Wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erwerben will, ohne Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums zu sein, kann die Abiturprüfung als außerordentliche Teilnehmerin oder außerordentlicher Teilnehmer (Schulfremder) ablegen.
Seit dem 1. August 2024 gilt für die Schulfremdenprüfung der Inhalt des folgenden Dokumentes:
Informationsblatt über die Abiturprüfung für Schulfremde an den allgemein bildenden Gymnasien ab Schuljahr 2024/2025 (PDF, barrierefrei)
2024/2025
Begleitschreiben zum Erlass für die Abiturprüfung Schulfremde 2025 (PDF)Erlass für die Abiturprüfung: Schulfremde 2025 (PDF), Stand 11.07.2024Schriftliche Abiturprüfung Mathematik ab 2024 – Notationen (PDF)
2025/2026
Begleitschreiben zum Erlass für die Abiturprüfung: Schulfremde 2026 (PDF)
Erlass für die Abiturprüfung: Schulfremde 2026 (PDF)
Schriftliche Abiturprüfung Mathematik ab 2024 – Notationen (PDF)
Beispielaufgaben
Beispielaufgaben für die schriftliche Abiturprüfung auf Basisfachniveau: Mathematik (PDF)
Die Beispielaufgaben für das Fach Deutsch können jeweils nach Anmeldeschluss zur Schulfremdenprüfung über das zuständige Regierungspräsidium bezogen werden.
Hinweis zur Gültigkeit
Die oben stehenden Regelungen gelten für das aktuelle Abitur 2024. Aktualisierungen, die für künftige Jahre gelten, z. B. ab dem Abitur 2025, werden zum gegebenen Zeitpunkt eingepflegt. Weitere Informationen: Rechtsverordnung über die Abiturprüfung an Gymnasien