DigitalPakt 1 - Grundlagen
Zur Umsetzung des ersten DigitalPakt Schule wurde zwischen Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung (PDF) geschlossen, die den Rahmen für die jeweilige landesspezifische Umsetzung vorgibt. Die Verwaltungsvereinbarung ist seit dem 17. Mai 2019 in Kraft. Das Kultusministerium hat eine Verwaltungsvorschrift erstellt, in der die Details zur Umsetzung des DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg für Investitionen an Schulen geregelt werden: „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (PDF, barrierefrei; Stand: 8. Dezember 2022).
Auf Investitionen an Schulen entfallen 90 Prozent der Fördermittel. In Baden-Württemberg sind dies rund 585 Millionen Euro. Neben Investitionen an Schulen können regionale und landesweite Vorhaben sowie länderübergreifende Projekte gefördert werden, für die jeweils fünf Prozent der Gesamtsumme vorgesehen sind.
Die Details zur Umsetzung regionaler und landesweiter Vorhaben werden in einer separaten Regelung (PDF) geregelt, für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen hat der Bund zusammen mit den Ländern eine ländergemeinsame Förderbekanntmachung (PDF) erstellt.
DigitalPakt Zusatzvereinbarungen
Der Bund stellte den Ländern nach Maßgabe von drei Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zusätzlich 1,5 Milliarden Euro Bundesmittel für das Programm Administration (PDF), das Sofortausstattungsprogramm (PDF) und das Programm Leihgeräte für Lehrkräfte (PDF) bereit. Das Kultusministerium hat zudem entschieden, den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg 40 Millionen Euro als jeweils schulbezogene Budgets zur Verfügung zu stellen.
IT-Administration
Der Bund hat den Ländern 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, von denen Baden-Württemberg nach dem Königsteiner Schlüssel rund 65 Millionen Euro erhalten hat. Diese Mittel konnten eingesetzt werden für die Weiterbildung von eigenem IT-Administrationspersonal, Ausgaben für Personalkosten als Personalmittel oder für die Beauftragung externer IT-Administratoren.
Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
Auf Baden-Württemberg entfielen aus dem Sofortausstattungsprogramm gemäß Königsteiner Schlüssel rund 65 Millionen Euro. Das Land hat dieses Programm aus eigenen Mitteln auf rund 130 Millionen Euro verdoppelt. Kommunale und private Schulträger wurden dadurch in die Lage versetzt, mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler anzuschaffen. In erster Linie sind die Tablets und Laptops aus dem Programm für Schülerinnen und Schüler gedacht, die zuhause über kein Endgerät verfügen und dann ein solches leihweise von der Schule erhalten.
„Leihgeräte für Lehrkräfte“
Die Europäische Union hat den Ländern über den Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, von denen Baden-Württemberg nach dem Königsteiner Schlüssel rund 65 Millionen Euro erhielt. Mit diesen Mitteln wurden mobile Endgeräte für Lehrkräfte beschafft, die im Unterricht, für den Fernunterricht sowie zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung verwendet werden können.
Förderregelung für die Zuweisung von Finanzmitteln an das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) zur Verteilung an die Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte in Baden-Württemberg (Stand: 6. April 2023, PDF, barrierefrei)
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