Unterstützungssysteme
Die bei den regionalen Arbeitsstellen für Kooperation mitarbeitenden Lehrkräfte aus den beruflichen Schulen haben die Aufgabe der Beratung, Bereitstellung von Informationen, Vermittlung von Ansprechpartnern, Erweiterung der Netzwerkstrukturen, Vernetzung von schulischen und außerschulischen Diensten sowie des Initiierens von Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitskreisen für die beruflichen Schulen im Einzugsgebiet.
Weiterführende Links
Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden Sonderpädagogische Dienste an den beruflichen Schulen eingerichtet und jährlich in der Fläche weiter ausgebaut. Für den Sonderpädagogischen Dienst haben die betreffenden beruflichen Schulen - eventuell in Kooperation mit anderen Schulen eines Berufsschulzentrums oder mit nahe gelegenen beruflichen Schulen - eine sonderpädagogische Lehrkraft eingestellt.
Die Lehrkräfte des Sonderpädagogischen Dienstes an beruflichen Schulen bringen ihre sonderpädagogischen Kompetenzen in den Bereich der beruflichen Schulen ein. Sie leisten eine qualifizierte Lernstands- und Bedarfsdiagnostik von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf, erstellen eine zielgerichtete individuelle Förderplanung, beraten Lehrkräfte hinsichtlich passgenauer Fördermaßnahmen im Unterricht, unterstützen die Erstellung von differenzierten Materialien und führen schulinterne Fortbildungen durch.
An vielen Schulen wurde der Sonderpädagogische Dienst im Rahmen der Enquete-Handlungsempfehlung „Individuelle Unterstützungssysteme in der Berufsschule“ eingeführt. Hier steht die Berufsschule als Wirkungsort im Mittelpunkt.
Zur Unterstützung der Schulen werden an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen) Technische Lehrkräfte aus hauswirtschaftlichen, gewerblichen und kaufmännischen Schulen mit einem Zusatzmodul Sonderpädagogik für den Einsatz in BVE/KOBV-Klassen (Berufsvorbereitende Einrichtung/Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) oder anderen berufsvorbereitenden Bildungsgängen weiterqualifiziert.
Seit dem Schuljahr 2014/2015 wurden Sonderschullehrkräfte oder in der Sache erfahrene Berufsschullehrkräfte zu Autismusbeauftragten für die beruflichen Schulen qualifiziert und erhielten hierbei umfangreiche Fortbildungen in Bezug auf die Aspekte der Autismus-Spektrum-Störung, die spezifischen Fördermöglichkeiten, die methodischen und didaktischen Fragestellungen sowie zum Nachteilsausgleich. Sie nahmen im Schuljahr 2015/2016 ihre Arbeit an den Staatlichen Schulämtern auf.
Sie informieren und beraten zum einen die Lehrkräfte und Schulen, die Schüler mit autistischen Verhaltensweisen unterrichten.
Zum anderen beraten sie autistische Schülerinnen und Schüler und deren Eltern bei z.B. Lernortfragen, bei außerschulischen Unterstützungsangeboten, der Beantragung von Hilfemaßnahmen wie zum Beispiel einer Schulbegleitung.
An der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahme können Sonderpädagogen im Sonderpädagogischen Dienst an beruflichen Schulen teilnehmen.
Die Durchführung erfolgt in Kooperation zwischen den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Bereich Berufliche Schulen (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Weingarten) und den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Bereich Sonderpädagogik (Stuttgart, Freiburg, Heidelberg) in Zusammenarbeit mit den beruflichen Schulen, an denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterrichten.