Allgemeine Fragen
Ziel des Schulversuchs ist, zu erproben, wie sich ein differenziertes und kontinuierliches Feedback auf die Leistungen und die Motivation der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Der Lernstand der Schülerinnen und Schüler soll dabei diagnosegeleitet festgestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen kontinuierlich eine Rückmeldung zu ihrem Lernstand sowie zu ihren Lernentwicklungsprozessen erhalten. Dabei sollen die weiteren Schritte für ein individuelles erfolgreiches Lernen in den Blick genommen werden.
Der Schulversuch begann im Schuljahr 2022/2023 in den Klassen 1 und 2 und endet zum Schuljahresende 2026/2027. Er wird jeweils um die neuen Klassen 1 der Schule erweitert und in den bereits teilnehmenden Klassen fortgeführt.
Antrag auf Wechsel des Schulbezirks
Sowohl der Wechsel „in“ eine Schulversuchsschule als auch der Wechsel „aus“ der Schulversuchsschule setzen einen entsprechenden Antrag der Erziehungsberechtigten voraus. Der Antrag muss bei der nach der Schulbezirksregelung zuständigen Schule gestellt werden. Diese leitet den Antrag auf Schulbezirkswechsel zur Entscheidung an das zuständige Staatliche Schulamt weiter.
Wechsel „aus“ der Schulversuchsschule
Nach dem Schulversuchserlass sind die Erziehungsberechtigten nicht verpflichtet, ihr Kind an diesem Schulversuch teilnehmen zu lassen. Gegebenenfalls wird der Wechsel in Abweichung von der Schulbezirksregelung an eine andere Grundschule gestattet.
Wechsel „in“ die Schulversuchsschule
Gleichermaßen wird auch ein Wechsel an eine am Schulversuch teilnehmende Schule gestattet, wenn dies die Aufnahmekapazitäten der Schule erlauben und ohne Bildung einer weiteren Klasse möglich ist.
Leistungsanspruch und kompetenzbasierte lernförderliche Rückmeldungen
Die Leistung wird wie bisher auch in unterschiedlichen Formen erhoben. Beispielsweise in Form von Lernstandskontrollen, Präsentationen, Unterrichtsbeobachtungen, Lerntagebüchern oder Portfolios etc. Die verschiedenen Formen der Leistungserhebung geben der Lehrkraft Aufschluss, welche angestrebten Kompetenzen von den Kindern bereits erlangt wurden. An Schülerinnen und Schülern im Schulversuch werden die gleichen Leistungsanforderungen gestellt, wie an Grundschulen, die nicht am Schulversuch teilnehmen.
Es gibt weiterhin Leistungsanforderungen an die Kinder. Lediglich die Art und Weise der Rückmeldungen ändert sich. Eine lernförderliche Leistungsrückmeldung hat vor allem lernförderliches Potential. Sie beinhaltet neben der Rückmeldung zum bisherigen Lernprozess (feedback) einen Blick auf die Perspektive für den weiteren individuellen Lernprozess (feedforward).
Grundlage hierfür sind regelmäßige Lernstandsdiagnosen, bei denen die Kinder zeigen, wie weit sie beim Erreichen der angestrebten Kompetenzen fortgeschritten sind.
Auch im Schulversuch stellt der Bildungsplan die verbindliche Grundlage dar.
Die Leistungsrückmeldung wird im Schulversuch nicht durch Ziffernoten stattfinden, sondern durch differenzierte Rückmeldungen. Diese erfolgen kontinuierlich und beinhalten sowohl eine Rückmeldung im Unterricht als auch eine schriftliche, kompetenzbasierte Rückmeldung beispielsweise über Lerntagebücher, Portfolios oder weitere Instrumente sowie über Lernentwicklungsgespräche mit den Kindern und den Eltern.
Der Bildungsplan und die dort ausgebrachten inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen stellen im gesamten Schulversuch die verbindliche Grundlage für das schulische Lernen dar.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten anstelle des Schulberichts in den Klassen 1 und 2 jeweils zum Ende des ersten und zweiten Schulhalbjahres und anstelle der Halbjahresinformation in den Klassen 3 und 4 sowie anstelle des Jahreszeugnisses in Klasse 3 und des Abschlusszeugnisses in Klasse 4 eine schriftliche Kompetenzrückmeldung.
Diese werden als „Kompetenzrückmeldung zum Schulhalbjahr“ (KSH) bzw. „Kompetenzrückmeldung zum Schuljahresende“ (KSE) bezeichnet. Die Kompetenzrückmeldung am Ende der Klasse 4 ist das „Abschlusszeugnis“ und beinhaltet die Feststellung, ob das Ziel der Grundschule erreicht wurde. Die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg (früher: Grundschulempfehlung) gibt es ebenfalls für die LLr-Schulen sowie das neue Aufnahmeverfahren NAVi 4 BW.
Evaluation des Schulversuchs (die Antworten wurden mit dem IBBW abgestimmt)
Ziel des Schulversuchs „Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule“ ist es, durch verstärkt genutzte lernförderliche Leistungsrückmeldungen die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf Leistung und Motivation zu fördern. Ob dieses Ziel erreicht wurde, sollte mithilfe einer Evaluation erfasst werden. Zudem sollten Erkenntnisse zur Ausgestaltung des Schulversuchs gewonnen werden. Dies betraf zum Beispiel die Fragen, wie der Schulversuch von den beteiligten Personengruppen hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Akzeptanz u. a. eingeschätzt wurde, welcher Gelingensbedingungen es bedarf, wie die schulischen Rahmenbedingungen aussehen müssen, oder welcher Bedarf an Unterstützung (Fortbildungen, Materialien, o. Ä.) sich ergibt.
