Allgemeine Fragen
Ziel des Schulversuchs ist, zu erproben, wie sich ein differenziertes und kontinuierliches Feedback auf die Leistungen und die Motivation der Schülerinnen und Schüler auswirkt. Der Lernstand der Schülerinnen und Schüler soll dabei diagnosegeleitet festgestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen kontinuierlich eine Rückmeldung zu ihrem Lernstand sowie zu ihren Lernentwicklungsprozessen erhalten. Dabei sollen auch die weiteren Schritte für ein individuelles erfolgreiches Lernen in den Blick genommen werden.
Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2022/2023 in den Klassen 1 und 2. In den Schuljahren 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 wird der Schulversuch in den bereits am Schulversuch teilnehmenden Klassen fortgeführt und jeweils um die neuen Klassen 1 der Schule erweitert.
Voraussetzung für die Teilnahme einer Grundschule am Schulversuch ist die Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz sowie die Beratung des Schulversuchs im Elternbeirat. Dann kann die Schule einen Antrag stellen.
Der schriftliche Antrag muss Eckpunkte eines Konzepts der Schule zur Umsetzung des Schulversuchs enthalten. Die Schule muss also darlegen, wie sie Lernstände unter Verwendung von Diagnoseinstrumenten ermittelt, wie sie Lernentwicklungsprozesse der Kinder begleitet und wie eine kontinuierliche Leistungsrückmeldung ohne Ziffernoten erfolgt.
Die Auswahl der Versuchsschulen orientiert sich an der Qualität des vorgelegten Konzepts sowie an einer landesweit ausgewogenen regionalen Verteilung der Versuchsschulen.
Informationen für die Teilnahme am Schulversuch zum Schuljahr 2023/2024 bekommen Schulen, welche ihr Interesse bekundet haben, zu Beginn des Schuljahres 2022/2023.
Antrag auf Wechsel des Schulbezirks
Sowohl der Wechsel „in“ eine Schulversuchsschule als auch der Wechsel „aus“ der Schulversuchsschule setzen einen entsprechenden Antrag der Erziehungsberechtigten voraus. Der Antrag muss bei der nach der Schulbezirksregelung zuständigen Schule gestellt werden. Diese leitet den Antrag auf Schulbezirkswechsel dann zur Entscheidung an das Staatliche Schulamt weiter.
Wechsel „aus“ der Schulversuchsschule
Nach dem Schulversuchserlass sind die Erziehungsberechtigten nicht verpflichtet, ihr Kind an diesem Schulversuch teilnehmen zu lassen. gegebenenfalls wird der Wechsel in Abweichung von der Schulbezirksregelung an eine andere Grundschule gestattet. Insbesondere müssen dies die Aufnahmekapazitäten der aufnehmenden Schule erlauben und es darf keine Bildung einer weiteren Klasse erfolgen.
Wechsel „in“ die Schulversuchsschule
Gleichermaßen wird auch ein Wechsel an eine am Schulversuch teilnehmende Schule gestattet, wenn dies die Aufnahmekapazitäten der Schule erlauben und ohne Bildung einer weiteren Klasse möglich ist.
Leistungsanspruch und kompetenzbasierte lernförderliche Rückmeldungen
Die Leistung wird wie bisher auch in unterschiedlichen Formen erhoben. Beispielsweise in Form von Lernstandskontrollen, Präsentationen, Unterrichtsbeobachtungen, Lerntagebüchern oder Portfolios etc. Die verschiedenen Formen der Leistungserhebung geben der Lehrkraft Aufschluss, welche angestrebten Kompetenzen von den Kindern bereits erlangt wurden. Von den Schülerinnen und Schülern wird beim Schulversuch also auch weiterhin Leistung gefordert und es gibt die gleichen Leistungsanforderungen wie an Grundschulen, die nicht am Schulversuch teilnehmen.
