Wenn eine Schülerin oder ein Schüler besondere Entwicklungsprobleme hat und diese Lernschwierigkeiten zur Folge haben, kann ein sonderpädagogischer Beratungs- und Unterstützungsbedarf bestehen. Die Sonderpädagogische Dienste bieten solche Angebote an allgemeinbildenden Schulen an.
Eltern oder die allgemeinen Schulen können dann den sonderpädagogischen Dienst eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) bitten mitzuhelfen, um den schulischen Lernerfolg zu gewährleisten. Alle sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren halten sonderpädagogische Dienste vor. Diese Dienste werden von den Staatlichen Schulämtern im Zusammenwirken mit den jeweiligen Schulen eingerichtet und koordiniert.
Zu ihren Aufgaben gehört es:
- die beteiligten Lehrkräfte und Eltern zu beraten;
- den Bedarf sonderpädagogischer Leistungen im Rahmen einer kooperativen Diagnostik, in die auch die Eltern, die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und gegebenenfalls Vertreterinnen und Vertreter weiterer Fachdisziplinen einbezogen werden, zu klären;
- sich an der Teilhabeplanung der allgemeinen Schulen im Zusammenwirken mit den Eltern und gegebenenfalls außerschulischen Kosten- und Leistenträgern zu beteiligen;
- die Schulen beim Aufbau geeigneter Hilfesysteme und bei der Entwicklung einzelfallbezogener und einzelfallübergreifender Förderkonzepte zu unterstützen.
Die Arbeit der sonderpädagogischen Dienste kann dann erfolgreich sein, wenn die Zusammenarbeit in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre stattfindet und wenn sie rechtzeitig nachgefragt wird.
Neben den sonderpädagogischen Diensten stehen regionale Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit der schulischen Bildung von jungen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sowie die Arbeitsstellen Kooperation an den Staatlichen Schulämtern zur Verfügung. Darüber hinaus können die Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler Hilfe durch behinderungsspezifische Medien- und Beratungszentren erhalten.
Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren beziehungsweise die Staatlichen Schulämter helfen den Eltern und den allgemeinen Schulen dabei, die im Einzelfall passende fachliche Unterstützung zu finden. Wichtig hierbei ist, dass die Unterstützung rechtzeitig nachgefragt wird, damit die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sich darauf einstellen können.