Durch die Einrichtung des Landesjugendbeirats wird die Jugendbeteiligung und der Dialog mit der Jugend im Land vom Kultusministerium weiter ausgebaut. Jugendliche werden direkt in jugendpolitische und jugendbildnerische Maßnahmen eingebunden, können Projekte der Jugendbildung mitgestalten und jugendpolitische Veranstaltungen planen und verantworten.
Der Landesjugendbeirat ist eine von mehreren Maßnahmen des Kultusministeriums zur Intensivierung der Jugendbeteiligung, die 2024 vom Kabinett beschlossen wurden. Diese Initiative geht auf eine zentrale Forderung der Jugendlichen aus den Jugendkonferenzen 2023 zurück und ist somit eines der bedeutsamsten Projekte, die aufgrund des ausgebauten Jugendbeteiligungsprozesses des Kultusministeriums beschlossen und bereits umgesetzt wurden.
Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Landesjugendbeirats im Kultusministerium findet sich § 8 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG). Hier ist vorgesehen, dass das Kultusministerium als Oberste Landesjugendbehörde einen Beirat „zur Beratung der Landesregierung“ einberufen kann.
Jugendliche gestalten Jugendbeteiligung
Der Landesjugendbeirat bündelt und vertritt die Interessen junger Menschen zwischen 14 und 27 Jahren. Neben der Beratung der Landesregierung wird der Landesjugendbeirat ganz wesentlich die im Kultusministerium laufenden jugendpolitischen und jugendbildnerischen Maßnahmen mit begleiten. Dazu gehört insbesondere die Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg. Der Landesjugendbeirat wird zentral in die Konzeption, Planung und Durchführung der Jugendkonferenzen an Schulen und für Jugendgemeinderäte und Kommunen eingebunden. Zudem ist der Landesjugendbeirat Mitveranstalter der jährlichen Landesjugendkonferenz, bei der Jugendliche ihre Meinungen und Anregungen direkt mit Landespolitikerinnen und -politikern besprechen können.
Die aktuell 36 Mitglieder des 1. Landesjugendbeirats kommen verteilt aus ganz Baden-Württemberg. Es befinden sich Vertreterinnen und Vertreter aller Schularten im Gremium. Ebenso wurde bei der Benennung auf eine ausgewogene Altersstruktur geachtet. Bei der Gründung im März 2025 betrug das Durchschnittsalter der Mitglieder 18 Jahre. Der Landesjugendbeirat ist zudem möglichst paritätisch besetzt worden. Durch diese Zusammensetzung sind vielfältige Erfahrungswerte und Horizonte im Landesjugendbeirat vertreten.
Aktuelle Termine des Landesjugendbeirats
- 19. Januar: Gespräch mit Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Frau Staatsrätin Barbara Bosch im Staatsministerium
- 29. Januar: „Jugend im Dialog“, u.a. mit Herrn Verkehrsminister Winfried Hermann
- 30. Januar: Fachgespräch Politische Jugendbildung mit Staatssekretär Volker Schebesta
- 10. Februar: Jugend im Dialog“, u.a. mit Frau Kultusministerin Theresa Schopper
- 17. Februar: „Jugend im Dialog“, u.a. mit Herrn Innenminister und stellv. Ministerpräsidenten Thomas Strobl
- 25. Februar: „Jugend im Dialog“ mit den jugendpolitischen Sprechern der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP
- 15. Juli: 3. Landesjugendkonferenz in Stuttgart
Der Landesjugendrat hat ein Positionspapier zur Landtagswahl herausgegeben, um die Interessen, Meinungen und Forderungen der Jugend wirkungsvoll an die Landespolitik zu adressieren. Das Positionspapier bündelt dabei wesentliche Ergebnisse der 70 Jugendkonferenzen im Schuljahr 2024/25 sowie der Landesjugendkonferenz 2025. Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.
Fragen und Antworten zum Landesjugendbeirat
Der Landesjugendbeirat ist ein Gremium, das die Interessen junger Menschen zwischen 14 und 27 Jahren in Baden-Württemberg bündelt und vertritt. Er berät die Landesregierung und begleitet die im Kultusministerium laufenden jugendpolitischen und jugendbildnerischen Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg und die Mitgestaltung der Jugendkonferenzen und der Landesjugendkonferenz. Neben Baden-Württemberg gibt es derzeit nur noch in Rheinland-Pfalz einen Landesjugendbeirat.
