Die regionalen Arbeitsstellen Kooperation informieren und beraten zur schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vor Ort.
Die regionalen Arbeitsstellen Kooperation sind mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Schularten besetzt.
Sie informieren und beraten zur schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vor Ort.
Jede Arbeitsstelle verfügt über Netzwerkkenntnis zu entsprechenden schulischen und außerschulischen Unterstützungspartnern. Außerdem beteiligt sie sich themenbezogen an der Entwicklung von Konzepten am jeweiligen Schulamt.
Die regionalen Arbeitsstellen Kooperation informieren und beraten zur schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vor Ort.
Arbeitsstelle Kooperation
Besondere Förderbedarfe
Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass besondere Förderbedarfe frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen entwickelt werden.
Arbeitsstelle Kooperation
Inklusive Bildungsangebote
Eltern können wählen, ob ihre Kinder ihr sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum einlösen.
Arbeitsstelle Kooperation
Begegnungsmaßnahmen
Das Kultusministerium fördert Begegnungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.
Arbeitsstelle Kooperation
Kooperative Organisationsformen des Gemeinsamen Lernens
Laut Schulgesetz können kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts zwischen allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingerichtet werden.
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