Berufliche Bildung / Erzieherin und Erzieher

Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher

Erzieherin oder Erzieher ist ein Beruf mit Zukunft. Die Ausbildung erstreckt sich über vier Jahre.

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Grafik, die den Weg zur Erzieherin bzw. zum Erzieher in Baden-Württemberg erläutert und dem unten folgenden Text entspricht

Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher erstreckt sich insgesamt über vier Jahre. Mit dem mittleren Bildungsabschluss starten Sie zunächst ins

  • einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) (Dauer 1 Jahr)

und anschließend in eine Fachschule für Sozialpädagogik mit dem Abschluss: staatlich anerkannte/r Erzieherin oder Erzieher:

  • Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP) (Dauer 3 Jahre)
  • Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) (3BKSPIT) (Dauer 3 Jahre)
  • Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) in Teilzeitform (BKSPIL) (Dauer 4 Jahre)
  • Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform (3BKSPT) (Dauer 4 Jahre)

Daneben fördert die Agentur für Arbeit Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung in Form von Bildungsgutscheinen oder über das Qualifizierungschancengesetz. Bildungsgutscheine können an folgenden Stellen eingelöst werden:

  • an zertifizierten öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen für Sozialpädagogik (Ziel: regulärer Ausbildungsabschluss) oder
  • an zertifizierten Berufsfachschulen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen – Vorbereitung Schulfremdenprüfung (Ziel: Erwerb des schulischen Abschlusses über eine Schulfremdenprüfung)

Außerhalb der Schulstruktur und außerhalb der Aufsicht des Kultusministeriums bieten auch sonstige Träger Vorbereitungen auf eine Schulfremdenprüfung an.

Hilfestellung für die Entscheidung, ob über den Bildungsgutschein ein reguläres Ausbildungsangebot genutzt oder eine Vorbereitung auf eine Schulfremdenprüfung gewählt wird, bietet das Informationsblatt Wege zum Abschluss "staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher"(pdf).

Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ für Abschlüsse der Fachschulen 

Mit In-Kraft-Treten des neuen Berufsbildungsgesetz zum 1. Januar 2020 besteht die Möglichkeit, erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der unten aufgeführten Fachschulen gemäß der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i.d.F. vom 10.09.2020) auf dem Abschlusszeugnis neben der Berufsbezeichnung die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ in dem jeweiligen Fachbereich auszuweisen:

Die Ausweisung erfolgt ab dem Schuljahr 2020/2021; eine rückwirkende Änderung eines Zeugnisses ist aufgrund der Stichtagsregelung nicht möglich.

  • Fachschule für Technik
  • Fachschule für Gestaltung
  • Modeschule Stuttgart
  • Fachschule für Wirtschaft 
    • Fachrichtung Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement
    • Fachrichtung Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement
    • Fachschule für Management - Fachrichtung Hauswirtschaft
  • Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg)
  • Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform
  • Fachschule für Sozialpädagogik - praxisintegriert (Berufskolleg)

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