Arbeitsstelle Kooperation

Begegnungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung

Was wissen Gleichaltrige mit und ohne Behinderung voneinander? Was bestimmt den jeweiligen Alltag? Wo gibt es Gelegenheit, die jeweilige Lebenswirklichkeit kennenzulernen?

Seit über 25 Jahren stellt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Schulkindergärten und allgemeinen Kindergärten sowie sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und allgemeinen Schulen Fördermittel zur Anbahnung des Miteinanders von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zur Verfügung.

Ziel ist die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen. Dabei können unterrichtliche wie außerunterrichtliche Begegnungen ein erster Schritt sein. Nicht selten entstehen aus diesen gemeinsamen Projekten weitere gemeinsame Unternehmungen bis hin zu kooperativen oder inklusiven Bildungsangeboten.

Die regionalen Arbeitsstellen Kooperation informieren und beraten interessierte Kindergärten und Schulen und sind für Antrags- und Abrechnungsformalitäten zuständig.

Weiterführende Dokumente

Merkblatt des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu Begegnungsmaßnahmen (PDF)

Themenfelder

  • Arbeitsstelle Kooperation

Regionale Arbeitsstellen Kooperation (ASKO)

Die regionalen Arbeitsstellen Kooperation informieren und beraten zur schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vor Ort.

  • Arbeitsstelle Kooperation

Besondere Förderbedarfe

Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass besondere Förderbedarfe frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen entwickelt werden.

  • Arbeitsstelle Kooperation

Inklusive Bildungsangebote

Eltern können seit 2015/2016 wählen, ob ihre Kinder ihren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum einlösen.

  • Arbeitsstelle Kooperation

Begegnungsmaßnahmen

Das Kultusministerium fördert Begegnungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.

  • Arbeitsstelle Kooperation

Kooperative Organisationsformen des Gemeinsamen Lernens

Laut Schulgesetz können kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts zwischen allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingerichtet werden.