Die aktuell 36 Mitglieder des 1. Landesjugendbeirats kommen aus ganz Baden-Württemberg. Es befinden sich Vertreterinnen und Vertreter aller Schularten im Gremium, Auszubildende, Studierende, Jugendgemeinderäte sowie Vertreter des Landesschülerbeirats und des Dachverbandes der Jugendgemeinderäte und der Landesstudierendenvertretung. Auch wurde bei der Benennung auf eine ausgewogene Altersstruktur geachtet. Die Mitglieder sind aktuell zwischen 14 und 23 Jahre alt. Bei der Gründung im März 2025 betrug das Durchschnittsalter der Mitglieder 18 Jahre. Im Landesjugendbeirat sind die Geschlechter gleichermaßen vertreten. Die Mitglieder bringen ganz unterschiedliche Stärken, Hintergründe und Interessen mit. Durch diese Zusammensetzung sind vielfältige Erfahrungswerte und Horizonte im Landesjugendbeirat vertreten. Alle Mitglieder sind auf drei Jahre Amtszeit bestimmt.
Im Sommer 2024 wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg beschlossen, die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen an politischen Meinungsbildungsprozessen auszubauen. Der Landesjugendbeirat ist dabei eine von mehreren Maßnahmen des Kultusministeriums, mit denen dies erreicht werden soll. Diese Initiative geht auf eine zentrale Forderung der Jugendlichen aus den Jugendkonferenzen 2023.
Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Landesjugendbeirats im Kultusministerium findet sich in § 8 Absatz 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG). Hier ist vorgesehen, dass das Kultusministerium als Oberste Landesjugendbehörde einen Beirat „zur Beratung der Landesregierung“ einberuft. Der Landesjugendbeirat hat sich eine Satzung gegeben, in der z.B. Wahlen, die Amtszeit und die Einberufung von Ausschüssen geregelt ist.
Aufgabe des Landesjugendbeirats Baden-Württemberg ist es, die Anliegen und Interessen junger Menschen in Baden-Württemberg zu sammeln und zu bündeln, um sie dann beratend an politische Entscheidungsträger im Landtag und in der Landesregierung Baden-Württemberg weiterzugeben. Somit gibt der Landesjugendbeirat jungen Menschen in einer Gesellschaft, in der der Anteil der Jugendlichen massiv gefallen ist, eine starke Stimme in politischen Entscheidungsfindungsprozessen. Gleichzeitig ermöglicht er in diesem Zusammenhang den regelmäßigen und konstruktiven Austausch zwischen jungen Menschen und der Landespolitik im Rahmen eines strukturell festgelegten und demokratischen Gremiums. Somit leistet der Landesjugendbeitrag einen wichtigen Beitrag zur gelebten Demokratiebildung und schafft eine wirksame Beteiligungsstruktur für Jugendliche in Baden-Württemberg.
Der Landesjugendbeirat ist in die Konzeption, Planung und Durchführung der Jugendkonferenzen an Schulen und für Jugendgemeinderäte und Kommunen eingebunden. Zudem ist der Landesjugendbeirat Mitveranstalter der jährlichen Landesjugendkonferenz, bei der Jugendliche ihre Meinungen und Anregungen direkt mit Landespolitikerinnen und -politikern besprechen können. Für die Landtagswahl 2026 hat der Landesjugendbeirat ein Positionspapier erarbeitet, in dem die Wünsche und Forderungen der vorangegangenen Jugendkonferenzen und der Landesjugendkonferenz an die Landespolitik formuliert sind.
Der Landesjugendbeirat hat aktuell folgende drei Ausschüsse eingerichtet:
- Ausschuss 1: Öffentlichkeitsarbeit
- Ausschuss 2: Projekte
- Ausschuss 3: Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung
In Zeiten einer immer älter werdenden Gesellschaft mit vielfältigen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und komplexen Aufgaben für politische Entscheidungsträger geht Baden-Württemberg mit dem Landesjugendbeirat neue Wege in der Jugendbeteiligung. Junge Menschen in Baden-Württemberg bekommen damit eine starke Stimme, um ihre Interessen und Anliegen in politischen Entscheidungsprozessen vorbringen zu können. Durch die Einrichtung des Landesjugendbeirats wird die Jugendbeteiligung und der Dialog mit der Jugend im Land vom Kultusministerium weiter ausgebaut. Junge Menschen im Land werden dadurch gehört und beteiligt, ihre Ideen wertgeschätzt.






