Grundschule

Vorverlegung des Einschulungsstichtags

Der Stichtag für die Einschulung ist seit dem Schuljahr 2020/2021 vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt worden.

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Lächelndes Mädchen mit einer großen, rosanen Schultüte

Der Stichtag für die Einschulung vom 30. September ist auf den 30 Juni vorverlegt. Für diese Stichtagsverlegung wurde das Schulgesetz geändert. Der Einschulungsstichtag wurde schrittweise, beginnend zum Schuljahr 2020/21, auf den 30. Juni vorverlegt. Das bedeutet, dass zum Schuljahr 2020/2021 der Stichtag auf den 31. August vorverlegt wurde, im Jahr darauf (2021/2022) war es der 31. Juli. Und wiederum ein Jahr später (2022/2023) der 30. Juni.

Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.

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