Schulsport

Schwimmen

Sicher Schwimmen können gehört zu den Grundfertigkeiten. Das Kultusministerium stellt daher verschiedene Angebote bereit, um die Schwimmfähigkeit von Kindern zu verbessern.

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Drei Kinder mit Lehrer im Schwimmbecken. Zwei Kinder tragen Schwimmhilfen an den Armen, eins davon arbeitet mit zwei Poolnudeln

Sicher schwimmen zu können gehört nicht nur zu den Grundfertigkeiten, sondern bietet auch den Zugang zu vielfältigen Freizeit- und Sportaktivitäten. Und: Es kann im Ernstfall Leben retten.

Das Kultusministerium hat daher umfassende Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Schwimmfähigkeit von Kindern zu verbessern.

Dazu gehören insbesondere:

  • Baden-Württembergische Schulschwimmpässe
  • Schwimm-AGs der Stiftung Sport in der Schule
  • Lehrkräftefortbildungen im Bereich Schwimmen
  • Rettungsfähigkeit
  • Anfängerschwimmbroschüre „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“ mit Handkartenset
  • Elternbroschüre in acht Sprachen
  • „SchwimmFidel“ für Vorschulkinder und für Kinder im schulischen Bereich
  • Wundine SchwimmMobil der Josef Wund Stiftung gGmbh

Baden-württembergische Schulschwimmpässe

Erstmals im Schuljahr 2021/2022 konnten alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse den baden-württembergischen Schulschwimmpass erhalten, auf dem die jeweils erreichte Niveaustufe der Schwimmfähigkeit durch Unterschrift und dem jeweiligen Aufkleber dokumentiert wird. Er soll Kinder zum Schwimmenlernen motivieren und Eltern über die erreichte Schwimmfähigkeit informieren. Der Eintrag im Schulschwimmpass erfolgt immer über die jeweilige Schule. Schwimmvereine und DLRG-Ortsgruppen können jedoch auch über ein gesondertes Formular die erreichte Niveaustufe der Schwimmfähigkeit gegenüber der Schule dokumentieren, die dann den Eintrag im Schulschwimmpass vornimmt. Das entsprechende Formular steht auf LFB-Online in der Rubrik „Nachweis externe Anbieter“ zum Download bereit.

Ebenso kann die erreichte Niveaustufe der Schwimmfähigkeit über den Schwimmpass „Seestern“ der Schwimmverbände nachgewiesen und durch die Schule in den Schulschwimmpass übertragen werden. Die Einträge in den Schulschwimmpass erfolgen jedoch nur über die jeweilige Schule. Daher verbleiben die Schulschwimmpässe auch bis zum Verlassen der Schule an der jeweiligen Schule.

Der baden-württembergische Schulschwimmpass wird samt den passenden Aufklebern ab dem Schuljahr 2024/2025 jeweils im Oktober eines Schuljahres auf Grundlage der durch das IBBW erfassten Schülerzahlen automatisch allen Schulen für ihre neuen Erstklässler zugeschickt. Eine gesonderte Bestellung ist damit nicht mehr notwendig. Auch Schulen ohne Schwimmunterricht erhalten die Schulschwimmpässe. Diese verbleiben bis zum Übergang in eine andere Schule bei der jeweiligen Schule.

Schulen, die auch ältere Jahrgänge ausstatten oder Nachbestellungen vornehmen möchten, können Schulschwimmpässe und Aufkleber auf LFB-Online in der Rubrik „Schulschwimmpass“ kostenpflichtig über unseren Dienstleister bestellen.

