Kulturelle Angelegenheiten

Der Beitrag der Musik zur Bildung

Der Beitrag des Faches Musik zur Bildung besteht darin, den Schülerinnen und Schülern kreative Gestaltungsmöglichkeiten, emotionales Erleben und künstlerische Erfahrungen zu ermöglichen.

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Gespielte Violine in Großansicht. Vom Musikanten sieht man nur die Hand

Aufgabe der schulischen Musikerziehung ist es, allen Kindern und Jugendlichen Zugang und Freude am aktiven Musizieren zu schenken, die historisch gewachsenen Musiktraditionen des Landes und der Heimat zu verstehen und zu übernehmen, die verschiedenen Formen und Gattungen von Musik kennen zu lernen, musikalisches Urteil und Geschmack zu bilden, Phantasie und Gestaltungsmöglichkeiten beim Musizieren zu fördern und zu einer Aufgeschlossenheit für alle neuen und künftigen Formen von Musik zu führen.

In Baden-Württemberg sind rund 1,6 Millionen Menschen, das entspricht 17,2 Prozent der Bevölkerung, aktiv in rund 6.200 Musik- und Chorvereinen engagiert, lernen ein Instrument, sind in Musikberufen tätig oder nehmen in anderer Weise ausübend oder fördernd am Musikleben teil. Drei Millionen Menschen, etwa ein Drittel der Bevölkerung, haben die Musik zu einem festen Bestandteil ihres Lebens gemacht und besuchen regelmäßig Konzerte, Opernaufführungen, Sinfoniekonzerte, Volksmusik, Jazz-, Pop-, Rockveranstaltungen oder geistliche Konzerte. Knapp 30.000 Beschäftigte leben in Baden-Württemberg vom Arbeitsmarkt Musik.

Musikschulen

Musikschulen sind dem Kultusministerium wertvolle Partner im Bereich der musikalischen Bildung. Dies zeigt sich in besonderer Weise an der sehr großen Zahl von Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen. Im Februar 2015 wurde zwischen dem Land und dem Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. eine Kooperationsvereinbarung über die Bildungsarbeit der öffentlichen Musikschulen an Ganztagsschulen gemäß § 4a Schulgesetz geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist, die Arbeit der Musikschulen und die Ganztagsschule noch enger zu verknüpfen.

Das Jugendbildungsgesetz sichert den Musikschulen eine Mindestförderung in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für das in der musikalischen Jugendbildung tätige pädagogische Personal. Seit 2020 beträgt der Fördersatz 12,5 %. Zusätzlich wird ein Landeszuschuss für den laufenden Betrieb der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Musikschulen, die Fortbildung der Musikschullehrkräfte sowie für den Betrieb der Musikschulakademie Schloss Kapfenburg gewährt.

Im Jahr 2021 nahmen fast 300.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit ca. 265.000 Unterrichtsbelegungen an einem oder mehreren Bildungsangeboten der insgesamt 237 vom Land geförderten öffentlichen Musikschulen teil. Insgesamt waren 2021 an diesen Musikschulen 8.933 Lehrkräfte mit 104.534,11 Jahreswochenstunden tätig. Mit einem Jahresumsatz von 235,47 Mio. Euro stellen die Musikschulen eindrücklich unter Beweis, dass sie im Lande nicht nur kulturpolitisch, sondern auch als Wirtschaftsfaktor eine nachhaltige Bedeutung haben. Besonders hervorzuheben ist das sehr große private Engagement, das in 2021 mit einem Gebührenanteil der Eltern an der Finanzierung von rund 44,4 Prozent zu Buche schlägt. Die Kommunen (einschließlich Landkreise) haben rund 40,3 Prozent der Kosten getragen, auf den Landesjugendplan entfielen im Jahr 2021 insgesamt rund 9,7 Prozent der Gesamtkosten. Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und von Stiftungen haben 4,2 Prozent der Kosten gedeckt. Der Rest (1,4 Prozent) wurde über Spenden und Sponsoring erbracht.

Die Förderung der Musikschulen ist durch das Jugendbildungsgesetz garantiert. Die Bewilligung erfolgt im Wege der öffentlichen Beleihung durch den

Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V.  

Regierungspräsidium Stuttgart.

Zum Antragsformular Musikschulförderung

Schulmusik

In den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport gehören die Belange der Schulmusik aller Schularten und alle Kooperationen im Bereich der Bildung mit der Amateur- und Kirchenmusik, dem SWR, den Opernhäusern und professionellen Klangkörpern und Musikveranstaltern. Außerdem ist das Kultusministerium Mitveranstalter des in regelmäßigen Abständen stattfindenden Landeskongresses der Musikpädagogik in Baden-Württemberg.

Die Administration des öffentlichen Schulwesens ist in hohem Maße den Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen übertragen. Sie beraten Schulen aller Schularten in allen schulmusikalischen Angelegenheiten. An den Staatlichen Schulämtern übernehmen diese Aufgaben die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Musik. Ihnen zugeordnet sind musikpädagogische Beraterteams für den Fortbildungsbereich im Fach Musik und Organisationsteams für die Durchführung von schulartübergreifenden Begegnungskonzerten.

Die Außenstelle Ludwigsburg des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung organisiert zusammen mit den Landesarbeitsgemeinschaften Schulchor, Schulorchester, Schuljazz, Schultanz und Rock/Pop landesweite schulmusikalische Großveranstaltungen. 

