Gefördert werden Seminare und praktische Maßnahmen, die sich mit den ursächlichen Zusammenhängen für die Entstehung von Sucht sowohl bei stofflichen Suchtformen (zum Beispiel Rauschgift, Medikamente, Alkohol) als auch bei stoffungebundenen Süchten (zum Beispiel Spielsucht, Magersucht, Onlinesucht, Gefährdungen durch Sekten und ähnlichem) befassen. Für Seminare und seminarartige Veranstaltungen beträgt der Zuschuss bis zu 20 € je Person und Tag. Andere Arten von Veranstaltungen („praktische Maßnahmen“) werden mit bis 35 % der als notwendig anerkannten Kosten mit einem Zuschuss von maximal 2.000 € unterstützt.
Schulen wenden sich zur Antragstellung an das Referat 71 des örtlich zuständigen Regierungspräsidiums, anerkannte Träger der außerschulischen Jugendbildung wenden sich an Referat 23 des örtlich zuständigen Regierungspräsidiums.
Die Anträge sollten den Regierungspräsidien grundsätzlich jeweils bis zum 1. April vorliegen. Später eingehende Anträge können im Rahmen der dann noch verfügbaren Mittel ebenfalls berücksichtigt werden; sie sind in jedem Falle spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn zu stellen.