Schulfremdenprüfung
Auch als außerordentliche Teilnehmerin oder außerordentlicher Teilnehmer („Schulfremder“) kann man die allgemeine Hochschulreife ablegen.

iStock.com/Chinnapong
Gymnasium
Auch als außerordentliche Teilnehmerin oder außerordentlicher Teilnehmer („Schulfremder“) kann man die allgemeine Hochschulreife ablegen.
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