Sonderpädagogische Bildung

Allgemeine Informationen zur Sonderpädagogik

Die Sonderpädagogik zeichnet aus, dass sie für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Voraussetzungen schafft, um sie beim Erreichen des für sie bestmöglichen Bildungsziels zu unterstützen.

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Ein Mädchen mit Kopfhörern schreibt konzentriert in ein Heft. Vor ihr liegt eine offene und bunte Federmappe mit vielen Stiften und anderem.

Die Sonderpädagogik zeichnet aus, dass sie für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Voraussetzungen schafft, fachliche und überfachliche Kompetenzen zu erweitern, um sie in ihrer gesamtpersönlichen Entwicklung beim Erreichen des für sie bestmöglichen Bildungsziels zu unterstützen.

Mit spezifischen sonderpädagogischen Fachkonzepten und entsprechend qualifiziertem Fachpersonal können für Schülerinnen und Schüler auch mit schwersten Mehrfachbehinderungen, massiven Kommunikations- oder Bewegungsbeeinträchtigungen, sehr weitreichenden und umfänglichen Lernbeeinträchtigungen oder massiven Belastungen in der sozial-emotionalen Entwicklung Schule und Unterricht so organisiert werden, dass der Einzelne durch Bildung für sich ein höheres Maß an Aktivität und Teilhabe erreicht.

Hierbei arbeitet die Sonderpädagogik grundsätzlich und fallbezogen im Netzwerk weiterer beteiligter Systeme. Sowohl in der Diagnostik als auch in der Unterrichtsgestaltung haben die professionelle Form der Beziehungsgestaltung und die Beratungskompetenz der Lehrkräfte einen hohen Stellenwert. Hierbei orientieren sich die Lehrkräfte an den Bildungsbereichen, die in den verschiedenen sonderpädagogischen Bildungsplänen ausgewiesen sind und die mit klassisch schulischen Lerninhalten verknüpft werden.

An den Staatlichen Schulämtern stehen Ansprechpersonen (PDF, barrierefrei) für junge Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zur Verfügung. An sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote unterschiedlicher Intensität zur Verfügung.

Die Angebote unterscheiden sich je nachdem, ob sie sich an Schülerinnen und Schüler richten, die eine Behinderung haben, und mit sonderpädagogischer Unterstützung dem Bildungsangebot der allgemeinen Schule folgen können oder ob sie Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot unterstützen. Das Angebot einer sonderpädagogischen Beratung besteht Personen bezogen, aber auch Personen unabhängig für alle allgemeinen Schulen (Grundschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien).

Im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes werden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern unterstützt, wenn die Schülerinnen und Schüler an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden und ein Bedarf an sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung vorliegt. Bei Schülerinnen und Schülern mit lang anhaltenden bzw. chronischen Erkrankungen, die die allgemeine Schule besuchen, berät und unterstützt der sonderpädagogische Dienst der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Schüler in längerer Krankenhausbehandlung.

Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterstützen des Weiteren allgemeine Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebots unterrichten.

Sie halten selbst sonderpädagogische Bildungsangebote vor und richten in enger Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen kooperative Formen des gemeinsamen Unterrichts ein. Im letzteren Fall wird eine Klasse eines SBBZ an einer allgemeinen Schule unterrichtet, so dass gemeinsamer Unterricht mit einer Partnerklasse vor Ort ermöglicht werden kann.

Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterscheiden sich nach den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Schüler in längerer Krankenhausbehandlung und orientieren sich in ihrer Arbeit an eigenen Bildungsplänen sowie, entsprechend der Bildungsgänge, an den Vorgaben der jeweiligen Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Sie können nach § 15 Absatz 5 SchG auch Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot aufnehmen, wenn die personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die SBBZ mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung bieten eigenständige Schulabschlüsse an.

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Die Sonderpädagogik zeichnet aus, dass sie Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bestmöglich bei ihrem Bildungsweg zu unterstützen.

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Beratungs- und Unterstützungsangebote

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Schule / Allgemeine Informationen

Inklusion

Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebots an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingelöst werden.