Durch die Einrichtung des Landesjugendbeirats wird die Jugendbeteiligung und der Dialog mit der Jugend im Land vom Kultusministerium weiter ausgebaut. Jugendliche werden direkt in jugendpolitische und jugendbildnerische Maßnahmen eingebunden, können Projekte der Jugendbildung mitgestalten und jugendpolitische Veranstaltungen planen und verantworten.
Der Landesjugendbeirat ist eine von mehreren Maßnahmen des Kultusministeriums zur Intensivierung der Jugendbeteiligung, die 2024 vom Kabinett beschlossen wurden. Diese Initiative geht auf eine zentrale Forderung der Jugendlichen aus den Jugendkonferenzen 2023 zurück und ist somit eines der bedeutsamsten Projekte, die aufgrund des ausgebauten Jugendbeteiligungsprozesses des Kultusministeriums beschlossen und bereits umgesetzt wurden.
Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Landesjugendbeirats im Kultusministerium findet sich § 8 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG). Hier ist vorgesehen, das das Kultusministerium als Oberste Landesjugendbehörde einen Beirat „zur Beratung der Landesregierung“ einberufen kann.
Jugendliche gestalten Jugendbeteiligung
Der Landesjugendbeirat bündelt und vertritt die Interessen junger Menschen zwischen 14 und 27 Jahren. Neben der Beratung der Landesregierung wird der Landesjugendbeirat ganz wesentlich die im Kultusministerium laufenden jugendpolitischen und jugendbildnerischen Maßnahmen mit begleiten. Dazu gehört insbesondere die Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg. Der Landesjugendbeirat wird zentral in die Konzeption, Planung und Durchführung der Jugendkonferenzen an Schulen und für Jugendgemeinderäte und Kommunen eingebunden. Zudem ist der Landesjugendbeirat Mitveranstalter der jährlichen Landesjugendkonferenz, bei der Jugendliche ihre Meinungen und Anregungen direkt mit Landespolitikerinnen und -politikern besprechen können.
Die aktuell 36 Mitglieder des 1. Landesjugendbeirats kommen verteilt aus ganz Baden-Württemberg. Es befinden sich Vertreterinnen und Vertreter aller Schularten im Gremium. Ebenso wurde bei der Benennung auf eine ausgewogene Altersstruktur geachtet. Bei der Gründung im März 2025 betrug das Durchschnittsalter der Mitglieder 18 Jahre. Der Landesjugendbeirat ist zudem möglichst paritätisch besetzt worden. Durch diese Zusammensetzung sind vielfältige Erfahrungswerte und Horizonte im Landesjugendbeirat vertreten.
Aktuelle Termine des Landesjugendbeirats
- 31. März: Gründung des Landesjugendbeirats
- 16. Mai: Konstituierende Sitzung im Kultusministerium
- 15. Juli: 2. Landesjugendkonferenz
- 19. September: Online-Austausch zum Schuljahresbeginn
- 14. November: 2. Sitzung im Kultusministerium