Im Rahmen des Landesjugendplans fördert das Land Baden-Württemberg seit 1989 Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fahrtkosten. Die Fahrten sollen jungen Menschen ermöglichen, sich mit den Grauen des Nationalsozialismus und der totalitären Herrschaft und ihrer Folgen auseinanderzusetzen.
Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts
Die Förderung der Studienfahrten dient dazu, Schulklassen und Jugendgruppen die Möglichkeit zu geben, die Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts vor allem in Baden-Württemberg zu besuchen. Fahrten zu anderen, insbesondere weiter entfernt gelegenen Gedenkstätten, können bei Vorliegen besonderer Gründe bezuschusst werden.
2024 wurden 530 Fahrten mit über 38.000 Jugendlichen und deren Begleitlehrkräften mit einem Gesamtbetrag von über 450.000 Euro gefördert. Die überwiegende Anzahl der Projekte wird von schulischen Gruppen durchgeführt.
Förderanträge können ganzjährig sechs Wochen vor der Studienfahrt an das jeweils zuständige Regierungspräsidium gerichtet werden.
Aktuelle Informationen über Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts erhalten Sie über die Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung (Gedenkstättenreferat) und den Landesbildungsserver.
Die Formulare für die Beantragung und den Verwendungsnachweis finden Sie ebenso wie die Teilnehmerlisten im Bereich Service unter „Anträge für Maßnahmen zur Förderung der Jugendbildung“.
Virtuelle Gedenkstättenbesuche in Auschwitz-Birkenau
Baden-Württemberg hat die Empfehlungen der 5. Bildungsministerkonferenz umgesetzt und seit dem 27. Januar 2026 ein Angebot an virtuellen Führungen durch die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau für Schulen eingerichtet.
Dieses innovative Projekt soll die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts im Unterricht sinnvoll ergänzen und den Schulen einen unmittelbaren und wirkungsvollen Eindruck in den Schrecken und das Unrecht des nationalsozialistischen Regimes vermitteln.
Das Kultusministerium ermöglicht in 2026 insgesamt bis zu 50 weiterführenden Schulen eine kostenfreie Buchung im Rahmen des neuen Modellprojektes. Die Führung richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren bzw. ab Klasse 8.
Anmeldungen für eine der 50 virtuellen Führungen können von öffentlichen und privaten Schulen ganz einfach hier vorgenommen werden:
Die Schulen erhalten im Anschluss einen Buchungscode vom Kultusministerium, mit dem sie ihre Führung eigenständig und kostenfrei bei der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau terminieren und buchen können. An einer Führung können mehrere Klassen einer Schule parallel teilnehmen. Die Abrechnung der Kosten übernimmt das Kultusministerium für die Schulen.
Die virtuellen Führungen sind im Unterricht analog zu physischen Gedenkstättenfahrten altersgerecht pädagogisch vor- und nachzubereiten. Sie stellen eine wertvolle und innovative Ergänzung in der historisch-kulturellen Bildung in Baden-Württemberg dar.
Weitere Informationen zu den virtuellen Gedenkstättenführungen finden Sie in folgendem Video (englisch):















