Musik

Musikpraktischer Nachweis

Der Musikpraktische Nachweis (MPN) ist ein Zertifikat für zukünftige Grundschullehrkräfte, das als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung gilt.

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Jugendliche Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer mit ihrer Lehrerin am Trommeln.

Der Musikpraktische Nachweis (MPN) ist ein Zertifikat, das zukünftige Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen sowohl als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung, als auch als Zusatzqualifikation erwerben können. Er kann ein Betriebs- oder Sozialpraktikum ersetzen.

Um das Zertifikat zu erhalten, ist die Mitarbeit (Mitwirkung, zeitweilige Betreuung und musikalische Leitung) in einem Chor/Orchester, einem Musikensemble oder einem Musikprojekt im Zeitumfang von 200 Stunden, erforderlich. Bereits erworbene Qualifikationen, die in der Anlage benannt werden und nach dem 15. Lebensjahr erworben wurden, können ebenfalls anerkannt werden. Für allgemein bildende Schulen gilt: Der MPN kann nur außerhalb des Pflichtunterrichts erworben werden.

Der MPN ersetzt keine Lehrbefähigung für das Fach Musik. 

Der Erwerb des MPN steht auch den bereits im Dienst befindlichen Lehrkräften der Grundschulen offen.

Ziel

Der MPN soll Lehrerinnen und Lehrer durch eine musikalische Grundausbildung dazu befähigen, mit ihren Klassen, gemäß dem Bildungsplan der Grundschule, folgende Themenfelder umzusetzen:

  • Musizieren und tägliches Singen
  • Durchführen von täglichen, altersgemäßen und kurzen Übungszeiten
  • Verlässliche Musikpflege
  • Erweitern der musikalischen und gestalterischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Inhalt

Der MPN vermittelt musikalische Grundkenntnisse, -fähigkeiten und -fertigkeiten als Voraussetzung für eine elementare Ausgestaltung von Liedern und Musikstücken im Klassenunterricht.
Die Lehrerinnen und Lehrer sollen

  • regelmäßig und aktiv an einer singenden bzw. musizierenden Gemeinschaft über einen längeren Zeitraum teilgenommen haben (siehe Definition in Nr. 1), kontinuierliche Probenarbeit gewohnt sein und selbst Probearbeiten oder Unterrichtssequenzen übernommen haben;
  • in der Lage sein, sich Lieder bzw. einfache Musikstücke selbst anzueignen, um später im Unterricht mit den Kindern melodisch und rhythmisch korrekt singen und musizieren zu können.

Mindeststandards

  • Noten im Violinschlüssel lesen und instrumental oder vokal umsetzen können;
  • einfache Rhythmen ausführen können;
  • Grundbegriffe der Musiklehre beherrschen;
  • einen gesungenen Ton „halten“ können;
  • ein Lied in kindgerechter Tonlage erarbeiten und den Anfangston angeben können;
  • Einsatz-Impulse für eine singende Kindergruppe geben können;
  • einige, der im Bildungsplan Musik ausgewiesenen Lieder selbst singen und eigenständig
    neue Lieder erlernen können.

Anreiz

Der Musikpraktische Nachweis kann von Studierenden für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Stufenschwerpunkt Grundschule anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums erworben werden. Mit Ausnahme der Bewerberinnen und Bewerber des Faches Sport ist eines dieser drei Praktika Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Neben dem Erwerb musikalischer und sozialer Kompetenzen, die der Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit dienen, kann der MPN auch bei schulscharfen Bewerbungen einen nicht unwesentlichen Vorteil darstellen.

Einrichtungen, die den Erwerb eines Musikpraktischen Nachweises anbieten

Für den MPN kommen als Praktikumsorte nur Einrichtungen in Frage, die eine professionelle Anleitung und Begleitung der Praktikantin und des Praktikanten gewährleisten können.

Sofern Kosten beim Erwerb des MPN entstehen, sind diese von den zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern zu tragen.

Zertifizierung

Zur Zertifizierung, mit der der Nachweis der Mindestqualifikation erbracht wird, sind nur die übergeordneten Kreisverbände, die im Landesmusikverband Baden-Württemberg zusammengeschlossen sind (z.B. Chor- und Blasmusikverbände), Musikhochschulen, Pädagogische Hochschulen, die Musikakademien, die Leiter der allgemein bildenden Schulen, der Kirchenmusikämter sowie der staatlich anerkannten Musikschulen berechtigt. Der Inhalt des Zertifikats muss einheitlich sein und dem Muster (Anlage) entsprechen. Bei Anerkennung anderer Qualifikationen darf ein Zertifikat nur ausgestellt werden, wenn diese Qualifikationen den Ensemblenachweis einschließt oder dieser zusätzlich erbracht worden ist. Das Zertifikat ist vom Leiter oder einer anderen vertretungsberechtigten Person der jeweiligen Einrichtung zu unterzeichnen. An den Hochschulen werden die Zertifikate von den Verantwortlichen des  Faches Musik unterzeichnet.

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Merkblatt zum Musikpraktischen Nachweis (PDF)

Leitfaden zum Musikpraktischen Nachweis (PDF)

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