Ziel des Programms ist es, die kulturelle Bildung an Schulen im regulären Unterrichtsangebot zu stärken. Ein landesweites Netzwerk „Kulturschulen“ bündelt die kulturelle Schulentwicklung sowie die gemeinsame Entwicklung von kulturell-ästhetischem Unterricht und tauscht sich dazu aus.
Seit dem 1. Februar 2024 wird neben der Karl Schlecht Stiftung, die die Kulturschule bereits seit 2015 fördert, mit den neuen Stiftungspartnern, der Stiftung Würth, der Eva Mayr-Stihl Stiftung, der Gerhard und Paul-Hermann Bauder Stiftung und der Helga Breuninger Stiftung die kulturelle Bildung an Schulen im Land weiterhin gestärkt. Auch in den Schuljahren 2025/26 und 2026/27 wird das Landesprogramm weitergeführt.
Das Programm setzt mit zwei Förderlinien an verschiedenen Punkten an:
1. Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“
In der Förderlinie steht die Unterrichtsentwicklung im Mittelpunkt. Mit einem „Kulturbudget“ werden Schulen gefördert, die ihre kulturelle Schulentwicklung ausbauen bzw. diese verstetigen und sich aktiv am Netzwerk der „Kulturschulen“ beteiligen wollen. Das Konzept „Kulturschule“ wird in ihrem Schulprofil verankert. Während der aktuellen Programmlaufzeit werden die Schulen mit bis zu 2.800 Euro pro Schuljahr gefördert und als „Kulturschule Baden-Württemberg“ ausgezeichnet. Zum Schuljahr 2026/27 können sich wieder neue Schulen als Kulturschule Baden-Württemberg bewerben.
Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ unterstützt landesweit 40 Kulturschulen aller Schularten in ihrer kulturellen Schulentwicklung. Dabei steht die Weiterentwicklung und Verstetigung eines individuell auf die Schule zugeschnittenen kulturellen Schulprofils im Fokus.
Ziele
Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
- Stärkung der kulturellen Bildung an Schulen im regulären Unterrichtsangebot,
- Ausbau und Etablierung eines Netzwerks von „Kulturschulen“ zur Bündelung und Weitergabe der Erfahrungen bisheriger Modellprojekte sowie der gemeinsamen Entwicklung von kulturell-ästhetischem Unterricht.
Kulturschulen entwickeln ein gemeinsames Verständnis von Kultur und Bildung, um kulturell-ästhetische Maßnahmen nachhaltig in den Schulalltag zu integrieren. Die Angebote, Methoden und Projekte sollen Schülerinnen und Schüler regelmäßig und langfristig zum eigenen kreativ-ästhetischen Handeln anregen. Kulturell-ästhetisch gestalteter Unterricht stärkt Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit und fördert ihre individuellen Talente. Er trägt dazu bei, dass sich Lernende in ihren Lernprozessen engagieren und selbstwirksam sind.
Das Programm fördert Kulturelle Schulentwicklung als eine bewusste, kontinuierliche und systematische Implementierung und Umsetzung von kultureller Bildung auf verschiedenen Ebenen (organisatorisch, personell, unterrichtlich), die bis in den Unterricht von nicht kultur-affinen Fächern hineinwirkt.
Kulturelle Schulentwicklung ist ein Prozess, der von der gesamten Schulgemeinschaft getragen wird und die gemeinsame Vision einer Kulturschule schrittweise realisiert. Für die qualitativ hochwertige und integrative Umsetzung kultureller Bildung werden die Schulen als „Kulturschule Baden-Württemberg“ ausgezeichnet und finanziell unterstützt.
Kulturschulen sind landesweit und regional miteinander vernetzt und tauschen sich regelmäßig aus. Die Schulen werden auf ihrem individuellen Weg zur Kulturschule beraten und begleitet. Ein modulares Fortbildungscurriculum sichert die Qualität der kulturellen Entwicklungen.
Interessierten Schulen bewerben sich für die Teilnahme am Programm und beteiligen sich aktiv an den Bausteinen des Programms. Der Förderzeitraum „Kulturelle Schulentwicklung“ ist aktuell bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 angelegt. Ab dem Schuljahr 2025/26 beginnt die neue Laufzeit.
Kulturschulen
Die Zahl der „Kulturschulen“ in Baden-Württemberg ist auf 40 angewachsen. Die Schulen sind in einem Netzwerk aus „Schulfamilien“ organisiert, das im aktiven Austausch untereinander steht.
Die Kulturschulen in Baden-Württemberg
Die Förderlinie „Kulturelle Schulentwicklung“, die aus Stiftungsmitteln finanziert ist, soll den Schulen des Netzwerks zu Gute kommen. Ziel ist die Förderung des Einstiegs in die kulturelle Schulentwicklung bzw. die Verstetigung der kulturellen Schulentwicklung. Schwerpunkt der Entwicklungsvorhaben ist die Unterrichtsentwicklung. Diese Schulen, die die Bezeichnung „Kulturschule Baden-Württemberg“ tragen, erhalten ein „Kulturbudget“ von bis zu 2.800 EUR pro Schuljahr. Einsetzbar sind die Mittel insbesondere für Unterrichtsvorhaben, Künstlerhonorare, Reisekosten und Sachkosten (max. 20 % der Fördersumme), die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme anfallen. Sachausgaben, die in der Zuständigkeit des Schulträgers stehen, sind nicht förderfähig. Weil mit der besonderen Förderung spezifische Anforderungen an die Schulen wie die aktive Mitarbeit im Netzwerk und die Durchführung einer internen Evaluation auf der Basis von Kriterien einhergehen, müssen sich alle interessierten Schulen für die Teilnahme am Netzwerk bewerben. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Die Auszeichnung als „Kulturschule Baden-Württemberg“ besitzt eine Gültigkeit bis zum Ende des Förderzeitraums.
