Ziel des Programms ist es, die kulturelle Bildung an Schulen im regulären Unterrichtsangebot zu stärken. Ein landesweites Netzwerk der Kulturschulen bündelt die kulturelle Schulentwicklung sowie die gemeinsame Entwicklung von kulturell-ästhetischem Unterricht und tauscht sich dazu aus.
Gemeinsam mit unseren Stiftungspartnern, der Stiftung Würth, der Gerhard und Paul-Hermann Bauder Stiftung, der Helga Breuninger Stiftung und der Karl Schlecht Stiftung als Initiativpartner stärken wir die kulturelle Bildung an Schulen im Land.
Schulen, die am Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ teilnehmen, wird das Eintauchen in die Sammlung Würth, eine der bedeutendsten privaten Kunstsammlungen Europas, bezuschusst. Die Helga Breuninger Stiftung bringt ihre Expertise in Lehrkräftefortbildungen zur Bedeutung von Haltung und Beziehungsgestaltung für Lernen und Schulkultur in der kulturell-ästhetischen Schulentwicklung ein.
Das Programm wird in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) umgesetzt:
Zu den Webseiten des ZSL: Kulturschule
Das Programm setzt mit zwei Förderlinien an verschiedenen Punkten an:
1. Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“
In der Förderlinie steht die Unterrichtsentwicklung im Mittelpunkt. Mit einem „Kulturbudget“ werden Schulen gefördert, die ihre kulturelle Schulentwicklung ausbauen bzw. diese verstetigen und sich aktiv am Netzwerk der Kulturschulen beteiligen wollen. Das Konzept „Kulturschule“ wird in ihrem Schulprofil verankert. Während der aktuellen Programmlaufzeit werden die Schulen mit bis zu 3.100 Euro pro Schuljahr gefördert und als „Kulturschule Baden-Württemberg“ ausgezeichnet.
Die nächste Ausschreibung der Förderlinie erfolgt im Frühjahr 2028.
Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ unterstützt landesweit 40 Kulturschulen aller Schularten kontinuierlich in ihrer kulturellen Schulentwicklung. Dabei stehen die Weiterentwicklung und Verstetigung eines individuell auf die Schule zugeschnittenen kulturellen Schulprofils wie auch die Vernetzung von Kulturschulen im Fokus.
Der aktuelle Förderzeitraum „Kulturelle Schulentwicklung“ ist auf die drei Schuljahre 2025/26, 2026/27 und 2027/28 angelegt.
Inhalte und Ziele
„Kulturschulen sind Schulen, die kulturell-ästhetisches Lernen bewusst für die Lernprozesse ihrer Schüler:innen nutzen. Ihr Ziel ist es, tiefgreifendes und nachhaltiges Lernen zu ermöglichen, das ganzheitlich wirkt, d.h. unterschiedliche Wissensdimensionen einbezieht und gleichzeitig auch auf die Persönlichkeitsentwicklung zielt. Lernen findet dabei in und durch die Künste statt.“ (Klopsch / Adams (2024): Didaktik der Kulturschule)
Kulturschulen entwickeln ein gemeinsames Verständnis von Kultur und Bildung, um kulturell-ästhetische Maßnahmen nachhaltig in den Schulalltag zu integrieren. Die Angebote, Methoden und Projekte sollen Schülerinnen und Schüler regelmäßig und langfristig zum eigenen kreativen Handeln anregen. Kulturell-ästhetisch gestalteter Unterricht trägt dazu bei, dass sich Lernende in ihren Lernprozessen engagieren und selbstwirksam sind.
Das Programm fördert kulturelle Schulentwicklung als eine bewusste, kontinuierliche und systematische Implementierung und Umsetzung von kultureller Bildung auf verschiedenen Ebenen (organisatorisch, personell, unterrichtlich), die bis in den Unterricht von nicht kultur-affinen Fächern hineinwirkt.
