Das Programm „Kulturschule Baden-Württemberg“ hat das Ziel, die kulturelle Bildung an Schulen im regulären Unterrichtsangebot zu stärken. Zudem soll ein Netzwerk von „Kulturschulen“ zur Bündelung und Weitergabe der Erfahrungen bisheriger Modellprojekte sowie der gemeinsamen Entwicklung von kulturell-ästhetischem Unterricht ausgebaut und etabliert werden.
Seit dem 1. Februar 2024 wird neben der Karl Schlecht Stiftung, die die Kulturschule bereits seit 2015 fördert, mit den neuen Stiftungspartnern, der Stiftung Würth, der Eva Mayr-Stihl Stiftung, der Gerhard und Paul-Hermann Bauder Stiftung und der Helga Breuninger Stiftung die kulturelle Bildung an Schulen im Land weiterhin gestärkt.
Das Programm setzt mit zwei Förderlinien an verschiedenen Punkten an:
1. Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“
In der Förderlinie steht die Unterrichtsentwicklung im Mittelpunkt. Mit einem „Kulturbudget“ werden Schulen gefördert, die ihre kulturelle Schulentwicklung ausbauen bzw. diese verstetigen und sich aktiv am Netzwerk der „Kulturschulen“ beteiligen wollen. Das Konzept „Kulturschule“ wird in ihrem Schulprofil verankert. Während der Programmlaufzeit werden die Schulen mit bis zu 2.800 Euro pro Schuljahr gefördert und als „Kulturschule Baden-Württemberg“ ausgezeichnet.
Ziele
Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
- Stärkung der kulturellen Bildung an Schulen im regulären Unterrichtsangebot,
- Ausbau und Etablierung eines Netzwerks von „Kulturschulen“ zur Bündelung und Weitergabe der Erfahrungen bisheriger Modellprojekte sowie der gemeinsamen Entwicklung von kulturell-ästhetischem Unterricht.
Kulturschulen
Die Zahl der „Kulturschulen“ in Baden-Württemberg ist auf 40 angewachsen. Die Schulen sind in einem Netzwerk aus „Schulfamilien“ organisiert, das im aktiven Austausch untereinander steht.
Die Kulturschulen in Baden-Württemberg
Die Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“, die aus Stiftungsmitteln finanziert ist, soll den Schulen des Netzwerks zu Gute kommen. Ziel ist die Förderung des Einstiegs in die kulturelle Schulentwicklung bzw. die Verstetigung der kulturellen Schulentwicklung. Schwerpunkt der Entwicklungsvorhaben ist die Unterrichtsentwicklung. Diese Schulen, die die Bezeichnung „Kulturschule Baden-Württemberg“ tragen, erhalten ein „Kulturbudget“ von bis zu 2.800 EUR pro Schuljahr. Einsetzbar sind die Mittel insbesondere für Unterrichtsvorhaben, Künstlerhonorare, Reisekosten und Sachkosten (max. 20 % der Fördersumme), die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme anfallen. Sachausgaben, die in der Zuständigkeit des Schulträgers stehen, sind nicht förderfähig. Weil mit der besonderen Förderung spezifische Anforderungen an die Schulen wie die aktive Mitarbeit im Netzwerk und die Durchführung einer internen Evaluation auf der Basis von Kriterien einhergehen, müssen sich alle interessierten Schulen für die Teilnahme am Netzwerk bewerben. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Die Auszeichnung als „Kulturschule Baden-Württemberg“ besitzt eine Gültigkeit bis zum Ende des Förderzeitraums.
