Diese Liste kann Hilfe bieten beim Prozess der Einrichtung einer Kooperativen Organisationsform des gemeinsamen Unterrichts.
- Willensbekundung von Eltern der Schülerinnen und Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums für die Einrichtung einer kooperativen Organisationsform.
- Auf Initiative zweier Schulen wird ein Konzept entwickelt und eine Kooperationsvereinbarung erstellt.
- Der Schulträger sowie die Träger der Schülerbeförderung und gegebenefalls andere außerschulische Kostenträger werden für die Abklärung der entstehenden Kosten einbezogen und um Zustimmung gebeten.
- Vorlage der Kooperationsvereinbarung mit Bitte um Zustimmung beim zuständigen Staatlichen Schulamt, beziehungsweise beim Regierungspräsidium.
- Die jeweiligen Partnerklassen werden benannt. Dabei bleibt die Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer für die jeweilige Klasse ihrer Schulart erhalten. Die Schülerinnen und Schüler bleiben weiterhin jeweils Schüler ihrer Schulart.
- Das Unterrichtsangebot für die Schülerinnen und Schüler orientiert sich an den jeweiligen Bildungsplänen.
- Die Lehrerversorgung der beteiligten Klassen orientiert sich an der Lehrerversorgung ihrer jeweiligen Schulen.
- Der kooperativen Organisationsform steht nach Bedarf ein zweiter Klassenraum zur Verfügung, so dass die Schülerinnen und Schüler auch getrennt lernen und arbeiten können.
- Das Staatliche Schulamt wird jährlich rechtzeitig über die Weiterführung der kooperativen Organisationsform von den Schulen informiert.