Schwimmunterricht an Grundschulen – Beratungsgrundlage ab 2023/2024

Eine im Schuljahr 2023/2024 durchgeführte Erhebung an allen Grundschulen in Baden-Württemberg hat ergeben, dass rund 20 Prozent dieser Schulen keinen Schwimmunterricht anbieten. Als Gründe werden von den Schulen mit rund 60 Prozent der fehlende Zugang zu Wasserfläche und rund 15 Prozent das Fehlen qualifizierter Lehrkräfte angegeben. Rund 26 Prozent der Schulen geben beide Gründe an. Um die Grundschulen ohne Schwimmunterricht in ihrem Bemühen zu unterstützen, auch unter herausfordernden Bedingungen Schwimmunterricht anbieten zu können, wurde die Broschüre „Schwimmunterricht an Grundschulen – Beratungsgrundlage ab 2023/2024“ erstellt. Sie enthält 

  • rechtliche Voraussetzungen/Hinweise zum schulischen Schwimmunterricht,
  • Ergebnisse zu den Erhebungen 2018/2019 und 2023/2024,
  • Hinweise zur Schul-/Umweltanalyse und zur Erfassung der Schulvoraussetzungen,
  • Lösungsmöglichkeiten bei fehlendem Zugang zu Wasserfläche in unmittelbarer Nähe,
  • Vorgaben zur Rettungsfähigkeit – Möglichkeit der Qualifizierung,
  • Leuchtturmprojekte,
  • Angebote zur Unterstützung und Beratung der Schulen.

Schwimm AGs der Stiftung Sport in der Schule

Seit dem Schuljahr 2021/2022 werden von der Stiftung Sport in der Schule Anfängerschwimmkurse im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft an Grund- und weiterführenden Schulen gefördert.

Die AGs richten sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4, die nach Abschluss der Schwimmausbildung im regulären Schwimmunterricht die die Basisstufe des Schwimmenkönnens (Niveaustufe 3 „Empfehlungen für den Schwimmunterricht“ (PDF), d. h. beliebiger Sprung ins tiefe Wasser, 100 Meter Schwimmen  n einer beliebigen Schwimmart ohne Zeitbegrenzung, Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen) vermutlich nicht erreichen werden bzw. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, die diese Anforderungen de facto nicht erreicht haben.

In mindestens 15 Einheiten müssen inhaltlich die Wassergewöhnung (Aufenthalt, Stehen, Gehen, Drehen, Rollen, Schweben, Auftreiben) und das Erlernen der Grundfertigkeiten des Schwimmens (Atmen, Tauchen, Springen, Gleiten und Fortbewegen) abgebildet werden (Niveaustufen 1 und 2). Bei den weiterführenden Schulen werden zusätzlich auch die Kriterien der Basisstufe (Niveaustufe 3) behandelt.

Pro Kurs stehen bis zu 500 Euro zur Verfügung. In den ersten beiden Jahren konnten rund 6.500 Nichtschwimmerkinder in über 600 AGs von diesem Angebot der Stiftung profitieren. Im vergangenem Schuljahr 2023/2024 wurden rd. 500 AGs bewilligt. Auch in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 sollen jeweils bis zu 500 AGs ermöglicht werden.

Die AGs wurden bisher aus Mitteln der Stiftung Sport in der Schule und aus Mitteln aus dem Programm „Lernen mit Rückenwind“ finanziert. Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden die AGs durch Landesmittel aus dem Sporthaushalt gefördert. Die operative Abwicklung erfolgt weiterhin über die Stiftung Sport in der Schule (Kontakt: ag-schwimmen@ssids.de).

Aktuelle und ausführliche Informationen zu dieser Maßnahme samt Förderbedingungen finden Sie hier.

Über die Website der Stiftung Sport in der Schule können Sie außerdem auch Lehr- und Lernmaterialien zum Thema Anfängerschwimmen beziehen.

Lehrkräftefortbildungen im Bereich Schwimmen

Rettungsfähigkeit

Vermittelt werden die notwendigen Grundlagen für die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht nach der Vorgabe des Kultusministeriums „Bestimmungen und Regelungen zum Schulschwimmen in Baden-Württemberg" (siehe Rubrik „Rettungsfähigkeit“). Diese sind Voraussetzung zur Erteilung von Schwimmunterricht. Die Fortbildungen werden zentral und dezentral durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) angeboten. Jeder fortbildungswilligen Lehrkraft soll ein zeitnahes Fortbildungsangebot unterbreitet werden. Lehrkräfte können diese Fortbildungen in LFB-Online einsehen und buchen.

Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts

Die Lehrgänge vermitteln in 12 Unterrichtseinheiten die Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts (Prävention) in der Primarstufe bzw. Sekundarstufe. Die Fortbildungen werden zentral und dezentral durch das ZSL angeboten. Jeder fortbildungswilligen Lehrkraft soll ein zeitnahes Fortbildungsangebot unterbreitet werden. Lehrkräfte können diese Fortbildungen in LFB-Online einsehen und buchen.

Schwimmzertifizierung an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte

Methodik und Didaktik des Schwimmunterrichts (Prävention) sowie die Sicherheit und Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht werden in einem Kombiblock nach den Prüfungen im Vorbereitungsdienst auf freiwilliger Basis durch die Referentinnen und Referenten der Außenstelle Ludwigsburg des ZSL angeboten. Hierbei handelt es sich um eine vorgezogene Fortbildungsmaßnahme im Vorbereitungsdienst. Die im Anschluss ausgestellte Bescheinigung gilt als formale Berechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht.

Multiplikatorenausbildungen

Die Außenstelle Ludwigsburg des ZSL bildet Multiplikatoren in den beiden Bereichen Sicherheit und Rettungsfähigkeit sowie in der Didaktik und Methodik des Schwimmunterrichts mit dem Ziel aus, einheitliche Fortbildungen in ganz BW anbieten zu können. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren treffen sich alle zwei Jahre jeweils zu einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung.

Rettungsfähigkeit

Bestimmungen und Regelungen zum Schulschwimmen in Baden-Württemberg

Die entsprechende Bekanntmachung aus Kultus und Unterricht ist im Ratgeber Schulsport in der Rubrik „Sportartspezifische Hinweise“ unter „Bewegen im Wasser“ zu finden.

Fortbildungen zur Rettungsfähigkeit

Siehe „Lehrkräftefortbildungen im Bereich Schwimmen“.

Videos zur Rettungsfähigkeit

Die Videos zeigen verschiedene Phasen eines vereinfachten Rettungsablaufs und können digital auf LFB-Online abgerufen werden. Zudem haben alle Grundschulen in Baden-Württemberg einmalig ein Plakat erhalten, das diese Phasen enthält und über QR-Codes auf die Videosequenzen verlinkt.

Anfängerschwimmbroschüre „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“ mit Handkartenset

Die Anfängerschwimmbroschüre ist eine DGUV-Broschüre in einer speziellen Auflage für Baden-Württemberg, die neben didaktisch-methodischen Hinweisen auch die Bestimmungen und Regelungen zum Schulschwimmen in Baden-Württemberg enthält. Sie beinhaltet ein neues Anfängerschwimmkonzept, das auf dem Niveaustufenkonzept der Kultusministerkonferenz beruht. Das Handkartenset ist ebenfalls in einer BW-Auflage erschienen und enthält Übungsmaterial für Lehrkräfte, die auf wasserfesten Karten direkt im Schwimmunterricht eingesetzt werden können. Eine Bestellung ist über die Stiftung Sport in der Schule möglich.

Elternbroschüre in acht Sprachen

Die Digitale Elternbroschüre ist in acht Sprachen erschienen und enthält Informationen zum schulischen Schwimmunterricht sowie vorbereitende Übungen, die Eltern mit ihren Kindern durchführen können. Sie ist auf LFB-Online aufrufbar.

Die Broschüre ist insbesondere auch geeignet, das Schwimmenlernen im Rahmen eines Elternabends zu thematisieren. Hierbei könnte auf die besondere Bedeutung des Schwimmenkönnens und die Mitverantwortung der Eltern hingewiesen werden.

„SchwimmFidel“

Gemeinsam mit den Landes-Schwimmverbänden und den DLRG-Landesverbänden hat das Kultusministerium das Programm „SchwimmFidel“ entwickelt.

