Jede der 150 Jugendkonferenzen wird mit etwa 50 - 100 Jugendlichen durchgeführt. Die Einbindung lokaler Entscheider, wie z.B. Bürgermeister oder Gemeinderäte ist möglich. Die Kosten sowie Ausgaben für Technik, Material, Moderation und Verpflegung der Teilnehmenden werden bis zu einem Betrag von 600 € pro Konferenz vollständig erstattet.
Ergebnisse erreichen die Landesregierung
Die Ergebnisse der Jugendkonferenzen werden gebündelt und im Nachgang zur sowohl der jeweiligen Schulleitung als auch dem Kultusministerium zur Verfügung gestellt. Zudem haben einige der teilnehmenden Jugendlichen jeder Konferenz zum Ende des Schuljahres als Delegierte die Chance, die Ergebnisse persönlich den für Jugend zuständigen Landesministern vorzutragen.
Auf der jährlichen Landesjugendkonferenz, die jeweils den Abschluss der Jugendkonferenzen darstellt, werden Landesminister und weitere Entscheider und Politiker dann genau zuhören, was die Jugendlichen im Land bewegt.
Die vom Kultusministerium veranstalteten Jugendkonferenzen werden durch die Jugendstiftung Baden-Württemberg mit Unterstützung durch die Jugendagentur gGmbH durchgeführt und eng vom Landesjugendbeirat, dem Landesschülerbeirat und dem Dachverband der Jugendgemeinderäte begleitet.
Impressionen der Jugendkonferenzen 2023:
Allgemeines und Hintergründe
Auf den 150 Jugendkonferenzen des Kultusministeriums im Schuljahr 2025/26 erhalten Jugendliche die Möglichkeit, ihre Anliegen, Sichtweisen und Forderungen in einem strukturierten und jugendgerechten Meinungsbildungsprozess vorzutragen und zu diskutieren. Jugendkonferenzen sind das Herzstück der Jugendbeteiligung des Kultusministeriums und tragen wesentlich zur gelebten Demokratiebildung junger Menschen bei.
Die Jugendkonferenzen des Kultusministeriums wurden als Folge der Jugendstudie 2022 erstmals im Schuljahr 2022723 angeboten. Im ersten Durchlauf fanden sechs Jugendkonferenzen statt. 2023/24 wurde die Anzahl auf 10 Jugendkonferenzen erhöht. Aufgrund der großen Nachfrage wurde die Anzahl im Schuljahr 2024/25 erst auf 40 und schließlich auf 60 ausgebaut. Im Schuljahr 2025/26 werden insgesamt 150 Jugendkonferenzen des Kultusministeriums an Schulen angeboten.
Bewerbung und Organisation
Für eine Jugendkonferenz können sich alle weiterführenden allgemeinbildenden oder beruflich Schulen in Baden-Württemberg bewerben. Zielgruppe sind Jugendliche ab 14 Jahren bzw. ab Klassenstufe 8.
Interessierte Schulen können sich online unter https://www.jugendstiftung.de/angebote/jugendkonferenzen/ für die Durchführung einer Jugendkonferenz bewerben. Im Vorfeld der Bewerbung sollte eine Abstimmung mit der SMV erfolgen. Für die Bewerbung bedarf es der Nennung einer verantwortlichen Lehrkraft als Ansprechperson für das Kultusministerium. Nach Bewerbung und erfolgreicher Antragsprüfung erhalten Sie eine Bestätigung von der Jugendstiftung Baden-Württemberg.
Eine Kooperation mit anderen Schulen ist möglich. Die Schule, die die Bewerbung durchführt, muss die kooperierende Schule bzw. Schulen bei der Bewerbung angeben. Eine Jugendkonferenz kann sowohl schulartübergreifend als auch interkommunal durchgeführt werden.
Die 150 Jugendkonferenzen im Schuljahr 2025/26 müssen im Zeitraum von Oktober 2025 bis Juni 2026 durchgeführt werden. Den Termin legt die Schule nach Abstimmung mit der Jugendstiftung Baden-Württemberg selber fest. Insbesondere für den Fall, dass Sie eine externe (Ko-)Moderation der Jugendkonferenz durch erfahrene jugendliche Moderatorinnen oder Moderatoren aus dem Nachwuchspool der Jugendstiftung wünschen, ist eine Terminabstimmung mit der Jugendstiftung unerlässlich.