Kulturelle Schulentwicklung ist ein Prozess, der von der gesamten Schulgemeinschaft getragen wird und die gemeinsame Vision einer Kulturschule schrittweise realisiert.
Kulturschulen erhalten ein „Kulturbudget“ von aktuell bis zu 3.100 EUR pro Schuljahr. Einsetzbar sind die Mittel insbesondere für Unterrichtsvorhaben, Künstlerhonorare, Reisekosten und Sachkosten (max. 20 % der Fördersumme), die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme anfallen. Sachausgaben, die in der Zuständigkeit des Schulträgers stehen, sind nicht förderfähig. Mit der besonderen Förderung gehen spezifische Anforderungen an die Schulen wie die aktive Mitarbeit im Netzwerk und die Durchführung eines Zertifizierungsverfahrens auf der Basis von Kriterien einher. Deshalb müssen sich alle interessierten Schulen für die Teilnahme am Programm bewerben. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury.
Kulturschulen beteiligen sich aktiv an den Bausteinen des Programms:
- Förderung - Für die qualitativ hochwertige und integrative Umsetzung kultureller Bildung werden die Schulen als „Kulturschule Baden-Württemberg“ ausgezeichnet und über mehrere Schuljahre finanziell unterstützt. Die Auszeichnung ist bis zum Ende des Förderzeitraums gültig.
- Netzwerk - Kulturschulen sind landesweit und regional miteinander vernetzt und tauschen sich regelmäßig aus. In ihrem lernenden Netzwerk können Beziehungen, Erfahrungen und Ideen wachsen. Daneben sind Kulturschulen auch mit ihrer jeweiligen Umgebung vernetzt.
- Fortbildungsangebote - Ein modulares Fortbildungscurriculum sichert die Qualität der kulturellen Entwicklungen. Es bezieht alle Ebenen der kulturellen Schulentwicklung und die daran Beteiligten ein.
- Beratung und Begleitung - Die Schulen werden auf ihrem individuellen Weg zur Kulturschule beraten und begleitet. Expertinnen und Experten unterstützen sie in ihrer kulturell-ästhetischen Profilbildung.
Kontakt
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL)
Referat 23 / Landesprogramm Kulturschule Baden-Württemberg
Johanna Niedermüller
Landeskoordinatorin Netzwerkarbeit und Prozessbegleitung
E-Mail: johanna.niedermueller@zsl.kv.bwl.de
Die Zahl der Kulturschulen in Baden-Württemberg ist auf 45 angewachsen. Über die 40 Kulturschulen in der Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“ hinaus ergänzen fünf weitere Kulturschulen mit zehnjähriger Erfahrung in der kulturellen Schulentwicklung das Netzwerk. Landesweit sind die Schulen in sechs regionalen Netzwerkwerken organisiert und tauschen sich aktiv aus
Die Kulturschulen in Baden-Württemberg
Das sind die aktuellen Kulturschulen in Baden-Württemberg:
- Albeck-Gymnasium, Sulz am Neckar
- Albert-Schweitzer-Schule II Werkrealschule, Freiburg im Breisgau
- Aloys-Schreiber-Gemeinschaftsschule, Bühl
- Bodelschwinghschule SBBZ, Nürtingen
- Bodenfeld-Grundschule, Göppingen
- Dollinger-Realschule, Biberach an der Riß
- Einstein-Gymnasium, Kehl
- Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium Bad Cannstatt, Stuttgart
- Erich Kästner-Schule Grundschule, Donaueschingen
- Eschbach-Gymnasium Stuttgart-Freiberg, Stuttgart
- Freie Schule Anne-Sophie Schulverbund Primarstufe, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Künzelsau
- Freie Waldorfschule e.V. Gesamtschule, Biberach an der Riß
- Freihof-Gymnasium, Göppingen
- Friedrich-Hölderlin-Schule Grundschule, Asperg
