Baden-Württemberg hat seit über dreißig Jahren Erfahrung in der Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen. Mit dem Projekt „Schulanfang auf neuen Wegen“, das 1996 startete, wurden neue Kooperationswege erprobt und der Dialog zwischen Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften intensiviert.
Gerade im Bereich der Kindergarten-Pädagogik erhält das öffentliche Bildungswesen immer wieder innovative Impulse. Es ist die besondere Gabe, die Erzieherinnen und Erzieher aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer täglichen Praxis in den pädagogischen Dialog einbringen: immer vom Kind her zu denken.
Lange vor PISA war beiden Pädagogengruppen klar: Bildung beginnt nicht erst mit dem Schuleintritt. Die neue Verwaltungsvorschrift, in Kraft getreten am 1. August 2002, die durch eine Handreichung, dem sogenannten Kooperationsordner, und Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte flankiert wird, gab der Kooperation einen neuen Schub und verstärkte letztlich die Diskussionen um das "Weltwissen Siebenjähriger" und die ganzheitliche Bildung im Kindergarten.
Als Einstieg in eine verlässliche Kooperationszeit erhält ab dem Schuljahr 2012/2013 jede Grundschule eine Lehrerwochenstunde für die Kooperation Kindergarten – Grundschule.
Kindergärten und andere Kitas in Baden-Württemberg: Kooperationsordners Kindergarten-Grundschule
Kooperationsbeauftragte
In der Kooperation sind versierte Lehrkräfte für den Bereich Kindergarten/Grundschule im Einsatz. Zudem koordinieren Kooperationsbeauftragte der Regierungspräsidien regionale Kooperationsvorhaben, fördern den Informationsaustausch und leisten Fortbildung. Im jährlichen Turnus wird im Auftrag des Kultusministeriums eine Fortbildungsreihe für Kooperationsbeauftragte der Schulen und Fachberaterinnen der Kindergärten durchgeführt, zu der auch die Trägerverbände eingeladen werden.
Die Aufgaben der Kooperationsbeauftragten sind in oben genannter Verwaltungsvorschrift beschrieben und erstrecken sich auf folgende Bereiche:
- Planung und Durchführung von regionalen Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte an Grundschulen in enger Zusammenarbeit mit den für dieses Aufgabengebiet zuständigen Schulrätinnen und Schulräten (Themen u.a.: Schulanfang auf neuen Wegen, LRS, Rechenschwäche, Begabtenförderung, Einschulungsverfahren, Elternberatung, Frühförderung, individuelle Förderung, Maßnahmen zur Intensivierung der Kooperation vor Ort; frühes Fremdsprachenlernen)
- Kontaktpflege mit regionalen Kindergartenträgern, Vermittlung von Kontakten, Kooperation mit den Fachberaterinnen der Kindergärten, Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen
- Beratung von Schulen („Kooperationskalender“: Kooperationsmaßnahmen der Grundschule mit den Kindergärten vor Ort; Durchführung von Elternabenden mit Eltern von Kindergartenkindern, Hospitationen der Kindergartenkinder in der Schule, gemeinsame Projekte, gemeinsame Veranstaltungen der Schule mit den Kindergärten - Laternenlauf, Basteln etc.; Beratung in Konfliktfällen, Kooperationsmöglichkeiten Grundschule / Sportverein / Kindergärten).
- Die Fortbildungsveranstaltungen über Fragen der Kooperation, der Einschulung und des Anfangsunterrichts, die von den Akademien, den Regierungspräsidien und den Staatlichen Schulämtern angeboten werden, stehen Kooperationsbeauftragten Kindergarten/Grundschule, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern und allen interessierten Lehrkräften offen.
- Des Weiteren führen die unteren Schulaufsichtsbehörden gemeinsam mit den Arbeitsstellen Kooperation Veranstaltungen für die o.g. Zielgruppen durch. Häufig wird dabei mit kommunalen und kirchlichen Kindergarten-Trägern, wie z.B. dem Caritasverband, dem Diakonischen Werk, kooperiert. In einzelnen Schulämtern gibt es für Lehrerinnen und Lehrer, die an einer ersten Klasse unterrichten, regelmäßig Gesprächskreise.