Grundschule

Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen

Das baden-württembergische Schulwesen bietet allen Kindern und Jugendlichen eine ihren individuellen Möglichkeiten angemessene Schulart an. Doch welche Schulart ist die Richtige?

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Lehrerin, stehend in der Schulklasse, umgeben von sitzenden Schülerinnen und Schülern

Die Grundschulempfehlung wird derzeit weiterentwickelt und auf eine breitere Basis gestellt. Die unten stehenden Informationen gelten vorbehaltlich der Annahme der neuen gesetzlichen Regelungen durch den baden-württembergischen Landtag.

Das „Neue Aufnahmeverfahren Klasse 4 in Baden-Württemberg“ (NAVi4 BW)

Während des gesamten letzten Grundschuljahres unterstützt NAVi 4 BW Ihre Entscheidung für die Wahl der geeigneten weiterführenden Schulart durch:

  • Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten,
  • die Ergebnisse der Kompetenzmessung/Kompass 4,
  • Informations- und Beratungsgespräche mit den Klassenlehrkräften,
  • die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
  • den Elternwillen,
  • zusätzliche Beratungsangebote durch Lehrkräfte der Grundschule und/oder einer Beratungslehrkraft,
  • und bei Bedarf für die Aufnahme ins Gymnasium: den Potenzialtest.

Die Grundschulempfehlung

Die Empfehlung für eine weiterführende Schulart wird in der Grundschulempfehlung ausgesprochen. Diese besteht aus mehreren Formularen und wird zum Ende des ersten Halbjahres der vierten Klasse mit der Halbjahresinformation ausgegeben. Die Grundschulempfehlung wird von der Klassenkonferenz ausgesprochen. Zur Klassenkonferenz gehören alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiters.

Grundlage der Grundschulempfehlung ist:

  • die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
  • das Ergebnis der Kompetenzmessung/Kompass 4,
  • der Elternwille.

Die Grundschulempfehlung gilt für alle auf der Grundschule aufbauenden Schularten (HS/WRS/RS/GMS/GYM) und wird für das Lernen auf unterschiedlichen Niveaustufen ausgesprochen, die zu verschiedenen Bildungsabschlüssen führen:

  • die Niveaustufe G (grundlegendes Niveau führt zum Hauptschulabschluss),
  • die Niveaustufe M (mittleres Niveau führt zur Realschulabschluss),
  • die Niveaustufe E (erweitertes Niveau führt zur allgemeinen Hochschulreife/Abitur).

Für die Anmeldung an einem Gymnasium müssen neben dem Wunsch der Erziehungsberechtigten

  • das Ergebnis der Kompetenzmessung/Kompass 4 und/oder
  • die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz

für eine Empfehlung auf ein Gymnasium sprechen.

Ist dem nicht so, kann das Kind an einem Gymnasium einen landesweit zentralen Potenzialtest ablegen, der dann endgültig entscheidet. Der Potenzialtest umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik sowie überfachliche Kompetenzen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre: „Von der Grundschule in die weiterführende Schule“

Niedliche Grundschulkinder, Teilaufnahme
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Der Schulanfang ist ein Familienereignis: Für alle Familienmitglieder beginnt eine neue Lebensphase.

Lächelndes Mädchen mit einer großen, rosanen Schultüte
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Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind 6 Jahre alt wird.

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Lehrerin, stehend in der Schulklasse, umgeben von sitzenden Schülerinnen und Schülern
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Eine stehende Lehrerin, eine sitzende und ein Lehrer besprechen sich im Lehrerzimmer
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Im Schuljahr 2023/2024 starteten 16 Modellstandorte mit der Erprobung von multiprofessionellen Teams an Grundschulen.

Übersichtsgrafik des Projekts Wir lernen, Log
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