Fragen und Antworten
Sofern Sie der Überzeugung sind, dass Ihr Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart zu entwickeln, kann Ihr Kind auf Antrag zurückgestellt werden..
Die Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung trifft die Grundschule. Sofern der Antrag der Erziehungsberechtigten sowie das nach den gesetzlichen Vorgaben erforderliche Gutachten des Gesundheitsamtes vorliegt, soll diese Entscheidung innerhalb von drei Unterrichtswochen, nicht jedoch vor dem 15. Februar, getroffen werden.
Die Erziehungsberechtigten können die vorzeitige Schulpflicht ihres Kindes durch die Anmeldung an der für sie zuständige Grundschule auslösen.