Im Rahmen der am beruflichen Gymnasium zur Verfügung stehenden Kapazitäten bestehen für die Schülerinnen und Schüler die folgenden beiden Möglichkeiten:
Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Klasse 9 des allgemein bildenden Gymnasiums und wechseln nach der Versetzung in die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums. Sie haben allerdings in diesen Fällen bei Eintritt in das berufliche Gymnasium noch keinen mittleren Schulabschluss; er wird ihnen erst dann zuerkannt, wenn sie am beruflichen Gymnasium in die erste Jahrgangsstufe versetzt worden sind.
Dieser gymnasiale Bildungsgang zum Abitur umfasst insgesamt acht Jahre.
Die Schülerinnen und Schüler besuchen am allgemein bildenden Gymnasium auch die Klasse 10 und erwerben dort mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 den Mittleren Schulabschluss. Nach der Klasse 10 wechseln sie auf das berufliche Gymnasium. Der Besuch der Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums gilt in diesen Fällen nicht als Wiederholung der Klasse.
Dieser gymnasiale Bildungsgang zum Abitur umfasst insgesamt neun Jahre.