Um den Interessen der Eltern von Kindern in Kitas und der Kindertagespflege eine starke Stimme in der Landespolitik zu geben, richtet das Kultusministerium einen „Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung“ (LEBK) ein. Im März findet dazu die Online-Wahl statt, dafür werden jetzt Kandidatinnen und Kandidaten gesucht. Wer heute schon Mitglied eines Elternbeirats oder Vorstandsmitglied eines Gesamtelternbeirats im Kita-Bereich ist oder ein Kind in der Kindertagespflege betreuen lässt, kann sich zur Wahl aufstellen lassen.
„Alle engagierten Eltern ermuntere ich, sich auch auf Landesebene einzubringen“, sagt der im Kultusministerium für frühkindliche Bildung zuständige Staatssekretär Volker Schebesta MdL. „Der künftige Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung bündelt die Interessen der Eltern in unserem Land und berät uns im Kultusministerium in Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Uns war es schon immer wichtig, nicht nur über, sondern direkt mit allen Beteiligten des Bildungswesens zu sprechen. Mit der gesetzlichen Verankerung des Landeselternbeirats stärken wir darum den Kreis unserer Beratungsgremien.“
Im Frühjahr 2020 hat sich während der Corona-Pandemie eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement hat das Land gewürdigt und aufgegriffen, indem die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankert und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützt wird.
Wer Interesse an einer Kandidatur hat, kann sich bis zum 14. Februar 2025 unter folgendem Link melden: https://tinyurl.com/BWLEBK
Wer kann kandidieren? Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung besteht aus neun bis 20 Mitgliedern. Wählbar sind in den Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung gewählte Vertreterinnen oder Vertreter der Eltern und gewählte Vorstandsmitglieder der Gesamtelternbeiräte im Bereich der Kindertagesbetreuung. Auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden, können kandidieren. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die beiden Betreuungsformen (Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) erfolgt in separaten Wahlgängen.
Wer darf wählen? Wahlberechtigt im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Elternbeiratsvorsitzende und Gesamtelternbeiratsvorsitzende oder deren jeweilige Stellvertretung. Jedem Elternbeirat und jedem Gesamtelternbeirat steht eine Stimme zu, die jeweils von der oder dem Vorsitzenden bzw. der Stellvertretung abgegeben werden kann.
Im Bereich der Kindertagespflege sind Eltern eines in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kindes wahlberechtigt. Sind mehrere Personen aufgrund eines Kindes wahlberechtigt, üben diese das Wahlrecht mit einer Stimme gemeinsam aus. Durch die Betreuung mehrerer Kinder in der Kindertagespflege erhöht sich die Stimmenanzahl der Eltern nicht. Möchten die Wahlberechtigten in Form einer Briefwahl an der Wahl teilnehmen, so sind die Wahlunterlagen bis zum 14. Februar 2025 beim Kultusministerium anzufordern.
Wann ist die Wahl? Die Wahl des Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung findet als Online-Wahl im Zeitraum vom 6. bis 12. März 2025 statt.
Wie wird gewählt? Wahlberechtige Personen bekommen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen bis 14. Februar beim Kultusministerium anfordern unter folgender Adresse: LEBK.bw@km.kv.bwl.de. Wer bis zum 25. Februar die Zugangsdaten oder die angeforderten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat , wendet sich bis spätestens 3. März ebenfalls an LEBK.bw@km.kv.bwl.de.
Gesetzliche Grundlage Am 23. November 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in Kraft getreten, in dem der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg erstmalig gesetzlich verankert wird. Näheres zur Wahl des LEBK wird in der Verordnung des Kultusministeriums über den Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung geregelt.