- Friedrich-Schiller-Gymnasium, Ludwigsburg
- Friedrich-Schiller-Schule Großheppach Grundschule, Weinstadt
- Fritz-Ulrich-Schule Gemeinschaftsschule, Heilbronn
- Gemeinschaftsschule Gebhard, Konstanz
- Geschwister-Scholl-Schule Schulverbund Gymnasium, Realschule, Konstanz
- Gymnasium am Deutenberg, Villingen-Schwenningen
- Helene-Lange-Gymnasium, Markgröningen
- Hermann-Kurz-Schule Grundschule, Reutlingen
- Hilda-Gymnasium, Pforzheim
- Johannes-Kepler-Gymnasium Bad Cannstatt, Stuttgart
- Johann-Peter-Hebel-Gemeinschaftsschule, Bretten
- Kepler-Gymnasium, Ulm
- Kerschensteiner-Gemeinschaftsschule, Mannheim
- Kreisgymnasium Neuenburg, Neuenburg am Rhein
- Lise-Meitner-Gymnasium, Böblingen
- Marie-Curie-Realschule, Mannheim
- Markgrafen-Gymnasium Durlach, Karlsruhe
- Meinloh-Grundschule Söflingen, Ulm
- Michel-Buck-Gemeinschaftsschule, Ertingen
- Montessori Zentrum Angell Freiburg Grundschule, Realschule, Gymnasium, Freiburg im Breisgau
- Mozartschule Grundschule, Mannheim
- Neurottschule Gemeinschaftsschule, Ketsch
- Otto-Hahn-Gymnasium, Ostfildern
- Parler-Gymnasium, Schwäbisch Gmünd
- Salzach-Gymnasium, Maulbronn
- Schwarzbach Schule SBBZ, Schwarzach
- Sonnenhof-Grundschule, Pforzheim
- Stiftsgymnasium, Sindelfingen
- Theodor-Heuss-Realschule, Heidelberg
- Walter Knoll Schulverbund Realschule und Werkrealschule, Bad Saulgau
- Wilhelm-Busch-Schule SBBZ, Ulm
2. Förderlinie „Lernen mit den Künsten“
Auf die Förderlinie können sich jährlich alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg bewerben. Gefördert werden kulturelle Aktivitäten, Projekte oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Künstlern und Kulturinstitutionen, die niederschwellig ins Schulleben integriert werden. Ins Programm aufgenommene Schulen werden mit bis zu 1.000 Euro pro Schuljahr unterstützt und als „im Rahmen des Projekts Kulturschule geförderte Schulen“ bezeichnet.
Zum Schuljahr 2026/27 können sich Schulen ab sofort bis zum 18. Oktober 2026 für die Förderung kultureller Maßnahmen bewerben. Zum Online-Formular.
Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ unterstützt landesweit pro Schuljahr bis zu 50 Schulen aller Schularten darin, Zugänge zu Kunst und Kultur anzubieten und ihren Schülern aktive kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.
Der Förderzeitraum „Lernen mit den Künsten“ ist auf je ein Schuljahr angelegt.
Bewerbungen für das Schuljahr 2026/27 sind bis zum 18. Oktober 2026 über ein Online-Formular möglich. Die Ausschreibung mit den Fördervoraussetzungen finden Sie hier: Ausschreibung Lernen mit den Künsten 2026-2027 (PDF)
Inhalte und Ziele
„Kulturelle Bildung schafft Zugänge zu Kunst und Kultur im Sinne von Chancengerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Rezeption, Produktion und Reflexion von Kunst und Kultur fördern künstlerische Fähigkeiten und ästhetisches Verständnis. Kulturelle Bildung ist ein substanzieller Bestandteil dieses Bildungsplans und geeignet, einen maßgeblichen Beitrag zur Schulkultur zu leisten, zum Beispiel im Rahmen des Schulcurriculums und in Kooperation mit außerschulischen Partnern.“ (Lehrkräftebegleitheft zum Bildungsplan 2016)
Angesprochen sind alle Schulen, die ihr kulturelles Angebot erweitern oder weiterentwickeln möchten, um ihrer Schülerschaft in niedrigschwelligen Projekten Zugänge zu kultureller Bildung zu ermöglichen.
