Grundschule

Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen

Lehrerin, stehend in der Schulklasse, umgeben von sitzenden Schülerinnen und Schülern

Das Aufnahmeverfahren – Stärkung der Elternrechte

Jedes Kind ist individuell. Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Das baden-württembergische Schulwesen bietet allen Kindern und Jugendlichen eine ihren individuellen Möglichkeiten angemessene Schulart an. Doch welche Schulart ist die Richtige?

Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wurden die Rechte der Eltern bei der Wahl der weiterführenden Schulart gestärkt. Sie entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll. Hierzu müssen sie Lernstand und Entwicklungspotenzial ihres Kindes berücksichtigen.

Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse

Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend. Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem Abend über Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtungen.

Die Grundschulempfehlung

Am Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für jedes Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die seitherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.

Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht wurde.

Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben.

Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden Grundschulempfehlung kann die Schulleitung der weiterführenden Schule den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten.

Das besondere Beratungsverfahren

Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.

Terminplan für das Aufnahmeverfahren an weiterführende Schulen

  • Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl: bis Ende Januar, im Schuljahr 2022/2023 bis Freitag, 27. Januar 2023.

Grundschulempfehlung

  • Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr, im Schuljahr 2022/2023 bis Mittwoch, 8. Februar 2023.
  • Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.

Besonderes Beratungsverfahren

  • Das besondere Beratungsverfahren im Rahmen des Übergangs von der Grundschule auf eine weiterführende Schulart kann von Eltern vor allem bei noch offenen Fragen zur geeigneten Schulart für das eigene Kind in Anspruch genommen werden.

  • Üblicherweise wird nach der Anmeldung ein Erstgespräch mit der zuständigen Beratungslehrkraft durchgeführt. Kann dabei das zentrale Elternanliegen geklärt werden, ist die Beratung beendet. Sollte eine Testung als sinnvoll erachtet werden, werden hierfür und für ein Ergebnisrückmeldegespräch gesonderte Termine vereinbart. Inhalte von Gesprächen sowie Ergebnisse möglicher Testungen unterliegen der Schweigepflicht.

  • Bei Bedarf kann das Beratungsgespräch auch telefonisch oder digital durchgeführt werden. Eine mögliche Testung ist grundsätzlich in Präsenz durchzuführen.

  • Eltern, die das ,,besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule zum regulär vorgesehenen Termin (8. bzw. 9. März 2023) anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist und sie sich ggf. noch anders entscheiden werden. Sie können spätestens bis Samstag, 1. April 2023 eine Ummeldung vornehmen.

  • Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft: Ende März, im Schuljahr 2022/2023 bis Mittwoch, 29. März 2023.

Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen

  • Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Anfang März, im Schuljahr 2022/2023 am Mittwoch, 8. März 2023 und Donnerstag, 9. März 2023.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Anfang April, im Schuljahr 2022/2023 Samstag, 1. April 2023.

Weitere Informationen

Verwaltungsvorschrift Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe

Niedliche Grundschulkinder, Teilaufnahme
  • Grundschule

Schulanfang

Der Schulanfang ist ein Familienereignis: Für alle Familienmitglieder beginnt eine neue Lebensphase.

Vier Kinder sitzen in einer Reihe nebeneinander und lächeln in die Kamera
  • Grundschule

Grundschulpräsentationen

Hier finden Sie die Grundschulpräsentation, die Sie an Elterninformationsabenden nutzen können, um Eltern bei der Wahl der Schulart zu unterstützen.

Lächelndes Mädchen mit einer großen, rosanen Schultüte
  • Grundschule

Vorverlegung Einschulungsstichtag

Das Kultusministerium steht ohne Wenn und Aber zur Zusage, den Einschulungsstichtag vom 30. September auf den 30. Juni vorzuverlegen.

Kinder im Vorschulalter schauen lachend oder gebannt an einen Tisch gelehnt auf eine Lehrerin, die man aber nur im Ansatz von hinten sieht. Ein kleiner Globus steht auf dem Tisch.
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Kooperationen mit Kindergärten

Baden-Württemberg hat seit über dreißig Jahren Erfahrung in der Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen.

Lehrerin, stehend in der Schulklasse, umgeben von sitzenden Schülerinnen und Schülern
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Eine stehende Lehrerin, eine sitzende und ein Lehrer besprechen sich im Lehrerzimmer
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Multiprofessionelle Teams

Im Schuljahr 2023/2024 starten 16 Modellstandorte mit der Erprobung von multiprofessionellen Teams an Grundschulen.

Übersichtsgrafik des Projekts Wir lernen, Log
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Kooperationsprojekt „Wir.Lernen“

Das gemeinsame Ziel des Kultusministeriums und der Robert-Bosch-Stiftung ist es, einen erfolgreichen und systematischen Ansatz der Qualitätsentwicklung an Schulen in allen Ebenen des Schulsystems zu etablieren.

  • Grundschule

Allgemeines zur Grundschule

Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten.