Die Rahmenvereinbarung zwischen Landessportverband und Kultusministerium über Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport und in der frühkindlichen Bildung (RV Sport) wurde im April 2014 unterzeichnet und ist Ergebnis einer langjährigen, gelebten Zusammenarbeit von Schulen mit Sportvereinen.
Die Vereinbarung gibt einen Rahmen vor für die Zusammenarbeit von Schulen mit Sportvereinen im außerunterrichtlichen Schulsport und geht über die Zusammenarbeit an Ganztagsschulen hinaus. Sie macht keine Aussagen über den regulären Sportunterricht, der grundsätzlich von Lehrkräften zu erteilen ist.
Sofern Schulen im außerunterrichtlichen Schulsport mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten möchten, sollen die Sportvereine die ersten Ansprechpartner sein. Übungsleiter und Trainer der 1. Lizenzstufe können von den Sportvereinen als Sportfachkraft an den Schulen eingesetzt werden. Es wurde ein eintägiges, landesweit einheitliches Qualifizierungsmodul für Sportfachkräfte entwickelt. Das Modul wird über die Sportbünde ausgeschrieben und mit Unterstützung der Regionalteams Sport durchgeführt. Die Entscheidung über die Höhe der Honorierung an den Sportverein soll vor Ort getroffen werden. In den Handlungshinweisen zur Rahmenvereinbarung wird eine Honorierung von 25 EUR pro Zeitstunde empfohlen. Der Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz der Sportfachkräfte ist gewährleistet.
Die Regionalen Experten- und Beratungsteams an den sechs Regionalstellen des ZSL nehmen Beratungsaufgaben gegenüber Schulen und Sportvereinen wahr. Die entsprechenden Beratungsinhalte wurden zur Verfügung gestellt.