Es gibt weiterhin Leistungsanforderungen an die Kinder. Lediglich die Art und Weise der Rückmeldungen ändert sich. Eine lernförderliche Leistungsrückmeldung hat vor allem lernförderliches Potential. Sie beinhaltet neben der Rückmeldung zum bisherigen Lernprozess (feedback) einen Blick auf die Perspektive für den weiteren individuellen Lernprozess (feedforward).
Grundlage hierfür sind regelmäßige Lernstandsdiagnosen, bei denen die Kinder zeigen, wie weit sie beim Erreichen der angestrebten Kompetenzen fortgeschritten sind.
Auch im Schulversuch stellt der Bildungsplan die verbindliche Grundlage dar.
Die Leistungsrückmeldung wird im Schulversuch nicht durch Ziffernoten stattfinden, sondern durch differenzierte Rückmeldungen. Diese erfolgen kontinuierlich und beinhalten sowohl eine Rückmeldung im Unterricht als auch eine schriftliche, kompetenzbasierte Rückmeldung beispielsweise über Lerntagebücher, Portfolios oder weitere Instrumente sowie über Lernentwicklungsgespräche mit den Kindern und den Eltern.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten anstelle des Schulberichts in den Klassen 1 und 2 jeweils zum Ende des ersten und zweiten Schulhalbjahres und anstelle der Halbjahresinformation in den Klassen 3 und 4 sowie anstelle des Jahreszeugnisses in Klasse 3 und des Abschlusszeugnisses in Klasse 4 eine schriftliche Kompetenzrückmeldung.
Die Kompetenzrückmeldungen werden als „Kompetenzrückmeldung zum Schulhalbjahr“ (KSH) bzw. „Kompetenzrückmeldung zum Schuljahresende“ (KSE) bezeichnet. Die Kompetenzrückmeldung am Ende der Klasse 4 wird als „Abschlusszeugnis“ bezeichnet und beinhaltet die Feststellung, ob das Ziel der Grundschule erreicht wurde. Eine Grundschulempfehlung gibt es auch weiterhin.
Evaluation des Schulversuchs
Ziel des Schulversuchs „Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule“ ist es, durch verstärkt genutzte lernförderliche Leistungsrückmeldungen die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf Leistung und Motivation zu fördern. Ob dieses Ziel erreicht wird, soll mithilfe einer Evaluation erfasst werden. Zudem sollen anhand der Ergebnisse Erkenntnisse für die Ausgestaltung des Schulversuchs abgeleitet werden. Das betrifft zum Beispiel Fragen, wie der Schulversuch von den beteiligten Personengruppen eingeschätzt wird, beispielsweise hinsichtlich Umsetzbarkeit und Akzeptanz, nach den Gelingensbedingungen des Schulversuchs in den einzelnen Schulen, wie den schulischen Rahmenbedingungen, oder nach dem Bedarf an Unterstützung (Fortbildungen, Materialien, o.Ä.).
Wer nimmt an der Evaluation teil?
An der Evaluation nehmen drei Gruppen von Schulen teil:
1) die Schulen, die sich zur Teilnahme am Schulversuch ab dem Schuljahr 2022/2023 angemeldet haben (sog. „Schulversuchsgruppe“),
2) die Schulen, die ihr Interesse für eine Teilnahme am Schulversuch ab dem Schuljahr 2023/2024 bekundet haben (sog. „Vergleichsgruppe 1“) sowie
3) zufällig ausgewählte Schulen, die nicht am Schulversuch teilnehmen (sog. „Vergleichsgruppe 2“).
An allen Schulen nehmen jeweils diejenigen Schülerinnen und Schüler an der Evaluation teil, die im Schuljahr 2022/2023 die Klasse 2 besuchen. Diese werden zusammen mit ihren Eltern, Lehrkräften und Schulleitungen zum Schulversuch befragt.