Das Programm beinhaltet zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten - zum einen für Kinder im Vorschulbereich mit der Programmlinie „Schwimm Fidel - ab ins Wasser!“, zum anderen für Kinder im schulischen Bereich im Rahmen der Unterstützung der Schwimmlehrkraft im schulischen Schwimmunterricht mit der Programmlinie „SchwimmFidel - bleib im Wasser!“.

Ziel der Programmlinie „SchwimmFidel - ab ins Wasser!“ ist der Aufbau von nachhaltigen Strukturen. Eine Kooperation zwischen einer Kindertageseinrichtung und einem Verein bzw. DLRG-Ortsgruppe wird dabei pauschal mit bis zu 300 Euro oder mit tatsächlicher Abrechnung mit bis zu 600 Euro gefördert. Neben den kostenlosen Schwimmkursen für Vorschulkinder soll das Thema Schwimmfähigkeit ganzheitlich in der Kindertageseinrichtung behandelt werden. Hierzu findet ein Elternabend statt und es wurden Materialien für Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher erarbeitet. Die Kooperationen müssen hierzu die Förderkriterien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport erfüllen. 

Mit der Programmlinie „SchwimmFidel - bleib im Wasser!“ sollen Kooperationen von Vereinen oder DLRG-Ortsgruppen mit Schulen gefördert werden. Die Ergebnisse der Schwimmerhebung, aber auch Rückmeldungen von Lehrkräften, haben gezeigt, dass eine zusätzliche qualifizierte Person im Schwimmunterricht großen Einfluss auf die Schwimmfähigkeit der Kinder hat. Ziel des Programms ist es, Lehrkräfte durch eine zusätzliche qualifizierte Person im Schwimmunterricht zu unterstützen. Kooperationen werden pauschal (ab 20 - 29 Unterrichtseinheiten mit 250 Euro, ab 30 Unterrichtseinheiten mit 500 Euro) oder mit tatsächlicher Abrechnung mit bis zu 1.110 Euro gefördert. Die Kooperationen müssen hierzu die Förderkriterien des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport erfüllen.

Hilfe bei der Suche nach Kooperationspartner oder sonstigen Fragen zum Programm „SchwimmFidel“ leisten die beiden Schwimmverbände sowie DLRG-Landesverbände unter info@schwimmfidel.de.

Wundine SchwimmMobil der Josef Wund Stiftung gGmbH

Im September 2022 ging unter Schirmherrschaft des Kultusministeriums das erste SchwimmMobil „Wundine on Wheels“ der Josef Wund Stiftung auf Tour. Bei den SchwimmMobilen der Josef Wund Stiftung handelt es sich um voll ausgestattete Lehrschwimmbecken auf sechs Rädern, die in einen ausgedienten Schubboden-Auflieger eingebaut werden. Neben dem Becken sind auch Umkleidebereiche und Sanitäreinrichtungen integriert. Der Transport erfolgt auf einem Sattelauflieger mit Zugmaschine. Die SchwimmMobile können somit direkt dorthin fahren, wo Kinder schwimmen lernen sollen. Eventuelle weite Anfahrtswege für Schulen und Kindertageseinrichtungen zu Schwimmbädern entfallen. Das Kultusministerium hat die Anschaffung von zwei weiteren SchwimmMobilen bezuschusst. Für diese Bezuschussung standen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 241.000 Euro zur Verfügung. Die Josef Wund Stiftung kann damit ab 2025 auf insgesamt vier SchwimmMobile zugreifen.

Im Imagefilm „Wundine on Wheels“ der Josef Wund Stiftung bekommen Sie einen Einblick ins SchwimmMobil:

Weitere Informationen zum SchwimmMobil „Wundine on Wheels“ finden Sie auf der Website der Josef Wund Stiftung gGmbH.

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Das Kultusministerium bietet gemeinsam mit dem ZSL für alle Sportprofilschülerinnen und -schüler eine Zertifizierung zum „Sportcoach Schule“ an. Mit dem Zertifikat wird eine erfolgreiche Teilnahme am Sonderprofil Sport bescheinigt.