Die Schule ist Veranstalter der Jugendkonferenz des Kultusministeriums. Sie ist für die Rahmenbedingungen (Raumorganisation, Einladungen, Verpflegung, Auswahl der Teilnehmenden, Materialien, Technik) verantwortlich. Die Schule übernimmt zudem die inhaltliche Gestaltung der Jugendkonferenz entlang der Vorgaben des Kultusministeriums. Nach der Jugendkonferenz übernimmt die Schule die Meldung der Ergebnisse im Erfassungstool der Jugendstiftung.
Die Jugendstiftung Baden-Württemberg unterstützt bei der Organisation und Umsetzung einer Konferenz. Die Schule erhält digitale und analoge Unterlagen für die Vorbereitung und Durchführung der Jugendkonferenz übersandt. Zudem übernimmt die Jugendstiftung auch die Pflichtschulung der Moderatorinnen und Moderatoren. Die jeweils verantwortlichen Lehrkräfte werden vom Kultusministerium zu einer Online-Informationsveranstaltung eingeladen.
Die Einschätzung, ob Ihre Jugendlichen eine Unterstützung bei der Moderation benötigen, liegt bei der jeweiligen Schule. Die Jugendstiftung vermittelt aus ihrem im Aufbau befindlichen Pool aus jungen Moderatorinnen und Moderatoren eine passende Person aus Ihrer Region. Diese unterstützt die engagierten Jugendlichen an der Schule bei der Moderation. Das Ziel ist aber, dass die Jugendlichen es zu „ihrer“ Jugendkonferenz machen und die Moderation gerne selber übernehmen. Es soll bewusst eine Veranstaltung von Jugendlichen für Jugendliche sein. Wenn Sie eine externe Unterstützung bei der Moderation erbeten haben, kommt die Jugendstiftung für die weitere Abstimmung auf Sie zu. Die Kosten für eine externe Moderation werden vollständig aus dem Konferenzbudget erstattet, so dass den Schulen hierfür keine Kosten entstehen.
Ja, es wird fortlaufend Einführungsveranstaltungen für diejenigen Jugendlichen geben, die sich in der Organisation oder Moderation ihrer Jugendkonferenz engagieren. Sollte Ihre Jugendkonferenz zu einem späteren Zeitpunkt im Schuljahr stattfinden, empfiehlt es sich, eine der später angebotenen Einführungsveranstaltungen wahrzunehmen. Die Jugendstiftung informiert über die Termine stets per Rundmail an die angemeldeten Schulen und veröffentlicht die Termine zudem auf ihrer Homepage. Die Veranstaltungen werden online von der Jugendstiftung durchgeführt und dauern etwa 90 Minuten. Eine Teilnahme ist im Vorfeld einer Jugendkonferenz obligatorisch.
Es wird je nach Bedarf mehrere Infotermine für die verantwortlichen Lehrkräfte geben. Diese werden rechtzeitig von der Jugendstiftung Baden-Württemberg oder dem Kultusministerium angekündigt. Die Veranstaltungen werden online von Kultusministerium durchgeführt und dauern etwa 60 Minuten. Eine Teilnahme ist im Vorfeld einer Jugendkonferenz obligatorisch.
Die Jugendstiftung Baden-Württemberg unterstützt bei der Organisation und Umsetzung einer Jugendkonferenz. Ansprechpartner bei der Jugendstiftung ist Herr Günter Bressau unter jugendkonferenzen@jugendstiftung.de.
Ablauf einer Jugendkonferenz
Der zeitliche Umfang einer Jugendkonferenzen beträgt ca. 3,5 Stunden inklusive Pausen. Im Anschluss an die Jugendkonferenz bietet es sich an, eine ca. einstündige Podiumsdiskussion mit lokalen Politikerinnen und Politikern, Bürgermeistern oder Landtagsabgeordneten anzuschließen, um direkt zu den Ergebnissen in den Austausch mit Entscheidern kommen zu können. Diese Podiumsdiskussion ist allerdings kein offizieller Bestandteil der Jugendkonferenz und ist von er Schule eigenständig zu organisieren.
