Schulnahe Jugendbildung

Demokratiebudget

Das Demokratiebudget des Kultusministeriums für die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen soll die Demokratiebildung auch außerhalb des Unterrichts stärken.

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Schülerinnen und Schüler unterhalten sich an einem Tisch in einer Bibliothek.

Demokratiebildung ist von grundlegender Bedeutung für ein friedliches und respektvolles Miteinander in unserer Gesellschaft. Die Vermittlung demokratischer Grundhaltungen und Prinzipien und die frühzeitige Beteiligung junger Menschen an demokratischen Prozessen spielt eine zentrale Rolle dafür, dass unsere Gesellschaft stark und demokratisch bleibt.

Unsere Schulen leisten hierbei einen wichtigen Beitrag, indem sie die notwendigen Kompetenzen bereits ganzheitlich auf verschiedene Weise vermitteln – im Unterricht, im schulischen Miteinander oder bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

Das Demokratiebudget des Kultusministeriums soll die Möglichkeit eröffnen, die Demokratiebildung auch außerhalb des Unterrichts zu stärken.

Eckdaten zum Demokratiebudget im Schuljahr 2025/2026

Ziel ist die Förderung der Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Bereich für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 - 12/13 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen; an den beruflichen Schulen ist die Förderung aller Schularten und Klassenstufen möglich.

Mögliche Formate sind u. a. Seminare, Veranstaltungen, Planspiele/Simulationen, Projekttage, Workshops, Einzelprojekte,  Schülerversammlungen oder die Einbeziehung externer Referenten bzw. Kooperationspartner.

Auch Fahrten und Exkursionen können gefördert werden, sofern ein schüleraktivierendes Angebot (Seminar, Kurs etc.) im Zentrum steht. Gedenkstättenfahrten können nicht bezuschusst werden, da diese bereits durch anderweitige Mittel finanziert werden. (Informationen dazu finden Sie hier.)

Pro allgemein bildender Schule kann ein Demokratiebudget beantragt werden, das ggf. auch mehrere Maßnahmen beinhalten kann. Das Demokratiebudget sieht grundsätzlich die Teilnahme ganzer Klassenstufen an ein und derselben Maßnahme vor. Es ist möglich, Klassen aus verschiedenen Klassenstufen an ein- und derselben Maßnahme teilnehmen zu lassen.

Die beruflichen Schulen bekommen ein Demokratiebudget zugewiesen, innerhalb dessen sie zunächst bis zu drei Maßnahmen abrechnen können.

Die Mindestdauer einer Aktivität für die allgemein bildenden Schulen beträgt 2 Schulstunden (zzgl. Zeit für Vor- bzw. Nachbereitung; siehe unten). An den beruflichen Schulen beträgt die Mindestdauer einer Aktivität 3 Zeitstunden, wovon maximal eine Stunde für die Vor- und Nachbereitung genutzt werden sollte.

Kerninhalt der Maßnahme ist die Demokratiebildung, die anwendungsorientiert und unabhängig bzw. außerhalb vom Unterricht vermittelt wird.

Vor- und Nachbereitung sind integraler Bestandteil.

Die Herstellung von Synergien zum Schulleben ist gewünscht, z. B. die Stärkung der Partizipation von Schülerinnen und Schülern.

Fördersumme

Allgemein bildende Schulen

Das Förderbudget bemisst sich an der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Für jeweils mindestens 10 Schüler kann eine Fördersumme von jeweils 100 Euro beantragt werden. Die Höchstfördersumme beträgt 1.500 Euro.

Schülerzahl ab Fördersumme
10 100 Euro
20 200 Euro
30 300 Euro
etc. etc.

Die Höchstfördersumme von 1.500 Euro bildet einen Maximalbetrag, der auch bei der Beantragung mehrerer Maßnahmen nicht überschritten werden darf. Kann eine Schule das zugewiesene Budget nicht oder nicht vollständig ausschöpfen, verfällt der nicht verwendete Anteil. 

Berufliche Schulen

Die beruflichen Schulen erhalten ein Förderbudget, das von der Zahl der Schülerinnen und Schüler und davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschult werden, abhängt.

Mittelbeantragung

Allgemein bildende Schulen

Um Jugendliche unmittelbar zu beteiligen, hat die jeweilige SMV bei der Antragsstellung die Möglichkeit, eine kurze Stellungnahme abzugeben. Bevorzugt behandelt werden sollen Anträge, die Einigkeit zwischen Schulleitung und SMV dokumentieren.

Antragsschluss ist das Ende des Monats Mai 2026. Die Mittelauszahlung erfolgt zu festgelegten Stichtagen, letztmalig Mitte September 2026. 

Sollte das Programm sehr großen Zuspruch erfahren, sodass der Bedarf die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt, werden neben dem Antragsinhalt der Zeitpunkt der Antragstellung sowie die ausgewogene Berücksichtigung aller Schularten und Regionen Kriterien der Mittelvergabe bilden. Ggf. wird eine Warteliste erstellt.

Eine parallele Förderung von aus dem Demokratiebudget finanzierten Maßnahmen aus weiteren Landesmitteln (Doppelförderung) ist ausgeschlossen.

Berufliche Schulen

Die beruflichen Schulen erhalten ein Merkblatt mit den Kriterien, aus denen sich die Förderfähigkeit von Aktivitäten ergibt. Innerhalb des ihnen zugewiesenen Budgets reichen die Schulen Rechnungen an das für sie zuständige Regierungspräsidium ein, das die Prüfung und anschließende Zahlung vornimmt.

Antragsstellung

Vergabekriterien und Höhe des Demokratiebudgets an allgemein bildenden Schulen

Einbeziehung von Gremien

Zeitplan

Förderkonzeption

Mittelabruf / Mittelverwendung