Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind 6 Jahre alt wird. Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.
Sofern Sie der Überzeugung sind, dass Ihr Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart zu entwickeln, kann Ihr Kind auf Antrag zurückgestellt werden..
Die Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung trifft die Grundschule. Sofern der Antrag der Erziehungsberechtigten sowie das nach den gesetzlichen Vorgaben erforderliche Gutachten des Gesundheitsamtes vorliegt, soll diese Entscheidung innerhalb von drei Unterrichtswochen, nicht jedoch vor dem 15. Februar, getroffen werden.
Die Erziehungsberechtigten können die vorzeitige Schulpflicht ihres Kindes durch die Anmeldung an der für sie zuständige Grundschule auslösen.