Ansprechpartnerin für Fragen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 22 - Sport, Sportförderung und kulturelle Angelegenheiten
Frau Dr. Katja Brandenburger
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-279- 2761
E-Mail: katja.brandenburger@km.kv.bwl.de
2. Förderlinie „Lernen mit den Künsten“
Auf die Förderlinie können sich alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg während der Programmlaufzeit jährlich bewerben. Gefördert werden kulturelle Aktivitäten, Projekte oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Künstlern und Kulturinstitutionen, die niederschwellig ins Schulleben integriert werden. Im Programm aufgenommene Schulen werden mit bis zu 1.000 Euro pro Schuljahr unterstützt und als „im Rahmen des Projekts Kulturschule geförderte Schulen“ bezeichnet.
Ziele
Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
- Stärkung der kulturellen Bildung an Schulen im regulären Unterrichtsangebot,
- Ausbau und Etablierung eines Netzwerks von „Kulturschulen“ zur Bündelung und Weitergabe von Erfahrungen sowie der gemeinsamen Entwicklung von kulturell-ästhetischem Unterricht.
Im Schuljahr 2023/24 konnten kulturelle Vorhaben an landesweit 50 Schulen aus Mitteln des Landesprogramms gefördert werden.
Bewerbungen für das Schuljahr 2024/25 sind bis zum 22. November 2024 über ein Online-Formular möglich. Die Ausschreibung mit den Fördervoraussetzungen finden Sie hier (PDF) .
Weiterführende Informationen
Die Förderlinie fällt in die budgetäre Zuständigkeit des Kultusministeriums, zur Verfügung stehen 50.000 Euro pro Projektjahr.
Auf Antrag werden kulturelle Aktivitäten, Projekte oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Künstlern und Kulturinstitutionen in Höhe von in der Regel bis zu 1.000 EUR pro Schuljahr gefördert. Angesprochen sind alle Schulen in Baden-Württemberg, die ihr kulturelles Angebot erweitern möchten, um ihrer Schülerschaft in niedrigschwelligen Projekten Zugänge zu kultureller Bildung zu ermöglichen. Dabei werden insbesondere der Aufbau eines kulturellen Profils und kulturell-ästhetische Methoden im Unterricht begünstigt. Einsetzbar sind die Fördermittel für Lehr- und Lernmittel, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten, Künstlerhonorare und Sachkosten (max. 20% der Fördersumme), die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme anfallen. Sachausgaben, die in der Zuständigkeit des Schulträgers stehen, sind nicht förderfähig. Die Schulen werden bezeichnet als „im Rahmen des Projekts Kulturschule geförderte Schulen“.
Ansprechpartnerin für Fragen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 22 - Sport, Sportförderung und kulturelle Angelegenheiten
Frau Dr. Katja Brandenburger
Thouretstraße 6
70173 Stuttgar
0711-279- 2761
katja.brandenburger@km.kv.bwl.de
und
Gabriella Notaro
Tel.: 0711-279 - 2642
Mail: gabriella.notaro@km.kv.bwl.de
Weiterführende Dokumente
Die Handreichung „Kulturschule Baden-Württemberg Leitlinien zur kulturellen Schulentwicklung“ (PDF) bündelt die vielfältigen Erfahrungen des Modellprojekts „Kulturschule 2020 Baden-Württemberg“, das von 2015 bis 2020 durchgeführt wurde. Sie ist bewusst auch für Schulen entwickelt, die noch am Anfang eines Schulentwicklungsprozesses mit kulturellem Schwerpunkt stehen.
Ein Workbook zur kulturell-ästhetischen Unterrichtsentwicklung (PDF) bietet Anregungen, Praxisaufgaben und Beispiele, um den Unterricht nachhaltig kulturell-ästhetischer zu gestalten.
Die Publikation „Zehn Jahre Kreativpotentiale – Erkenntnisse, Erfolge und Perspektiven“ (PDF) fasst abschließend zusammen, was im Rahmen des länderübergreifenden Programms in 15 Bundesländern erreicht wurde, um kulturelle Bildung als festen Bestandteil des Lernens und Lehrens an Schulen zu verankern.
Kontakt
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 22 - Sport, Sportförderung, kulturelle Angelegenheiten
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
katja.brandenburger@km.kv.bwl.de