Handlungsfeld 4 besteht aus Maßnahme 3:
1. Unterstützung der Gewährung von Leitungszeit für pädagogische Kernaufgaben
Seit Januar 2020 wird im Rahmen der Umsetzung des KiQuTG ein Zeitsockel finanziert, der ausschließlich für die Ausübung von pädagogischen Leitungsaufgaben bestimmt ist und den Einrichtungsleitungen von den Trägern verbindlich zur Verfügung gestellt werden muss (Extern: Verankerung im Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG (Öffnet in neuem Fenster) und in der Extern: Kindertagesstättenverordnung - KiTaVO (Öffnet in neuem Fenster). Die Träger sind gesetzlich und nach der KiTaVO verpflichtet, die vorgesehenen Zeitanteile für die pädagogische Leitung zu gewähren. Im Gegenzug erhalten sie die hierfür ebenfalls gesetzlich vorgesehenen Mittel. Es ist darauf zu achten, dass der vorgesehene Zeitsockel in jeder Kindertageseinrichtung vollumfänglich (ohne Abrundung) umgesetzt wird. Der Zeitsockel beträgt für pädagogische Leitungsaufgaben mindestens sechs Stunden wöchentlich. Die Zeit erhöht sich ab der zweiten Gruppe um weitere zwei Stunden je Gruppe (siehe § 1 Abs. 4 KiTaVO). Mit dieser Maßnahme unterstützt das Land die Träger im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bei der Gewährung eines Mindestsockels für pädagogische Leitungsaufgaben. Es obliegt dem Träger für die pädagogische Leitungszeit und administrative Aufgaben höhere bzw. weitere Zeitkontingente zu gewähren.
2. Qualifizierung von Leitungskräften
Seit Januar 2021 wird im Rahmen der Umsetzung des KiQuTG für Leitungskräfte eine Qualifizierungsmaßnahme angeboten, die sich auf ausgewählte Bereiche pädagogischer Leitungstätigkeit bezieht.
Mithilfe einer Arbeitsgruppe wurde ein einheitliches Konzept für die Qualifizierungsmaßnahme entwickelt. Dieses beinhaltet ein Grundlagenmodul (Rechtliche Grundlagen, Qualitätsmanagement, Changemanagement, Kommunikation) sowie je ein Modul zu den ausgewählten Themenbereichen der pädagogischen Leitungszeit, Konzeptionsweiterentwicklung, Teamweiterentwicklung und Interaktionsweiterentwicklung.
Die Qualifizierung umfasst 80 Unterrichtseinheiten (UE) (an insgesamt 10 Fortbildungstagen; eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten).
Voraussetzung für die Teilnahme an der kostenlosen Qualifizierung ist die Tätigkeit als Leitung einer Kindertageseinrichtung (§ 7 Absatz 6 KiTaG). Wenn die Kurse nicht voll belegt sind, können auch Stellvertretungen zugelassen werden, die sich auf eine Leitungsstelle vorbereiten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten zentrale Materialien als digitale Extern: Toolbox - Starke Leitung – starke Kita (Öffnet in neuem Fenster) und haben die Möglichkeit, an themen- und prozessorientiertem Coaching sowie fachlichem Austausch teilzunehmen.
Ergänzt werden die Inhalte durch ein kostenloses und digitales Fortbildungsangebot Extern: Starke Kita - MOOC (Öffnet in neuem Fenster). Dieses bietet eine zeitlich unbefristete digitale Weiterbildungsmöglichkeit für Leitungskräfte und weitere interessierte Akteurinnen und Akteure im Kita-Umfeld.
Weitere Informationen zur Qualifizierung von Leitungskräften finden Sie hier: Extern: Starke Leitung – starke Kita