Vergleichsgruppen sind notwendig, um den Schulversuch sinnvoll zu evaluieren. Bei dem Schulversuch soll die Entwicklung der Leistung und Motivation der Schülerinnen und Schüler innerhalb des Schulversuchs beurteilt werden. Dies ist jedoch nur im Vergleich zu anderen Schulen möglich, an denen der Schulversuch erst ab 2023/2024 umgesetzt wird oder die überhaupt nicht am Schulversuch teilnehmen. Des Weiteren sind lernförderliche Leistungsrückmeldungen Teil der bisherigen Bewertungspraxis (in unterschiedlicher Umsetzung an den Schulen), welche es ebenfalls zu erfassen gilt.
Die Evaluation des Schulversuchs „Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule“ umfasst einen Zeitraum von drei Jahren (Schuljahre 2022/2023 bis 2024/2025). Die Zweitklässlerinnen und Zweitklässler im Schuljahr 2022/2023 werden vor den Herbstferien 2022 (KW41/42) sowie anschließend jeweils am Schuljahresende befragt (insgesamt vier Befragungen in drei Jahren). Eine Befragung umfasst ca. zwei Schulstunden und wird von der jeweiligen Lehrkraft durchgeführt. Vorab erhalten die Lehrkräfte eine kompakte Online-Schulung.
Die Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen werden mit kurzen Online-Fragebögen drei Mal pro Schuljahr (Schuljahresbeginn, Schulhalbjahr, Schuljahresende) befragt.
Die Evaluation des Schulversuchs wird vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) durchgeführt. Die Evaluation erfolgt auf der Grundlage wissenschaftlich erhobener empirischer Daten, um zu prüfen, inwiefern die Zielstellungen erreicht werden. Bei der Durchführung der Evaluation und der Auswertung der Ergebnisse arbeitet das IBBW unabhängig vom Kultusministerium.
Am IBBW sind Bildungswissenschaftlerinnen und Bildungswissenschaftler für die Planung und Durchführung der Evaluationsstudie verantwortlich. Das Studiendesign wurde mit dem Wissenschaftlichen Beirat des KM sowie dem Praxisbeirat des IBBW abgestimmt. Darüber hinaus soll ein externer wissenschaftlicher Beirat aus Bildungswissenschaftlerinnen und Bildungswissenschaftlern unterschiedlicher Expertisen gebildet werden, welcher die Evaluationsstudie begleiten soll.
Auf Seiten der Schülerinnen und Schüler werden standardisierte Testverfahren zur Erfassung der Lesefertigkeiten sowie mathematischer Fähigkeiten eingesetzt. Zudem werden die Schülerinnen und Schüler zu nicht-kognitiven Aspekten wie u.a. der Motivation, dem Selbstkonzept oder dem schulischen Wohlbefinden befragt. Somit soll die Entwicklung von kognitiven Kompetenzen sowie die sozio-emotionale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler nachgezeichnet werden. Die eingesetzten Testverfahren und Fragebögen sind für die Zielgruppe der Zweitklässlerinnen und Zweitklässler entwickelt und haben sich im Einsatz (durch die Nutzung in ähnlich gelagerten Studien und die Prüfung von Testgütekriterien) bewährt. Die Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen werden u.a. zu Aspekten der Umsetzung des Schulversuchs befragt, wie z. B. die Akzeptanz, die Durchführbarkeit und verschiedenen Gelingensbedingungen.
Die Eltern erhalten mit dem Schuljahresbeginn ein ausführliches Informationsschreiben, die Datenschutzhinweise sowie Einverständniserklärungen zur Teilnahme an der Evaluation. Sofern möglich werden die Informationen in mehreren Sprachen bereitgestellt. Das IBBW wird den Lehrkräften Präsentationsfolien (hinterlegt mit Erläuterungen) zur Verfügung stellen, sodass diese bei Bedarf im Rahmen der Elternabende zu Schuljahresbeginn eingesetzt werden können. Bei Fragen können sich die Eltern jederzeit an das IBBW wenden.