In Baden-Württemberg sind rund 1,6 Millionen Menschen, das entspricht 17,2 Prozent der Bevölkerung, aktiv in rund 6.200 Musik- und Chorvereinen engagiert, lernen ein Instrument, sind in Musikberufen tätig oder nehmen in anderer Weise ausübend oder fördernd am Musikleben teil. Drei Millionen Menschen, etwa ein Drittel der Bevölkerung, haben die Musik zu einem festen Bestandteil ihres Lebens gemacht und besuchen regelmäßig Konzerte, Opernaufführungen, Sinfoniekonzerte, Volksmusik, Jazz-, Pop-, Rockveranstaltungen oder geistliche Konzerte. Knapp 30.000 Beschäftigte leben in Baden-Württemberg vom Arbeitsmarkt Musik.
Schulmusik
Aufgabe der schulischen Musikerziehung ist es, allen Kindern und Jugendlichen Freude am aktiven Musizieren zu schenken und ihnen die mannigfaltigen Entwicklungen und Traditionen der Musik verständlich und für sich nutzbar zu machen. Dabei lernen sie verschiedene Formen, Gattungen und Stile kennen, um sich fachkundig über Musik austauschen zu können. Gestaltungsmöglichkeiten von Musik werden aufgezeigt, die Phantasie beim Musizieren angeregt und eine Aufgeschlossenheit für alle bestehenden und künftigen Formen von Musik gefördert.
Die Beschäftigung mit Musik hilft Schülerinnen und Schülern, ihre Umgebung anders wahrzunehmen und besser zu verstehen. Sie entwickeln emotionale und soziale Fähigkeiten, sie lernen einander zuzuhören und ihre Bedürfnisse klarer mitzuteilen. Das aktive Musizieren gibt ihnen Raum, Selbstwirksamkeit zu erleben.
In den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gehören die Belange der Schulmusik aller Schularten und alle Kooperationen im Bereich der Bildung mit der Amateur- und Kirchenmusik, dem SWR, den Opernhäusern und professionellen Klangkörpern und Musikveranstaltern. Außerdem ist das Kultusministerium Partner des in regelmäßigen Abständen stattfindenden Landeskongresses der Musikpädagogik in Baden-Württemberg.
Die Administration des öffentlichen Schulwesens ist in hohem Maße den Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen übertragen. Sie beraten Schulen aller Schularten in allen schulmusikalischen Angelegenheiten. An den Staatlichen Schulämtern übernehmen diese Aufgaben die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Musik.
Die Fachteams des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) unterstützen die Lehrkräfte mit einem vielfältigen Fortbildungsprogramm, das sowohl den Bildungsplan berücksichtigt als auch auf die Bedürfnisse der Lehrkräfte eingeht. Die Planung des Fortbildungsangebots erfolgt in engem Austausch mit den Ausbildenden an den Seminaren. Weitere Fortbildungen werden angeboten in Form von zentralen staatlichen Lehrgängen an der Außenstelle Bad Wildbad sowie an der in Ochsenhausen angesiedelten Landesakademie für die musizierende Jugend in Baden-Württemberg. Sie ist die zentrale Fortbildungsakademie und Kompetenzzentrum für den gesamten Bereich der Schulmusik.
Von der Außenstelle Ludwigsburg des ZSL werden die landesweiten Schulmusikprogramme des Kultusministeriums operativ umgesetzt. Dazu gehören die Dauerkooperation Schule-Verein/Kirche, die Mentorenprogramme Musik, die Begegnungskonzerte sowie die Zusammenarbeit mit dem SWR. Die Außenstelle führt zudem eigene schulmusikalische Großveranstaltungen durch und betreut die Landesarbeitsgemeinschaften der verschiedenen Musiksparten. Diese ergänzen in den Bereichen Schulchor, Schulorchester, Schuljazz, Schultanz, Rock/Pop und Musiktheater die Arbeit der Musik-Arbeitsgemeinschaften in den Schulen durch die Vernetzung sowie großangelegte, teilweise mehrtägige Festivals wie den Schulchortagen oder dem Schülerjazzfestival.
Musikalische Hochbegabtenförderung
In Baden-Württemberg existieren fünf sogenannte Musikgymnasien, die eingerichtet wurden, um gezielt Kinder und Jugendliche zu fördern, die musikalische Hochleistungen erbringen. Musikgymnasien gehen Kooperationen mit den jeweiligen örtlichen Musikhochschulen und Musikschulen ein.
