Digitalisierung

DigitalPakt Schule 1 und 2

Mit dem DigitalPakt Schule wollen der Bund und die Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken und digitale Kompetenzen an Schulen nachhaltig verbessern.

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Schülerin und Schüler, die ein digitales Tablet im Klassenzimmer verwenden und diskutieren.

DigitalPakt 2.0: Fortschritte auf dem Weg zu einer modernen digitalen Bildungsinfrastruktur

Nachdem die Kultusministerkonferenz am 13. Dezember 2024 der gemeinsamen Erklärung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung zum DigitalPakt 2.0 zugestimmt hat, arbeiten Bund und Länder intensiv an der konkreten Ausgestaltung der neuen Förderphase (Bund und Länder einigen sich auf DigitalPakt 2.0 - BMBF).

In der Erklärung wurden zentrale Eckpunkte für den DigitalPakt 2.0 vereinbart. Ziel ist es, der neuen Bundesregierung weitgehend abgestimmte Entwürfe für die drei folgenden zukünftigen Förderbereiche vorzulegen:

1. Digitale Ausstattung und IT-Infrastruktur
2. Schul- und Unterrichtsentwicklung
3. Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren u. Lernen

Die Entwürfe sind mittlerweile weitgehend ausgearbeitet. Dabei ist es Bund und Ländern besonders wichtig, dass der DigitalPakt 2.0 einfach, unbürokratisch und praxistauglich umgesetzt werden kann. Zu drei Punkten sind daher noch zu präzisierende Vorschläge enthalten, die die flexible und verlässliche Umsetzung weiter verbessern sollen. Über diese Punkte wird die neue Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern entscheiden.

Damit sind die Weichen gestellt, um den DigitalPakt 2.0 in der kommenden Legislaturperiode zügig auf den Weg zu bringen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

DigitalPakt 1 - Grundlagen

Zur Umsetzung des ersten DigitalPakt Schule wurde zwischen Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung (PDF) geschlossen, die den Rahmen für die jeweilige landesspezifische Umsetzung vorgibt. Die Verwaltungsvereinbarung ist seit dem 17. Mai 2019 in Kraft. Das Kultusministerium hat eine Verwaltungsvorschrift erstellt, in der die Details zur Umsetzung des DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg für Investitionen an Schulen geregelt werden: „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (PDF, barrierefrei; Stand: 8. Dezember 2022).

Auf Investitionen an Schulen entfallen 90 Prozent der Fördermittel. In Baden-Württemberg sind dies rund 585 Millionen Euro. Neben Investitionen an Schulen können regionale und landesweite Vorhaben sowie länderübergreifende Projekte gefördert werden, für die jeweils fünf Prozent der Gesamtsumme vorgesehen sind.

Die Details zur Umsetzung regionaler und landesweiter Vorhaben werden in einer separaten Regelung (PDF) geregelt, für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen hat der Bund zusammen mit den Ländern eine ländergemeinsame Förderbekanntmachung (PDF) erstellt.

DigitalPakt Zusatzvereinbarungen

Der Bund stellte den Ländern nach Maßgabe von drei Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zusätzlich 1,5 Milliarden Euro Bundesmittel für das Programm Administration (PDF), das Sofortausstattungsprogramm (PDF) und das Programm Leihgeräte für Lehrkräfte (PDF) bereit. Das Kultusministerium hat zudem entschieden, den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg 40 Millionen Euro als jeweils schulbezogene Budgets zur Verfügung zu stellen.

IT-Administration

Der Bund hat den Ländern 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, von denen Baden-Württemberg nach dem Königsteiner Schlüssel rund 65 Millionen Euro erhalten hat. Diese Mittel konnten eingesetzt werden für die Weiterbildung von eigenem IT-Administrationspersonal, Ausgaben für Personalkosten als Personalmittel oder für die Beauftragung externer IT-Administratoren.

Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Auf Baden-Württemberg entfielen aus dem Sofortausstattungsprogramm gemäß Königsteiner Schlüssel rund 65 Millionen Euro. Das Land hat dieses Programm aus eigenen Mitteln auf rund 130 Millionen Euro verdoppelt. Kommunale und private Schulträger wurden dadurch in die Lage versetzt, mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler anzuschaffen. In erster Linie sind die Tablets und Laptops aus dem Programm für Schülerinnen und Schüler gedacht, die zuhause über kein Endgerät verfügen und dann ein solches leihweise von der Schule erhalten.

„Leihgeräte für Lehrkräfte“

Die Europäische Union hat den Ländern über den Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, von denen Baden-Württemberg nach dem Königsteiner Schlüssel rund 65 Millionen Euro erhielt. Mit diesen Mitteln wurden mobile Endgeräte für Lehrkräfte beschafft, die im Unterricht, für den Fernunterricht sowie zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung verwendet werden können.

Förderregelung für die Zuweisung von Finanzmitteln an das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) zur Verteilung an die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte in Baden-Württemberg (Stand: 6. April 2023, PDF, barrierefrei)

Weiterführende Informationen

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Digitale Bildungsplattform

Das Kultusministerium Baden-Württemberg stellt die Digitale Bildungsplattform SCHULE@BW bereit.

Mehrers Jugendliche sitzen an Tischen, auf denen Tablet-Computer stehen. Zwischen den Tischen läuft ein Mann herum.
Digitalisierung

Digitaler Unterricht

Hier finden Sie nähere Informationen zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht und der Digitalen Bildungsplattform.

Schulunterricht
Digitalisierung

KI im Unterricht - Informationsangebote für Lehrkräfte

Lehrkräfte sollen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schule und Unterricht unterstützt werden.

Nahaufnahme von Tablets an denen gearbeitet wird
Fächerübergreifend

Medienbildung

Medienbildung zählt heute zu den zentralen Schlüsselqualifikationen, über die junge Menschen verfügen müssen, um sich angemessen in unserer Mediengesellschaft bewegen zu können.

Digitalisierung

Messenger für Lehrkräfte

Das Kultusministerium stellt den Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg eine Lizenz des Messengers Threema Work Education zur dienstlichen Kommunikation zur Verfügung.

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Rechtliche Regelungen, Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen des Schulsystems Baden-Württemberg

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Von 2016 bis 2021 wurde in einen Schulversuch der Einsatz von Tablets in den Klassenstufen 7 bis 9 an allgemein bildenden Gymnasien erprobt.

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