Demokratiebildung ist von grundlegender Bedeutung für ein friedliches und respektvolles Miteinander in unserer Gesellschaft. Die Vermittlung demokratischer Grundhaltungen und Prinzipien und die frühzeitige Beteiligung junger Menschen an demokratischen Prozessen spielt eine zentrale Rolle dafür, dass unsere Gesellschaft stark und demokratisch bleibt.
Unsere Schulen leisten hierbei einen wichtigen Beitrag, indem sie die notwendigen Kompetenzen bereits ganzheitlich auf verschiedene Weise vermitteln – im Unterricht, im schulischen Miteinander oder bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen.
Das Demokratiebudget des Kultusministeriums soll die Möglichkeit eröffnen, die Demokratiebildung auch außerhalb des Unterrichts zu stärken.
Eckdaten zum Demokratiebudget im Schuljahr 2025/2026
Ziel ist die Förderung der Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Bereich für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 - 12/13 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen; an den beruflichen Schulen ist die Förderung aller Schularten und Klassenstufen möglich.
Mögliche Formate sind u. a. Seminare, Veranstaltungen, Planspiele/Simulationen, Projekttage, Workshops, Einzelprojekte, Schülerversammlungen oder die Einbeziehung externer Referenten bzw. Kooperationspartner.
Auch Fahrten und Exkursionen können gefördert werden, sofern ein schüleraktivierendes Angebot (Seminar, Kurs etc.) im Zentrum steht. Gedenkstättenfahrten können nicht bezuschusst werden, da diese bereits durch anderweitige Mittel finanziert werden. (Informationen dazu finden Sie hier.)
Pro allgemein bildender Schule kann ein Demokratiebudget beantragt werden, das ggf. auch mehrere Maßnahmen beinhalten kann. Das Demokratiebudget sieht grundsätzlich die Teilnahme ganzer Klassenstufen an ein und derselben Maßnahme vor. Es ist möglich, Klassen aus verschiedenen Klassenstufen an ein- und derselben Maßnahme teilnehmen zu lassen.
Die beruflichen Schulen bekommen ein Demokratiebudget zugewiesen, innerhalb dessen sie zunächst bis zu drei Maßnahmen abrechnen können.
Die Mindestdauer einer Aktivität für die allgemein bildenden Schulen beträgt 2 Schulstunden (zzgl. Zeit für Vor- bzw. Nachbereitung; siehe unten). An den beruflichen Schulen beträgt die Mindestdauer einer Aktivität 3 Zeitstunden, wovon maximal eine Stunde für die Vor- und Nachbereitung genutzt werden sollte.
Kerninhalt der Maßnahme ist die Demokratiebildung, die anwendungsorientiert und unabhängig bzw. außerhalb vom Unterricht vermittelt wird.
Vor- und Nachbereitung sind integraler Bestandteil.
Die Herstellung von Synergien zum Schulleben ist gewünscht, z. B. die Stärkung der Partizipation von Schülerinnen und Schülern.
Fördersumme
Allgemein bildende Schulen
Das Förderbudget bemisst sich an der Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Für jeweils mindestens 10 Schüler kann eine Fördersumme von jeweils 100 Euro beantragt werden. Die Höchstfördersumme beträgt 1.500 Euro.
Züge | Fördersumme |
10 | 100 Euro |
20 | 200 Euro |
30 | 300 Euro |
etc. | etc. |
Die Höchstfördersumme von 1.500 Euro bildet einen Maximalbetrag, der auch bei der Beantragung mehrerer Maßnahmen nicht überschritten werden darf. Kann eine Schule das zugewiesene Budget nicht oder nicht vollständig ausschöpfen, verfällt der nicht verwendete Anteil.
Berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen erhalten ein Förderbudget, das von der Zahl der Schülerinnen und Schüler und davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschult werden, abhängt.