Die Teilnehmenden müssen mindestens 14 Jahre alt sein oder die Klassenstufe 8 besuchen.
Den Schulen wird zur Durchführung der Jugendkonferenz ein Ablaufplan zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitung der vorgegebenen Themen erfolgt im Rahmen der Methode „World-Café“/Thementische. Das zweigliedrige Vorgehen in einer Schnell-Beteiligungsrunde und einer Vertiefungsrunde ermöglicht den Teilnehmenden einen Einblick in alle Themen, um sich dann in der zweiten Runde einem Thema, dass einen individuell am meisten interessiert, intensiv widmen zu können. Zum Schluss werden die Ergebnisse von den Jugendlichen vorgestellt.
Die Räumlichkeiten werden von der Schule organisiert und bereitgestellt. Der Raum sollte ausreichend groß sein, damit alle zehn Thementische darin Platz finden und zusätzlich noch ausreichend Platz für die Einführungsrunde gegeben ist. Zudem müssen Beamer, Leinwand, Tontechnik sowie Stellwände für die Ergebnisdokumentation vorhanden sein. Als Räumlichkeiten bieten sich z.B. Aula, Mensa oder zusammengeschlossene Klassen- oder Besprechungsräume an.
Die Moderation sollte nach Möglichkeit von Schülerinnen und Schülern übernommen werden. Die Jugendstiftung bietet Online-Workshops an, um die Moderatorinnen und Moderatoren auf die Durchführung vorzubereiten. Die Teilnahme an der einführenden Schulung ist verbindlich, ergänzende Schulungen sind freiwillig.
Es besteht die Möglichkeit, eine externe Moderation zu buchen, die im Rahmen des Budgets abgerechnet werden kann.
Ergebnisse / Dokumentation einer Jugendkonferenz
Die Schulen sind für die Ergebnisdokumentation verantwortlich. Dafür stellt die Jugendstiftung ein eigenes Online-Dokumentationstool zur Verfügung, in das die Ergebnisse innerhalb von 14 Tagen nach der Jugendkonferenz strukturiert eingetragen werden müssen.
Jede Schule erhält die im Dokumentationstool dokumentierten Ergebnisse für die eigene Weiterarbeit automatisch zugestellt. Die Schule sollte die Ergebnisse an der Schule sichtbarmachen und mit den Jugendlichen besprechen, wie die schulbezogenen Forderungen weiter verfolgt werden können.
Die Ergebnisse aller Jugendkonferenzen werden am Schuljahresende zusammengetragen und auf der jährlichen Landesjugendkonferenz persönlich von Delegierten der 150 Jugendkonferenzen mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern, Landespolitikerinnen und -politikern sowie weiteren Entscheiderinnen und Entscheidern aus der Landespolitik besprochen. Zudem wird sich der Landesjugendbeirat der Ergebnisse annehmen und die Umsetzung von Forderungen und Projektvorschlägen begleiten.
Die Abrechnung der Ausgaben erfolgt über die Jugendstiftung und muss innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung einer Konferenz erfolgen. Es ist eine Kostenerstattung von bis zu 600 Euro möglich. Es besteht die Möglichkeit, Teilnehmende am Ende des Schuljahres als Delegierte zur Landesjugendkonferenz zu schicken.
Kosten / finanzielle Unterstützung
Die Durchführung einer Jugendkonferenz ist für Schulen kostenlos, wenn sie sich im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel bewegt. Jede Schule, die eine Jugendkonferenz durchführt, erhält ein Budget von bis zu 600 Euro. Darin enthalten sind bis zu 300 Euro zur organisatorischen Durchführung der Konferenz (Arbeitsmaterialien, Technik und Moderation) und bis zu 300 Euro für Verpflegungskosten. Die Zuschüsse werden in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten nach Vorlage der Belege über die Jugendstiftung abgerechnet.
Die Abrechnung der Kosten bis zu einer Höhe von 600 Euro müssen innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung einer Jugendkonferenz bei der Jugendstiftung eingereicht werden. Die Kostenerstattung erfolgt gegen Belegvorlage.