Ansprechpartnerin für Fragen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 22 - Sport, Sportförderung und kulturelle Angelegenheiten
Frau Dr. Katja Brandenburger
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-279- 2761
E-Mail: katja.brandenburger@km.kv.bwl.de
2. Förderlinie „Lernen mit den Künsten“
Auf die Förderlinie können sich jährlich alle öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg während der Programmlaufzeit bewerben. Gefördert werden kulturelle Aktivitäten, Projekte oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Künstlern und Kulturinstitutionen, die niederschwellig ins Schulleben integriert werden. Ins Programm aufgenommene Schulen werden mit bis zu 1.000 Euro pro Schuljahr unterstützt und als „im Rahmen des Projekts Kulturschule geförderte Schulen“ bezeichnet. Zum Schuljahr 2026/27 können sich Schulen wieder für die Förderung kultureller Maßnahme bewerben.
Das Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ unterstützt landesweit für ein Schuljahr bis zu 50 Schulen aller Schularten darin, Zugänge zu Kunst und Kultur anzubieten und ihren Schülern aktive kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.
In die Förderlinie „Lernen mit den Künsten“ aufgenommene Schulen werden während ihrer Teilnahme bezeichnet als „im Rahmen des Projekts Kulturschule geförderte Schulen“
Ziele
Angesprochen sind alle Schulen, die ihr kulturelles Angebot erweitern oder weiterentwickeln möchten, um ihrer Schülerschaft in niedrigschwelligen Projekten Zugänge zu kultureller Bildung zu ermöglichen.
Dabei werden insbesondere selbst entwickelte Aktivitäten, der Aufbau eines kulturellen Profils und kulturell-ästhetische Methoden im Unterricht begünstigt. Einsetzbar sind die Fördermittel für Lehr- und Lernmittel, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten, Künstlerhonorare und Sachkosten (max. 20% der Fördersumme), die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme anfallen. Sachausgaben, die in der Zuständigkeit des Schulträgers stehen, sind nicht förderfähig.
Mit der Förderlinie soll eine noch bessere Präsenz des Programms im ganzen Land sowie eine nachhaltige Wirkung kultureller Bildung an Schulen erreicht werden.
Bewerbungen für das Schuljahr 2025/2026 sind ab Herbst 2025 über ein Online-Formular möglich. Die Ausschreibung mit den Fördervoraussetzungen werden zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.
Weiterführende Informationen
Die Förderlinie fällt in die budgetäre Zuständigkeit des Kultusministeriums, zur Verfügung stehen 50.000 Euro pro Projektjahr.
Auf Antrag werden kulturelle Aktivitäten, Projekte oder Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Künstlern und Kulturinstitutionen in Höhe von in der Regel bis zu 1.000 EUR pro Schuljahr gefördert. Angesprochen sind alle Schulen in Baden-Württemberg, die ihr kulturelles Angebot erweitern möchten, um ihrer Schülerschaft in niedrigschwelligen Projekten Zugänge zu kultureller Bildung zu ermöglichen. Dabei werden insbesondere der Aufbau eines kulturellen Profils und kulturell-ästhetische Methoden im Unterricht begünstigt. Einsetzbar sind die Fördermittel für Lehr- und Lernmittel, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten, Künstlerhonorare und Sachkosten (max. 20% der Fördersumme), die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme anfallen. Sachausgaben, die in der Zuständigkeit des Schulträgers stehen, sind nicht förderfähig. Die Schulen werden bezeichnet als „im Rahmen des Projekts Kulturschule geförderte Schulen“.
Ansprechpartnerin für Fragen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 22 - Sport, Sportförderung und kulturelle Angelegenheiten
Frau Dr. Katja Brandenburger
Thouretstraße 6
70173 Stuttgar
0711-279- 2761
katja.brandenburger@km.kv.bwl.de
und
Gabriella Notaro
Tel.: 0711-279 - 2642
Mail: gabriella.notaro@km.kv.bwl.de
Weiterführende Dokumente
Die im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Kulturschule Baden-Württemberg“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) entstandene Didaktik der Kulturschulen beschreibt die wesentlichen Säulen einer Kulturschule und fasst Impulse aus Wissenschaft und Praxis zusammen. Sie ist 2024 erschienenen und als Open Acess in digitaler Version frei verfügbar.
Die Handreichung „Kulturschule Baden-Württemberg Leitlinien zur kulturellen Schulentwicklung“ (PDF) bündelt die vielfältigen Erfahrungen des Modellprojekts „Kulturschule 2020 Baden-Württemberg“, das von 2015 bis 2020 durchgeführt wurde. Sie ist bewusst auch für Schulen entwickelt, die noch am Anfang eines Schulentwicklungsprozesses mit kulturellem Schwerpunkt stehen.
Ein 2023 Workbook zur kulturell-ästhetischen Unterrichtsentwicklung (PDF) bietet Anregungen, Praxisaufgaben und Beispiele, um den Unterricht nachhaltig kulturell-ästhetischer zu gestalten.
Die Publikation „Zehn Jahre Kreativpotentiale – Erkenntnisse, Erfolge und Perspektiven“ (PDF) fasst abschließend zusammen, was im Rahmen des länderübergreifenden Programms in 15 Bundesländern über zehn Jahre hinweg erreicht wurde, um kulturelle Bildung als festen Bestandteil des Lernens und Lehrens an Schulen zu verankern.
Kontakt
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat 22 - Sport, Sportförderung, kulturelle Angelegenheiten
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
katja.brandenburger@km.kv.bwl.de