Mittelbeantragung
Allgemein bildende Schulen
Um Jugendliche unmittelbar zu beteiligen, hat die jeweilige SMV bei der Antragsstellung die Möglichkeit, eine kurze Stellungnahme abzugeben. Bevorzugt behandelt werden sollen Anträge, die Einigkeit zwischen Schulleitung und SMV dokumentieren.
Antragsschluss ist das Ende des Monats Januar 2026. Die Mittelauszahlung erfolgt zu festgelegten Stichtagen, letztmalig Mitte September 2026.
Sollte das Programm sehr großen Zuspruch erfahren, sodass der Bedarf die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt, werden neben dem Antragsinhalt der Zeitpunkt der Antragstellung sowie die ausgewogene Berücksichtigung aller Schularten und Regionen Kriterien der Mittelvergabe bilden. Ggf. wird eine Warteliste erstellt.
Eine parallele Förderung von aus dem Demokratiebudget finanzierten Maßnahmen aus weiteren Landesmitteln (Doppelförderung) ist ausgeschlossen.
Berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen erhalten ein Merkblatt mit den Kriterien, aus denen sich die Förderfähigkeit von Aktivitäten ergibt. Innerhalb des ihnen zugewiesenen Budgets reichen die Schulen Rechnungen an das für sie zuständige Regierungspräsidium ein, das die Prüfung und anschließende Zahlung vornimmt.
Antragsstellung
Die Beantragung des Demokratiebudgets an allgemein bildenden Schulen erfolgt über ein Antragsformular mit Kostenplan an das KM. Mit der weiteren Abwicklung ist die Jugendstiftung Baden-Württemberg betraut. Die Schulleitungen haben Zugriff auf das Antragsformular über das Mitarbeiterportal der Kultusverwaltung.
Die beruflichen Schulen können Aktivitäten, die den Kriterien des ihnen zugesandten Merkblatts entsprechen, über die Regierungspräsidien abrechnen.
Pro allgemein bildender Schule kann ein Demokratiebudget beantragt werden, das auf bis zu drei schulische Maßnahmen aufgeteilt werden kann.
Die beruflichen Schulen können innerhalb des ihnen zugewiesenen Budgets zunächst bis zu drei Maßnahmen abrechnen
Fragen können an das Funktionspostfach Jugend@km.kv.bwl.de gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt durch die Jugendstiftung oder durch das Kultusministerium selbst.
Das Demokratiebudget richtet sich an die öffentlichen weiterführenden Schulen. Privatschulen können daher kein Demokratiebudget beantragen.
Die Berechtigung zur Nutzung des Links liegt bei der Schulleitung. Diese kann das Antragsformular für die Schule abrufen.
Im Falle technischer Probleme steht den Schulen das Service Center Schulverwaltung (SCS) als Ansprechpartner zur Verfügung: kontakt-scs@ibbw.kv.bwl.de
Vergabekriterien und Höhe des Demokratiebudgets an allgemein bildenden Schulen
- Zeitpunkt des Eingangs
- Antragsinhalt
- Zustimmung der SMV
- möglichst ausgewogene Berücksichtigung der Schularten und Regionen
Einbeziehung von Gremien
Allgemein bildende Schulen:
- SMV
Berufliche Schulen
An den beruflichen Schulen wird die Einbeziehung der jeweils verantwortlichen Fachschaft empfohlen
Allgemein bildende Schulen
Anträge ohne Zustimmung der SMV können dennoch am Verfahren teilnehmen. Bei im selben Bearbeitungszeitraum eingehenden Anträgen werden allerdings Anträge, die die vorbehaltlose Zustimmung der SMV dokumentieren, bevorzugt. Diese werden gefolgt von Anträgen mit Ergänzungen oder Anmerkungen der SMV. Danach werden Anträge ohne Zustimmung bearbeitet.
Berufliche Schulen
An den beruflichen Schulen ist eine Einbeziehung der SMV im Rahmen der Antragstellung nicht vorgesehen.