Zentrale Fortbildungsakademie und Kompetenzzentrum für den Bereich der Schulmusik ist die in Ochsenhausen angesiedelte Landesakademie für die musizierende Jugend in Baden-Württemberg.

„Singen–Bewegen–Sprechen“

Das Landesförderprogramm „Singen–Bewegen–Sprechen“ lief zum 31. Juli 2012 aus. „Singen–Bewegen–Sprechen“ ist seit dem Kindergartenjahr 2019/2020 in das ganzheitliche Gesamtkonzept des Landes Baden-Württemberg „Kompetenzen verlässlich voranbringen (Kolibri)“ in die Sprachförderung integriert.

Weiterführende Informationen: kindergaerten-bw.de

Jazz-Begegnungen

Die LAG Jazz koordiniert seit 1988 im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg die Schuljazzarbeit an den Schulen Baden-Württembergs mit den folgenden Schwerpunkten:

  • Schuljazzbegegnungen in Baden-Württemberg
  • Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer rund um den Schwerpunkt Schuljazz
  • Kooperation mit der SWR-Bigband

Dabei gibt es in Baden-Württemberg landesweit drei Jazz-Begegnungen: Die Jazz-Begegnung Breisach am Rhein, das Jazzkompositium in Osterburken sowie das Schülerjazzfestival Stuttgart. Mehr

Kulturelle Angelegenheiten

Ein blinkender Schriftzug "ART".
Kulturelle Angelegenheiten

Kulturelle Bildung

Künstlerisches Arbeiten hat einen positiven Einfluss auf das Lernverhalten jedes Einzelnen, aber auch auf die Schulkultur insgesamt und ist umfassend im Schulbetrieb verankert.

Kulturelle Angelegenheiten

Bildungspass Kultur

Der Bildungspass Kultur beabsichtigt, individuelles kulturelles Interesse und Engagement junger Menschen während ihrer Schullaufbahn zu wecken und zu würdigen.

Mädchen und Junge in Mützen und Sonnenbrille bei Hip-Hop beim Gruppentanzkurs
Kulturelle Angelegenheiten

Tanzen in Schule und Jugendbildung

Wenn wir tanzen, dann übersetzen wir die Musik in die Sprache unseres Körpers und machen sie dadurch sichtbar.

Medienklasse vor grünem Hintergrund beim Film drehen. Ein Schüler hält das Mikrofon hoch. Alles richtet sich auf die jugendliche Moderatorin aus.
Kulturelle Angelegenheiten

Jugend- und Schulfilm

Auch Filme sind Teil der kulturelle Erziehung und Teil der Bildungslandschaft.

Farben auf einer Leinwand.
Kunst

Jugendkunstschulen

Die Jugendkunstschulen wollen Kindern und Jugendlichen das notwendige Rüstzeug für künstlerisches Lernen und für lebenslange künstlerische Betätigung geben.

Gespielte Violine in Großansicht. Vom Musikanten sieht man nur die Hand
Kulturelle Angelegenheiten

Der Beitrag der Musik zur Bildung

Der Beitrag des Fachs Musik zur Bildung besteht darin, den Schülerinnen und Schülern kreative Gestaltungsmöglichkeiten, emotionales Erleben und künstlerische Erfahrungen zu ermöglichen.

Ein schwarzer Junge im Vordergrund und ein blondes Mädchen im Hintergrund beim Kunstunterricht. Beide tragen Schürzen. Der Junge hält einen Pinsel in der Hand. Auf dem Tisch befinden sich ebenfalls Pinsel.
Kulturelle Angelegenheiten

Kunst

Die Bildende Kunst bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, unterschiedliche Formen von individuellen Äußerungen zu entwickeln, die ein besseres Verständnis der eigenen Ichs ermöglichen.

Auf der Schulbühne sind drei Schülerinnen und Schülern mit schwarzen Masken und dunklen, sehr schönen Masken. Der Focus ist auf die maskierten Gesichter gesetzt.
Kulturelle Angelegenheiten

Theater

Theaterarbeit an Schulen bedeutet interdisziplinäres Lehren und Lernen und umfasst Elemente wie Sprecherziehung, Körpersprache oder Tanz und Bewegung.

In bunter Schrift steht auf weißem Grund der Schriftzug "Kulturschule".
Kulturelle Angelegenheiten

Landesprogramm Kulturschule

Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ fördert die Ausbildung kultureller Interessen junger Menschen und ihre chancengerechte Teilhabe an kulturellen Angeboten.

Farrbpinsel liegen auf dem Boden.
Kulturelle Angelegenheiten

Programm SCHULKUNST

Seit seinem Start ist das Programm SCHULKUNST zu einem Begriff für die vielfältigen Aktivitäten im Bereich der Bildenden Kunst an den Schulen geworden.

Jugendliche Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer mit ihrer Lehrerin am Trommeln.
Musik

Musikpraktischer Nachweis

Der Musikpraktische Nachweis (MPN) ist ein Zertifikat für zukünftige Grundschullehrkräfte, das als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung gilt.

Auf einer Bühne stehen viele Kinder und spielen Musikinstrumente, der Hintergrund ist rot.
Musik

Die Jazzbegnungen

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jazz koordiniert seit 1988 im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg die Schuljazzarbeit an den Schulen Baden-Württembergs.

Die Außenansicht einer Burg auf einem grünem Hügel.
Musik

Jugendmusikalische Bildungsstätten

Die Landesakademie für die musizierende Jugend sowie die Internationale Musikschulakademie Kulturzentrum Schloss Kapfenburg bieten außerschulische jugendmuikalische Bildung.