Die Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schularten bilden die so genannte Orientierungsstufe. Der personale Bezug, der die Arbeit in der Grundschule prägt, wird in der Orientierungsstufe weitergeführt. Auf diese Art und Weise soll den Schülerinnen und Schülern der Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule erleichtert werden.
Den Klassenlehrerinnen und -lehrern kommen daher in der Orientierungsstufe besondere Aufgaben zu:
- Sie sorgen für die Entwicklung einer guten Klassengemeinschaft, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, sich schnell in der neuen Schule einzuleben.
- Sie informieren zusammen mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über die Arbeit in der Orientierungsstufe und die Unterrichtsinhalte der einzelnen Klassenstufen.
- Sie beobachten und fördern in Zusammenarbeit mit den Fachlehrerinnen und -lehrern die individuelle Persönlichkeits-, Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler - auch auf dem Hintergrund der getroffenen Schulartwahl und im Hinblick auf eine mögliche Schullaufbahnkorrektur.
- Sie initiieren und organisieren fächerverbindende unterrichtliche und außerunterrichtliche Aktivitäten.
- Sie pflegen intensiven Kontakt mit den Erziehungsberechtigten. Sie beraten die Erziehungsberechtigten und holen bei ihnen Informationen zur Entwicklung des Kindes ein. So können die Schülerinnen und Schüler in der Orientierungsstufe individuell gefördert werden.
Die Aufnahme in die Orientierungsstufe (Klasse 5) erfolgt durch direkte Anmeldung der Erziehungsberechtigten an der jeweiligen Schule.
Gut ankommen am Gymnasium
Individuelle Förderung ist eines der Leitziele des baden-württembergischen Gymnasiums. Vor dem Hintergrund zunehmender Heterogenität der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihr Leistungspotenzial beim Eintritt in das Gymnasium ist individuelle Förderung gerade in der Orientierungsstufe besonders wichtig.
Mit dem Programm „Gut ankommen am Gymnasium“ stehen den Schulen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die den Schülerinnen und Schülern durch verschiedene Maßnahmen individueller Förderung den Übergang von der Grundschule auf das Gymnasium erleichtern. Dazu zählen z. B. Intensivierungsstunden in der ersten Fremdsprache oder die individuelle Betreuung in Kleingruppen. Die Lehrkraft entwickelt dabei für jede Schülerin und jeden Schüler individuell zugeschnittene Aufgaben oder ein ganzes Lernprogramm, durch dessen Bearbeitung das eigene Lernen und die Selbstorganisation verbessert werden können.
Diagnose und Fördermaßnahmen
Voraussetzung für gezielte Fördermaßnahmen ist eine Erhebung des erreichten Lernstands. Lernstand 5 ist ein förderdiagnostisches Verfahren, das sich an den Bildungsstandards der Primarstufe orientiert und zu Beginn der Klasse 5 durchgeführt wird. Dabei wird der individuelle Lernstand der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Basiskompetenzen der Fächer Deutsch und Mathematik ermittelt. Die ausgewählten Basiskompetenzen gelten als besonders relevant für das künftige Lernen in der Sekundarstufe.
Ausgehend von den detaillierten Rückmeldungen können die Lehrkräfte einen möglichen Förderbedarf und konkrete Fördermaßnahmen ableiten. Das Verfahren Lernstand 5 legt somit den Grundstein für das individuelle Weiterlernen in der Sekundarstufe und kann zu einem gelingenden Übergang von der Grundschule in die Orientierungsstufe beitragen.
Über die individuelle Förderung im Fachunterricht hinaus werden in der Orientierungsstufe am Gymnasium Fördermaßnahmen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in der ersten Fremdsprache angeboten.
Durch die Arbeit in kleineren Lerngruppen lassen sich vorübergehende Lücken im Lernfortschritt bearbeiten und schließen. Die im Rahmen des Förderunterrichts erfolgte Diagnostik kann - ergänzend zum Diagnoseverfahren Lernstand 5 - zugleich Grundlage einer gegebenenfalls anstehenden Schullaufbahnkorrektur sein. Dabei kommt auch der Tätigkeit der Beratungslehrerinnen und -lehrer besondere Bedeutung zu.
Schullaufbahnempfehlung und Schullaufbahnkorrektur
Am Ende eines Schulhalbjahres der Orientierungsstufe kann eine Bildungsempfehlung ausgesprochen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn erwartet werden kann, dass eine Schülerin oder ein Schüler den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich nicht mehr entsprechen kann. Die Entscheidung über einen Wechsel in eine andere Schulart treffen die Erziehungsberechtigten.
Jeweils am Ende der Klasse 5 und Klasse 6 erfolgt eine Versetzungsentscheidung.
Die Wiederholungsmöglichkeit innerhalb der Klassenstufen 5 und 6 richtet sich nach der entsprechenden Versetzungsordnung. Für das Überwechseln in eine andere Schulart (anstatt der Wiederholung) gelten die Bestimmungen der Multilateralen Versetzungsordnung.