Zeitplan
Allgemein bildende Schulen
bis Ende Mai 2026 | Eingang der Anträge |
bis Ende Juni 2026 | Versand der Bewilligungen (innerhalb von 4 Wochen) |
bis Ende Juli 2026 | Durchführung der Angebote |
bis 15. August 2026 | Nachweis Maßnahmenumsetzung und Mittelverwendung |
bis September 2026 | Mittelauszahlung (zu festgelegten Stichtagen im ca. sechswöchigen Abstand) |
Berufliche Schulen
An den beruflichen Schulen können fortlaufend Rechnungen für die Maßnahmen eingereicht werden.
Allgemein bildende Schulen
bis Ende Mai 2026 | Eingang der Anträge |
bis Ende Juni 2026 | Versand der Bewilligungen (innerhalb von 4 Wochen) |
bis Ende Juli 2025 | Durchführung der Angebote |
bis 15. August 2026 | Nachweis Maßnahmenumsetzung und Mittelverwendung |
bis September 2026 | Mittelauszahlung (zu festgelegten Stichtagen im ca. sechswöchigen Abstand) |
Berufliche Schulen
An den beruflichen Schulen können Maßnahmen rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 bis spätestens 31. Dezember 2026 abgerechnet werden (soweit Mittel verfügbar)
Allgemein bildende Schulen
bis Ende Mai 2026 | Eingang der Anträge |
bis Ende Juni 2026 | Versand der Bewilligungen (innerhalb von 4 Wochen) |
bis Ende Juli 2026 | Durchführung der Angebote |
bis 15. August 2026 | Nachweis Maßnahmenumsetzung und Mittelverwendung |
bis September 2026 | Mittelauszahlung (zu festgelegten Stichtagen im ca. sechswöchigen Abstand) |
Berufliche Schulen
Die Auszahlung erfolgt fortlaufend, sofern die Maßnahmen den Förderkriterien entsprechen
Allgemein bildende Schulen
Die Fördermöglichkeiten des aktuellen Demokratiebudgets enden mit dem Schuljahr 2025/2026, sodass eine Förderung für das Schuljahr 2026/2027 im aktuellen Zeitraum nicht stattfinden kann.
Berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen können bis zum 31. Dezember 2026 Maßnahmen abrechnen, sofern Mittel verfügbar.
An den allgemeinbildenden Schulen muss die Antragsstellung grundsätzlich vor Antritt der geplanten Maßnahme stattgefunden haben. In Ausnahmefällen ist auch eine rückwirkende Erstattung möglich, wenn die Umsetzung einer Maßnahme zwingend vor der Bewilligung durch die Jugendstiftung erfolgen musste.
Die beruflichen Schulen rechnen ihre Maßnahmen im Nachgang zu deren Durchführung ab.
Förderkonzeption
Das Budget muss für demokratiepädagogische Maßnahmen verwendet werden, die außerhalb des Unterrichts und unabhängig davon stattfinden und möglichst anwendungsorientiert ausgerichtet sind.
Zielgruppe sind die Klassenstufen 7 - 12/13 der öffentlichen allgemein bildenden Schulen. Grundsätzlich ist die Teilnahme ganzer Klassenstufen vorgesehen.
An den beruflichen Schulen können Maßnahmen in allen Schularten und Klassen abgerechnet werden.
Vor- und Nachbereitung sind integraler Bestandteil. Die Mindestdauer einer Aktivität an den allgemein bildenden Schulen beträgt 2 Schulstunden, zzgl. Zeit für Vor- bzw. Nachbereitung. An den beruflichen Schulen beträgt die Mindestdauer einer Aktivität 3 Zeitstunden, wovon maximal eine Stunde zur Vor- und Nachbereitung vorgesehen sein sollte.
