremde zu finden. Die Verfügbarkeit der Unterlagen erfolgt in zweifacher Ausführung und ermöglicht so eine flexible Auswahlmöglichkeit für die Bewerberinnen und Bewerber. Zum einen stehen die Unterlagen in einer barrierefreien und druckfähigen Version zur Verfügung. Zum anderen werden die Unterlagen auch in editierbarer Form angeboten, was eine einfache Bearbeitung ermöglicht. Durch diese doppelte Verfügbarkeit können Bewerberinnen und Bewerber die für sie am besten geeignete Form auswählen.

Inhalt:
Hauptschulabschlussprüfung (HSAP)Werkrealschulabschlussprüfung (WRSAP)Realschulabschlussprüfung (RSAP)Gemeinschaftsschule

Hauptschulabschlussprüfung (HSAP)

Gemeinschaftsschule

Für die Schulfremdenprüfung an Gemeinschaftsschulen gelten die oben verfügbaren Unterlagen zur Hauptschulabschlussprüfung und Realschulabschlussprüfung für Schulfremde.