Arbeitsstelle Kooperation

Inklusive Bildungsangebote

Eltern können wählen, ob ihre Kinder ihren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum einlösen.

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Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können seit dem Schuljahr 2015/2016 wählen, ob der Anspruch in einem inklusiven Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum bzw. in einer kooperativen Organisationsform eingelöst werden soll.

Zur Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote bedarf es einer institutionenbezogenen Zusammenarbeit von allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. 

In diesem Prozess stehen die regionalen Arbeitsstellen Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern in Verbindung und bringen diese bei Bedarf untereinander in Kontakt. Sie kennen regionale Verfahrensabläufe und informieren und beraten diesbezüglich. Außerdem beteiligen sie sich an den Staatlichen Schulämtern an der Entwicklung von Konzepten zu inklusiven Bildungsangeboten.

Weiterführende Links

Handreichungsreihe „Frühkindliche und schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg – Grundlagen und Handlungsempfehlungen“

Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote

FAQ zur schulischen Inklusion

Themenfelder

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Regionale Arbeitsstellen Kooperation (ASKO)

Die regionalen Arbeitsstellen Kooperation informieren und beraten zur schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vor Ort.

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Besondere Förderbedarfe

Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass besondere Förderbedarfe frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen entwickelt werden.

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Eltern können wählen, ob ihre Kinder ihr sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum einlösen.

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Begegnungsmaßnahmen

Das Kultusministerium fördert Begegnungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.

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Kooperative Organisationsformen des Gemeinsamen Lernens

Laut Schulgesetz können kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts zwischen allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingerichtet werden.