Wer nimmt an der Evaluation teil?
Die Evaluation endete zum Schuljahresende 2025/2026.
Es nahmen drei Gruppen von Schulen teil:
1) die Schulen, die sich zur Teilnahme am Schulversuch ab dem Schuljahr 2022/2023 angemeldet hatten (sog. „Schulversuchsgruppe“),
2) die Schulen, die ihr Interesse für eine Teilnahme am Schulversuch ab dem Schuljahr 2023/2024 bekundet hatten (sog. „Vergleichsgruppe 1“) sowie
3) zufällig ausgewählte Schulen, die nicht am Schulversuch teilnahmen (sog. „Vergleichsgruppe 2“).
Die Evaluation umfasste die Schuljahre 2022/2023 bis 2024/2025. Da mit dem Schuljahr 2022/2023 die ersten beiden Jahrgänge, d. h. sowohl die ersten als auch die zweiten Klassen einer Schulversuchsschule in den Schulversuch starteten, die Evaluation jedoch nur für drei Jahre vorgesehen war, wurden lediglich die zweiten Klassen in die Evaluation einbezogen. Dementsprechend wurden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der zweiten bis zum Ende der vierten Klasse evaluativ begleitet. Befragt wurden neben den Schülerinnen und Schülern auch deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie die Schulleitungen.
Die Vergleichsschulen ermöglichen es, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler an den Modellschulen mit der Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu vergleichen, die weiterhin mit Ziffernnoten und Zeugnissen lernen. Dadurch kann besser beurteilt werden, ob Veränderungen oder beobachtete Unterschiede zwischen den Gruppen tatsächlich auf die alternative Form der Leistungsrückmeldung zurückzuführen sind oder auch unabhängig davon auftreten. Die Vergleichsschulen bilden somit eine wichtige Referenzgruppe für die Evaluation.
Die Evaluation des Schulversuchs „Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule“ umfasste einen Zeitraum von drei Jahren (Schuljahre 2022/2023 bis 2024/2025) und begann bei den Zweitklässlerinnen und Zweitklässlern. Die erste Erhebung fand zu Beginn der Umsetzung des Schulversuchs im Oktober 2022 statt (Eingangserhebung). Die weiteren Schülerbefragungen erfolgten jeweils zum Ende des Schuljahres anhand von Papierfragebögen (insgesamt vier Befragungen in drei Jahren). Zu jedem Messzeitpunkt erfolgte zudem eine Leistungserfassung in den Fächern Mathematik und Deutsch. Bei den Kindern erfolgte die Befragung nur nach vorherigem Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Zudem wurden die Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen an Schulversuchs- und Vergleichsschulen jeweils mit Hilfe von Onlinefragebögen insgesamt sechs- bzw. siebenmal befragt.
Die Evaluation des Schulversuchs wurde vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) geplant und durchgeführt – unabhängig vom Kultusministerium (KM). Das Studiendesign wurde mit dem Wissenschaftlichen Beirat des KM sowie dem Praxisbeirat des IBBW abgestimmt. Darüber hinaus begleitet ein externer wissenschaftlicher Beirat aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Expertisen die Evaluationsstudie. Die Ergebnisse der begleitenden Evaluation werden fortlaufend auf der Website des IBBW veröffentlicht.
Folgende Fragen wurden untersucht:
- Wie entwickeln sich die Leistungen, Motivation und das schulische Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler an Schulversuchs- und Vergleichsschulen?
- Wie werden die verschiedenen Elemente des Schulversuchs (verstärkte lernförderliche Leistungsrückmeldungen, Umsetzung der Lernentwicklungsgespräche und Kompetenzraster) umgesetzt?
- Wie werden die verschiedenen Elemente des Schulversuchs (verstärkte Leistungsrückmeldungen, Umsetzung der Lernentwicklungsgespräche und Kompetenzraster) von den Schulleitungen, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten hinsichtlich Nützlichkeit, Akzeptanz sowie deren wahrgenommene Wirkung und Umsetzbarkeit an den Schulen bewertet?
- Unterscheidet sich die Wahrnehmung der Elemente des Schulversuchs (u. a. Kompetenzraster, Lernentwicklungsgespräche) an den Schulversuchsschulen von der Wahrnehmung vergleichbarer/alternativer Komponenten an den Vergleichsschulen?
- Welche Faktoren beeinflussen die Umsetzung des Schulversuchs?
Zum jeweiligen Schuljahresbeginn erhielten die Erziehungsberechtigten ein ausführliches Informationsschreiben, die Datenschutzhinweise sowie die erforderlichen Einverständniserklärungen zur Teilnahme an der Evaluation. An Schulen wurden darüber hinaus entsprechende Elternabende durchgeführt. Ferner konnten sich Erziehungsberechtigte bei Fragen jederzeit per E-Mail oder telefonisch mit dem IBBW in Verbindung setzen.


