Synergien zum Schulleben sind gewünscht. Die Maßnahmen sollten das Schulleben stärken und die Partizipation von Schülerinnen und Schülern fördern. Mögliche Formate sind z. B. Seminare, Veranstaltungen, Planspiele/Simulationen, Projekttage, Workshops, Einzelprojekte, Schülerversammlunmgen oder die Einbeziehung externer Referenten bzw. Kooperationspartner. Auch Fahrten und Exkursionen können gefördert werden, sofern ein schüleraktivierendes Angebot (Seminar, Kurs etc.) im Zentrum steht. Ausnahme: Gedenkstättenfahrten werden durch anderweitige Mittel gefördert.
Sämtliche Maßnahmen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden. Anbindungen an Themen aus dem Fachunterricht sind grundsätzlich möglich, allerdings sollte die jeweilige Maßnahme auch unabhängig vom Fachunterricht einen Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler haben.
Sofern die Anmietung eines externen Veranstaltungsorts unabdingbar ist, kann dies grundsätzlich gefördert werden. Dies ist allerdings nur möglich, sofern die Teilnahme auf die betroffene Schülergruppe beschränkt ist und die Veranstaltung/Maßnahme einen nicht öffentlichen Charakter hat.
Auch Fahrten und Exkursionen können gefördert werden, sofern ein schüleraktivierendes Angebot (Seminar, Kurs etc.) im Zentrum steht. Der Zweck der Fahrt ist auf die Demokratiebildung im engeren Sinne beschränkt. Gedenkstättenfahrten können nicht bezuschusst werden, da diese bereits durch anderweitige Mittel finanziert werden.
Grundsätzlich soll die Demokratiebildung den inhaltlichen Kern der geförderten Maßnahme bilden. Sofern diese nicht der Vermittlung von Demokratiebildung im engeren Sinne dient, sondern lediglich Berührungspunkte mit dieser aufweist, ist eine Maßnahme nicht förderfähig.
Mittelabruf / Mittelverwendung
Allgemein bildende Schulen
Die Verwendung des Budgets muss durch ein Abrechnungsformular mit Belegen sowie eine Bestätigung über die Durchführung der Maßnahme mit Angabe der Klassenstufe und Teilnehmerzahl nachgewiesen werden. (Die Dokumente sind von der Schule 5 Jahre lang aufzubewahren.)
Die Mittelvergabe erfolgt nach der Umsetzung der Maßnahmen zu festgelegten Stichtagen (ca. alle 6 Wochen) durch die Jugendstiftung BW, spätestens bis Mitte September 2026.
Berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen reichen Rechnungen bis zur Höhe des ihnen zugewiesenen Förderbudgets beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Die Belege sind an der Schule 10 Jahre lang aufzubewahren.
Die Fördersumme bildet eine Maximalsumme. Wird sie nicht vollständig abgerufen, steht sie für die Anträge weiterer Schulen zur Verfügung.
Diese werden bereits durch anderweitige Mittel finanziert. Informationen dazu hier.
Eine parallele Förderung von aus dem Demokratiebudget finanzierten Maßnahmen aus weiteren Landesmitteln (Doppelförderung) ist ausgeschlossen. Das bedeutet, für die im Rahmen des Demokratiebudgets angemeldeten Maßnahmen können keine weiteren Landesmittel in Anspruch genommen werden.
Weitere Landesmittel können ggf. jedoch für andere Maßnahmen zur Demokratiebildung, die nicht über das Demokratiebudget gefördert werden, beantragt werden.
Für die Beantragung ist kein anteiliger Einsatz von Eigenmitteln notwendig. Sofern das Demokratiebudget die anvisierte Maßnahme vollständig abdeckt, ist auch ein Verzicht auf Eigenmittel bei der Beantragung möglich.
Rückmeldungen zum Demokratiebudget
Allgemein bildende Schulen
Zum Schuljahresende erhalten die Schulleitungen der allgemein bildenden Schulen eine Online-Abfrage, um ggf. Optimierungshinweise für das folgende Schuljahr einzuholen.
Berufliche Schulen
Die Regierungspräsidien erheben bei den beruflichen Schulen fortlaufend Informationen zu den innerhalb des Demokratiebudgets durchgeführten Maßnahmen.