Arbeitsstelle Kooperation

Besondere Förderbedarfe

Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass besondere Förderbedarfe frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen entwickelt werden.

Besondere Förderbedürfnisse können sich ergeben:

  • bei Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben,
  • in Mathematik,
  • bei mangelnden Kenntnissen in der deutschen Sprache,
  • bei besonderen Problemen im Verhalten und in Bezug auf die Aufmerksamkeit,
  • bei chronischen Erkrankungen,
  • bei Behinderungen,
  • bei Hochbegabung.

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf liegt in der Verantwortung der allgemeinen Schule.

Grundlegende Informationen bietet die Verwaltungsvorschrift Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vom 8. März 1999, zuletzt geändert am 22. August 2008.

Zu dieser Verwaltungsvorschrift hat das Landesinstitut für Schulentwicklung die Handreichungsreihe „Förderung gestalten“ herausgegeben. Einzelne Module, die zu den besonderen Förderbedarfen entwickelt wurden, geben den Lehrkräften Hilfen zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift an die Hand, indem konkrete Maßnahmen und Beispiele aufgeführt werden.

Mögliche Unterstützungsdienste und Kooperationspartner im Hinblick auf diese Bedarfe können von den regionalen Arbeitsstellen Kooperation genannt werden bzw. finden sich in deren regionalen Unterstützungskompendien.

Weiterführende Links

Modellversuch zum Programm „Lesen macht stark“, „Mathe macht stark“

Begabtenförderung

Interkulturelle Bildung

Sprachförderung

FAQs Nachteilsausgleich und Deckung des Förderbedarfs an beruflichen Schulen

Handreichungsreihe „Förderung gestalten"

Themenfelder

  • Arbeitsstelle Kooperation

Regionale Arbeitsstellen Kooperation (ASKO)

Die regionalen Arbeitsstellen Kooperation informieren und beraten zur schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vor Ort.

  • Arbeitsstelle Kooperation

Besondere Förderbedarfe

Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass besondere Förderbedarfe frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen entwickelt werden.

  • Arbeitsstelle Kooperation

Inklusive Bildungsangebote

Eltern können seit 2015/2016 wählen, ob ihre Kinder ihren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum einlösen.

  • Arbeitsstelle Kooperation

Begegnungsmaßnahmen

Das Kultusministerium fördert Begegnungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.

  • Arbeitsstelle Kooperation

Kooperative Organisationsformen des Gemeinsamen Lernens

Laut Schulgesetz können kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts zwischen allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingerichtet werden.