Dabei werden insbesondere selbst entwickelte Aktivitäten, kulturell-ästhetische Methoden im Unterricht und der Aufbau eines kulturellen Profils begünstigt.
Mit der Förderlinie soll eine noch bessere Präsenz des Programms im ganzen Land sowie eine nachhaltige Wirkung kultureller Bildung an Schulen erreicht werden.
Auf Antrag werden kulturelle Aktivitäten, Projekte oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Künstlern und Kulturinstitutionen in Höhe von in der Regel bis zu 1.000 EUR pro Schuljahr gefördert. Einsetzbar sind die Fördermittel für Lehr- und Lernmittel, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten, Künstlerhonorare und Sachkosten (max. 20% der Fördersumme), die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme anfallen. Sachausgaben, die in der Zuständigkeit des Schulträgers stehen, sind nicht förderfähig.
Geförderte Schulen können von Lehrkräftefortbildungen und Veranstaltungsangeboten Kulturelle Bildung profitieren.
Kontakt
Ministerium für Kultus
Referat 22 - Sport, Sportförderung und kulturelle Angelegenheiten
Dr. Katja Brandenburger
Tel: 0711-279- 2761
E-Mail: katja.brandenburger@km.kv.bwl.de
und
Gabriella Notaro
Tel.: 0711-279 - 2642
E-Mail: gabriella.notaro@km.kv.bwl.de
Mehr zum Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“
Der Informationsflyer zum Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ (PDF) fasst das Wichtigste anschaulich zusammen.
Weiterführende Materialien zum Thema Kulturschule
Das parallel zum Landesprogramm Kulturschule entwickelte Digitale Kulturschule-KIT des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) stellt mit vier Pädagogischen Tagen, Erklärvideos und einer Podcast-Serie ein breites Angebot an digitalen und interaktiven Materialien zur kulturellen Bildung an Schulen und kulturellen Schulentwicklung bereit. Das Digitale Kulturschule-KIT unterstützt Kulturschulen und Schulen, die ein kulturelles Profil (weiter-)entwickeln wollen.
Die im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) entstandene Didaktik der Kulturschulen beschreibt die wesentlichen Säulen einer Kulturschule und fasst Impulse aus Wissenschaft und Praxis zusammen. Sie ist 2024 erschienenen und als Open Access in digitaler Version frei verfügbar.
Ein 2023 entstandenes Workbook zur kulturell-ästhetischen Unterrichtsentwicklung (PDF) bietet Anregungen, Praxisaufgaben und Beispiele, um den Unterricht nachhaltig kulturell-ästhetischer zu gestalten.
Die Handreichung „Kulturschule Baden-Württemberg Leitlinien zur kulturellen Schulentwicklung“ (PDF) bündelt die vielfältigen Erfahrungen des Modellprojekts „Kulturschule 2020 Baden-Württemberg“, das von 2015 bis 2020 durchgeführt wurde. Sie ist bewusst auch für Schulen entwickelt, die noch am Anfang eines Schulentwicklungsprozesses mit kulturellem Schwerpunkt stehen.
Die Publikation „Zehn Jahre Kreativpotentiale – Erkenntnisse, Erfolge und Perspektiven“ (PDF) fasst abschließend zusammen, was im Rahmen des länderübergreifenden Programms in 15 Bundesländern über zehn Jahre hinweg erreicht wurde, um kulturelle Bildung als festen Bestandteil des Lernens und Lehrens an Schulen zu verankern.
Kontakt
Ministerium für Kultus
Referat 22 - Sport, Sportförderung, kulturelle Angelegenheiten
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
Dr. Katja Brandenburger
Tel: 0711-279- 2761
E-Mail: katja.brandenburger@km.kv.bwl.de