Musikprofile an Schulen
Das Profilfach Musik ermöglicht Schülerinnen und Schülern, ihre musikalischen Fähigkeiten zu vertiefen und individuell auszubauen. Sie erhalten einen breiten Einblick in die Vielfalt von Musik in Theorie und Praxis - sei es mit der Stimme und Instrumenten, Bewegung, Musiktheater oder Medien.
Musikbetonte Grundschule
Musikbetonte Grundschulen leisten einen wertvollen Beitrag zur flächendeckenden musikalischen Breitenförderung. Gleichzeitig werden dort musikalische Hochbegabungen frühzeitig erkannt und gefördert. Die Verzahnung von Musikbetonten Grundschulen mit Musikgymnasien und Profilschulen ermöglicht eine durchgehende Spitzenförderung von der Grundschule bis zur Hochschule.
Grundschulen können sich auf Basis eines kriteriengestützten Konzepts zu Musikbetonten Grundschulen zertifizieren lassen. Hierbei wird das aktive Musizieren und das Musikhören besonders gestärkt, weshalb über den Musikunterricht nach Stundentafel hinaus mindestens 60 Minuten Singen und / oder Musizieren in der Woche stattfindet.
Weiterführende Links
Die Profilfächer an der Gemeinschaftsschule (Flyer, PDF)
Handreichung zu den Profilfächern Musik, Sport und Kunst an der Gemeinschaftsschule (PDF)
Das Profilfach Musik an der Gemeinschaftsschule (Flyer PDF)
ZSL - Kulturelle Angelegenheiten
Landesakademie für die musizierende Jugend in Baden-Württemberg
Fachportal für Musik auf dem Landesbildungsserver
Fachseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Fachseite des Regierungspräsidiums Freiburg
Musikschulen
Musikschulen sind dem Kultusministerium wertvolle Partner im Bereich der musikalischen Bildung. Dies zeigt sich in besonderer Weise an der sehr großen Zahl von Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen. Im Februar 2015 wurde zwischen dem Land und dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. eine Kooperationsvereinbarung über die Bildungsarbeit der öffentlichen Musikschulen an Ganztagsschulen gemäß § 4a Schulgesetz geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist, die Arbeit der Musikschulen und die Ganztagsschule noch enger zu verknüpfen.
Das Jugendbildungsgesetz sichert den Musikschulen eine Mindestförderung in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für das in der musikalischen Jugendbildung tätige pädagogische Personal. Seit 2020 beträgt der Fördersatz 12,5 %. Zusätzlich wird ein Landeszuschuss für den laufenden Betrieb der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Musikschulen, die Fortbildung der Musikschullehrkräfte sowie für den Betrieb der Musikschulakademie Schloss Kapfenburg gewährt.
Im Jahr 2023 nahmen fast 321.500 Kinder, Jugendliche und Erwachsene an einem oder mehreren Bildungsangeboten der insgesamt 236 vom Land geförderten öffentlichen Musikschulen teil. Insgesamt waren 2023 an diesen Musikschulen rund 8.000 Lehrkräfte mit knapp 108.000 Jahreswochenstunden tätig. Mit einem Jahresumsatz von 262 Mio. Euro stellen die Musikschulen eindrücklich unter Beweis, dass sie im Lande nicht nur kulturpolitisch, sondern auch als Wirtschaftsfaktor eine nachhaltige Bedeutung haben. Besonders hervorzuheben ist das sehr große private Engagement, das in 2023 mit einem Gebührenanteil der Eltern an der Finanzierung von rund 45 Prozent zu Buche schlägt. Die Kommunen (einschließlich Landkreise) haben 40 Prozent der Kosten getragen, auf den Landesjugendplan entfielen im Jahr 2023 insgesamt rund 9,7 Prozent der Gesamtkosten. Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und von Stiftungen haben etwa 5 Prozent der Kosten gedeckt. Der Rest wurde über Spenden und Sponsoring erbracht.
Die Förderung der Musikschulen ist durch das Jugendbildungsgesetz garantiert. Die Bewilligung erfolgt im Wege der öffentlichen Beleihung durch den Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V.
„Singen–Bewegen–Sprechen“
Das Landesförderprogramm „Singen–Bewegen–Sprechen“ lief zum 31. Juli 2012 aus. „Singen–Bewegen–Sprechen“ ist seit dem Kindergartenjahr 2019/2020 in das ganzheitliche Gesamtkonzept des Landes Baden-Württemberg „Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri)“ in die Sprachförderung integriert.
Weiterführende Informationen: kindergaerten-bw.de