Für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ist die kulturelle Jugendbildung von herausragender Bedeutung. Sie ist wichtiger Teil der Allgemeinbildung. Der Bildungsprozess der Kulturellen Bildung ist an die Künste gebunden. Tanz und Musik, Spiel und Theater, kreatives Schreiben und Lesen, Bildende Kunst, Zirkus, neue und alte Medien sind in der Kulturellen Bildung Reflexions-, Kommunikations- und Gestaltungsmittel, die Welt als Ausdruck menschlicher Kultur wahrzunehmen, sie mit kreativer und sozialer Phantasie neu zu deuten, sie sinnlich-konkret zu begreifen und zu verändern.
Kulturelle Bildung bezeichnet den ästhetisch-künstlerischen Prozess, sich lernend, handelnd und verändernd mit dieser Welt auseinanderzusetzen. Sie erschließt jungen Menschen die Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft und fördert kognitive, emotionale und kreative Kompetenzen.
Gleichzeitig trägt Kulturelle Bildung zur Persönlichkeitsentwicklung bei, vermittelt Werte, fördert Urteilskraft und Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit, die Entwicklung eines ästhetischen Bewusstseins sowie die Fähigkeit zu Toleranz und sozialem Verhalten.
Das Kultusministerium fördert Projekte der kulturellen Jugendbildung. Seit dem Schuljahr 2013/2014 existiert vom Kultusministerium initiierte und finanzierte Schülermentoren-Programm „Kulturstarter“. Dieser Qualifizierungskurs für kulturinteressierte Schülerinnen und Schüler ab dem 14. Lebensjahr möchte diese befähigen, als Schülermentoren an ihrer Schule im Bereich der kulturellen Bildung eigenverantwortlich Aufgaben zu übernehmen und beispielsweise Kulturprojekte zu initiieren.
Stiftung kulturelle Jugendarbeit
Die Stiftung kulturelle Jugendarbeit ist eine gemeinsame Stiftung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, der Heidehof Stiftung, der BARMER und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Die Stiftung dient der Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und fördert seit ihrer Gründung im Jahre 2000 die Kreativität von Kindern und Jugendlichen.
Sie hat die Aufgabe, die kulturelle Jugendarbeit im Zusammenwirken verschiedener Träger vor Ort - zum Beispiel öffentlicher und privater Schulen, Jugendkunstschulen, Musikschulen, Jugendhäusern, Vereinen, Jugendverbänden und anderen Jugendorganisationen - zu unterstützen.
Dies geschieht in Form von Wettbewerben der Stiftung oder durch Unterstützung von Einzelprojekten.
Wettbewerbe und Projektförderung
Die „Stiftung kulturelle Jugendarbeit“ prämiert mit dem Wettbewerb „Glücksmomente – Kreative Kooperationsprojekte“ künstlerische und kulturelle Schulprojekte, die in Kooperation mit außerschulischen Kooperationspartnern im Schuljahr 2023/24 umgesetzt werden. Der Wettbewerb ist eine Initiative der Stiftung Kulturelle Jugendarbeit, des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und wird gefördert durch die Karl Schlecht Stiftung (KSG).
Die Projekte können aus allen künstlerischen Sparten kommen. Sie sollen Kinder und Jugendliche anregen künstlerisch kreativ zu werden, gern auch mit digitalen Medien und sich mit Fragen, wie z.B. „Was ist mein Glück?“, „Wie findet man sein Glück?“ auseinandersetzen. Die außerschulischen Kooperationspartner können freiberufliche Kunst- oder Medienschaffende sein oder kulturelle Organisationen/Institutionen wie beispielsweise Bibliotheken, Jugendkunstschulen oder Vereine.
Bei den Projekten können eine Klasse, AG, Gruppen aus der Schulbetreuung oder mindestens fünf Schülerinnen und Schüler plus ein außerschulischer Kooperationspartner eingebunden sein. Prämiert werden Einreichungen aus den Klassenstufen 1 bis 4, 5 bis 8 und 9 bis 13. Die Teilnahme erfolgt über einen ausgefüllten Teilnahmebogen, zwei bis drei Fotos, oder gegebenenfalls einen Link zur Projektdokumentation an: Anja Fuhrmann, fuhrmann@lkjbw.de.
Weitere Infos unter: www.lkjbw.de/service/wettbewerb
In jeder der drei Klassenstufen wird ein 1. Projekt-Preis von 1.200 Euro und ein 2. Projekt-Preis von 900 Euro ausgelobt. Zusätzlich gibt es einen Sonderpreis von 1.100 Euro für ein besonders kreatives Projekt, unabhängig von der Klassenstufe. Wer einen Preis erhält, entscheidet eine Jury. Die Preisverleihung findet im Herbst 2024 statt.
Insbesondere werden Projekte der kulturellen Jugendarbeit gefördert, die innovative Formen der Partizipation und Integration bei den Kooperationen vor Ort aufweisen. Im Jahr 2023 sind die verfügbaren Mittel der Stiftung bereits vollständig ausgeschöpft.
Kriterienkatalog für die Behandlung von Anträgen auf Einzelprojektförderung (PDF)
Antragsformular Siftung kulturelle Jugendbildung (WORD)
Anträge sind auf dem Postweg an das Kultusministerium zu stellen:
Stiftung Kulturelle Jugendarbeit
c/o Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart