Es gibt in Baden-Württemberg kommunale wie auch private Schulträger. Es ist die Aufgabe der Schulträger, den erforderlichen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Diese bauen und unterhalten die Schulgebäude. Dies betrifft die kommunalen wie auch die privaten Schulträger.
Öffentliche Schulträger
Das Land gewährt den kommunalen Schulträgern nach dem Dritten Gesetz über die Förderung des Schulhausbaus vom 5. Dezember 1961 und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung Zuwendungen zu den erforderlichen Bau-und Sanierungsmaßnamen im Rahmen der Schulbauförderung.
Daneben können die kommunalen Schulträger für Baumaßnahmen, mit denen erforderlicher Raum für ganztägige Angebote an Schulen geschaffen wird, weitere Zuwendungen des Landes erhalten. Die Förderung von Ganztagsbaumaßnahmen ist im 4. Abschnitt der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung geregelt.
Die Feststellung des erforderlichen und damit zuschussfähigen Flächenbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung der Schülerzahlen und auf der Grundlage der Schemata zur Ermittlung des Raumbedarfs für die verschiedenen Schularten (Modellraumprogramme) sowie den Regelungen für die Klassenbildung (Organisationserlass). Die Beantragung erfolgt mit dem unter der Rubrik „Schemata und Vordrucke“ bereitgestellten Antragsformular.
Schemata und Vordrucke
Die aktuelle Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung einschließlich der Schemata zur Ermittlung des Flächenbedarfs für die verschiedenen Schularten und den Allgemeinen Hinweisen hierzu sowie die Vordrucke für das Antragsverfahren können nachfolgend aufgerufen und heruntergeladen werden.
Extern: Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) mit Allgemeinen Hinweisen und Schemata zur Ermittlung des Flächenbedarfs (Öffnet in neuem Fenster)
Download: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch das Land für Baumaßnahmen (WORD) (Öffnet in neuem Fenster)
Download: Angaben über die Baumaßnahme (WORD) (Öffnet in neuem Fenster)
Download: Antrag auf Schlussabnahme durch die Kontrollkommission (WORD) (Öffnet in neuem Fenster)
Download: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung durch das Land für die Sanierung von Schulen (WORD) (Öffnet in neuem Fenster)
Download: Vereinfachter Schlussverwendungsnachweis (SVN) für geförderte Schulsanierungen (WORD) (Öffnet in neuem Fenster)
Schulsanierungen, mit denen ein besonderer Energieeffizienzstandard erreicht wird, können durch die L-Bank ergänzend gefördert werden. Die Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und den Antrag können Sie auf der Extern: Webseite des (Öffnet in neuem Fenster)Extern: Umweltministeriums (Öffnet in neuem Fenster) aufrufen und herunterladen.
Förderprogramme von Land und Bund für Schulsanierungen
Die Unterhaltung von Schulgebäuden nehmen die kommunalen Schulträger als weisungsfreie Pflichtaufgabe wahr.
Das Land Baden-Württemberg und der Bund haben in den Jahren 2017-2019 mit dem kommunalen Sanierungsfonds sowie mit den Mitteln nach Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Fördermittel für die Sanierung bestehender Schulen öffentlicher Schulträger zur Verfügung gestellt, wobei an den Bundesmitteln unter bestimmten Voraussetzungen auch private Schulträger partizipieren konnten. Die hiernach verfügbaren Fördermittel für Schulsanierungen wurden bereits in Anspruch genommen. Die Fördermaßnahmen werden noch abgewickelt.
Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften sowie der vereinfachte Verwendungsnachweis können nachfolgend aufgerufen und heruntergeladen werden:
Download: Vereinfachter Verwendungsnachweis (WORD) (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums und des Kultusministeriums zur Umsetzung von Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Finanzministeriums zur Umsetzung des Kommunalen Sanierungsfonds in den Jahren 2017 - 2019 für die Sanierung von Schulgebäuden (VwV Kommunaler Sanierungsfonds Schulgebäude - VwV KommSan Schule) (Öffnet in neuem Fenster)
Schulsanierungen, mit denen ein besonderer Energieeffizienzstandard erreicht wird, können durch die L-Bank ergänzend gefördert werden. Die Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums und den Antrag können Sie auf der Extern: Webseite des Umweltministeriums (Öffnet in neuem Fenster) aufrufen und herunterladen.
Umbau Inklusion
Bei der Inklusion an einer allgemeinen öffentlichen Schule können den Schulträgern möglicherweise Kosten entstehen, um das Schulgebäude durch Umbauten barrierefrei zu gestalten. Auf der Grundlage des Gesetztes zum Ausgleich kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion trägt das Land unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Umbauten, die auf Seiten der Kommunen durch die schulische Inklusion entstehen. Die Verwaltungsvorschrift "Umbau Inklusion" regelt die Voraussetzungen, den Umfang sowie das Verfahren des finanziellen Ausgleichs an die kommunalen Schulträger im Einzelnen.
Download: Informationsblatt zur VwV Umbau Inklusion (PDF) (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Gewährung eines Aufwendungsersatzes für Umbauten infolge inklusiver Bildungsangebote an Schulen kommunaler Schulträger (Öffnet in neuem Fenster)
Download: Antrag auf Aufwendungsersatz für inklusionsbedingte Umbauten (WORD) (Öffnet in neuem Fenster)
Private Schulträger
Das Land gewährt den privaten Schulträgern Zuschüsse zu den erforderlichen Baumaßnahmen im Rahmen der Schulbauförderung. Rechtsgrundlagen für die Förderung sind das Privatschulgesetz und die Privatschulbauverordnung (VO SchulBau). Die Feststellung des erforderlichen und damit zuschussfähigen Flächenbedarfs erfolgt unter Berücksichtigung der langfristigen Entwicklung der Schülerzahlen und auf Grundlage der vorstehenden Schemata zur Ermittlung des Raumbedarfs für die verschiedenen Schularten (Modellraumprogramme) sowie den Regelungen für die Klassenbildung.
Für Schulkindergärten in freier Trägerschaft können nach der der Verwaltungsvorschrift Bauförderung Schulkindergärten (VwV SchulKG) ebenfalls Bauzuschüsse gewährt werden.
Daneben können die privaten Träger von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat Zuschüsse für den Bau des Internatsteils nach der Verwaltungsvorschrift Internatsbauförderung (VwV InternatSBBZ) erhalten.
Extern: Privatschulbauverordnung (VOSchulBau) (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Verwaltungsvorschrift Bauförderung Schulkindergärten (VwV SchulKG ) (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Verwaltungsvorschrift Internatsbauförderung (VwV InternatsSBBZ) (Öffnet in neuem Fenster)
Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt mit dem unter der Rubrik „Schemata und Vordrucke“ bereitgestellten Antragsformular.