Sonderpädagogische Bildung

Sonderpädagogische Frühförderung und Frühkindliche Bildung

Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterstützen Kinder mit Behinderung und Entwicklungsstörungen im Rahmen der sonderpädagogischen Frühförderung.

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Kleines Mädchen mit Behinderung spielt, während die pädagogische Fachkraft sie anleitet und unterstützt

Ziel der sonderpädagogischen Frühförderung ist, Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen früh zu erkennen und das Kind bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung so zu unterstützen und zu fördern, dass ein Höchstmaß an Gesunderhaltung, Aktivität und Teilhabe erreicht wird, um ein möglichst selbstständiges, unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Sonderpädagogische Frühförderung wird von Beratungsstellen an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren durchgeführt, in denen Sonderpädagoginnen und -pädagogen mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten arbeiten. An einzelnen Standorten haben sich sonderpädagogische Beratungsstellen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu einem Frühförderverbund zusammengeschlossen und können damit ein breites Angebot für unterschiedliche Fragestellungen anbieten.

Frühförderung wird vom frühestmöglichen Zeitpunkt an angeboten, ist freiwillig und für Eltern kostenlos. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und ihre Beratung und Begleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Frühförderung. Sofern die Eltern dies wünschen, können auch andere für die Erziehung des Kindes verantwortliche Personen in die Beratung und Begleitung einbezogen werden. Die Arbeit der Beratungsstelle endet mit der Aufnahme eines Kindes in den Schulkindergarten oder in eine Schule.

Kinder mit Behinderungen benötigen in der Regel eine besondere Unterstützung ihrer Entwicklungs- und Bildungsprozesse und gegebenenfalls eine sonderpädagogische Bildung und Förderung. Sie finden ihrem Bedarf angepasste Bedingungen und Angebote in Schulkindergärten. Diese sind, abhängig von der Art des Förderbedarfs, in unterschiedlichen Typen organisiert. Die Aufnahme eines Kindes in den Schulkindergarten ist auf Wunsch der Eltern möglich, wenn durch das Staatliche Schulamt auf der Basis einer sonderpädagogischen Diagnostik der Bedarf an sonderpädagogischer Bildung und Förderung in einem Schulkindergarten bestätigt wird. Der Schulkindergarten ist eine freiwillige Leistung des Landes, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Ein Teil der Schulkindergärten praktiziert eine gemeinsame Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in einer Intensivkooperation mit einer Kindertageseinrichtung unter einem Dach.

Auskunft über die Beratungsstellen an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie über die Arbeit in Schulkindergärten geben die Regionalen Arbeitsstellen Frühförderung bei den Staatlichen Schulämtern.

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